Nach dem Tod zweier zwölfjähriger Schulkinder aus Duisburg bei einem Verkehrsunfall in Dinslaken hat die Staatsanwaltschaft Duisburg ein Ermittlungsverfahren gegen die 47 Jahre alte Fahrerin des Autos wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Wie es genau zu dem Unfall kam und was die Ursache war, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen, erklärt eine Sprecherin.
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Ermittler prüfen medizinischen Notfall als Unfallursache
Bekannt ist: Die Ermittler prüfen, ob bei der Autofahrerin ein medizinischer Notfall vorlag. Das teilte die Kreispolizei in Wesel bereits am Mittwochabend mit. Zuvor hatte die Deutsche Presse-Agentur berichtet, ein internistischer Notfall könne Ursache für den Unfall gewesen sein. Nichts spreche für eine absichtliche Tat, heißt es.

Die Frau aus Dinslaken hatte auf der Hagenstraße die Kontrolle über ihr Auto verloren und war in eine Gruppe von drei Jungen gefahren, die auf Fahrrädern auf dem Weg zum Unterricht waren. Dabei wurden zwei Zwölfjährige aus dem Duisburger Norden so schwer verletzt, dass sie später im Krankenhaus starben. Ein ebenfalls zwölfjähriger Junge wurde leicht verletzt. Die Kinder waren Klassenkameraden und nach Informationen der Redaktion eng befreundet.
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Es gab bereits 2025 ein Ermittlungsverfahren gegen die Fahrerin
Die Autofahrerin erlitt schwere Verletzungen. Die Beschuldigte befindet sich weiterhin im Krankenhaus und konnte noch nicht vernommen werden, erklärt die Staatsanwaltschaft. Nach Informationen der Bild-Zeitung soll die Frau ein medizinisches Gerät zur kontinuierlichen Überwachung der Herzaktivität getragen haben.

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Der sogenannte Eventrekorder wird zum Beispiel bei Patienten eingesetzt, die aus ungeklärter Ursache in Ohnmacht fallen. Die Staatsanwaltschaft bestätigt am Donnerstagmittag diese Informationen: „Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen wurde der Beschuldigten ein Ereignisrekorder zur Aufzeichnung der Herzaktivität implantiert, dessen Daten nun ausgewertet werden.“
Diese Auswertung habe am Freitag laut der DPA zu ersten Erkenntnissen geführt: So gehen die Ermittler davon aus, dass die Frau einen 16-sekündigen Herzstillstand hatte, heißt es aus Polizeikreisen. Die Staatsanwaltschaft Duisburg wollte diese Information nicht bestätigen. Die 47-Jährige sei weiterhin nicht vernehmungsfähig, erklärt eine Sprecherin zudem.
Bereits seit Donnerstag ist bekannt: Gegen die Beschuldigte war schon 2025 ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs anhängig. So soll es bereits am 19. Mai 2025 zu einem Verkehrsunfall gekommen sein, bei dem die Beschuldigte einen plötzlichen und nach dem Ergebnis der damaligen Ermittlungen für sie nicht vorhersehbaren Ohnmachtsanfall erlitten hat. Das Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, erklärt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde das Fahrzeug der Beschuldigten sichergestellt und ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens zur Unfallrekonstruktion beauftragt.
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Winziges Gerät zeichnet dauerhaft ein EKG auf
Ein Eventrekorder (auch Loop- oder Ereignisrekorder) ist ein wenige Zentimeter langes und wenige Millimeter dickes Gerät, das dauerhaft ein EKG aufzeichnet. Es wird unter der Haut des linken Brustmuskels eingesetzt, die Lebensdauer beträgt zwei bis vier Jahre. Die Daten können beim Arztbesuch oder vom Patienten selbst per Smartphone-App ausgelesen werden.
Zum Einsatz kommen Eventrekorder, wenn bei EKG-, Langzeit-EKG- oder EEG-Untersuchungen keine klare Diagnose zu Herzbeschwerden gestellt werden kann. So können etwa Rhythmusstörungen, die nur selten und anfallsweise auftreten, bei einem erneuten Anfall aufgezeichnet werden. Weitere Symptome, bei denen das Gerät implantiert wird, sind unklare Anfälle von Bewusstlosigkeit, Herzrasen, Brustschmerzen, Stürze oder Epilepsie.
Fahrtüchtigkeit: Behandelnder Arzt entscheidet und informiert Patienten
Dürfen Patienten in solchen Fällen mit einem Auto fahren? Eine Herzerkrankung führt nicht automatisch zu einem Fahrverbot. „Kardiovaskuläre Erkrankungen können im Straßenverkehr zu einem plötzlichen Kontrollverlust am Steuer führen“, heißt es in den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie. Sie hat Leitlinien zur Fahreignung herausgegeben. „Die Beurteilung der Fahreignung obliegt primär dem behandelnden Arzt, der den Patienten über eine fehlende Fahreignung informieren muss“, betont die DGK.
Grundlage für den Arzt zur Beurteilung der Fahrtüchtigkeit eines Patienten sind Verordnungen und Empfehlungen des Bundesverkehrsministeriums. Sie regeln auf der Basis von Vorgaben einer Expertengruppe der EU, wann Patienten fahrungeeignet sind. Bei Privatfahrern gilt die Fahreignung als fehlend, wenn das Risiko eines plötzlichen Kontrollverlusts bei mehr als 20 bis 40 Prozent pro Jahr liegt. Für Berufskraftfahrer liegt die Schwelle bei 2 Prozent.
Auf Nachfrage bestätigt die Staatsanwaltschaft, dass die 47-jährige Unfallverursacherin eine Fahrerlaubnis hatte. Nach einer Prüfung der medizinischen Unterlagen habe nach dem ersten Unfall im Mai 2025 keine Grundlage zum Entzug der Fahrerlaubnis oder zur Erteilung von Auflagen bestanden, berichtet die Bild-Zeitung unter Berufung auf Informationen der Führerscheinbehörde des Kreises Wesel.

Spendenkonto für die Hinterbliebenen
Am Otto-Hahn-Gymnasium in Dinslaken sind am Tag nach dem Unfall Schulpsychologen und Notfallseelsorger im Einsatz. Besondere Zuwendung erhalte dabei die Klasse, die um ihre zwei Mitschüler trauert, sagte eine Sprecherin der Stadt Dinslaken.
„Die Schule ist darauf eingestellt, dass die Verarbeitung dieses schrecklichen Ereignisses ein Prozess sein wird“, erklärte die Stadt Dinslaken. Der erste Schultag nach dem Unfall bilde den Auftakt dazu.
„Bei aller öffentlichen Aufmerksamkeit bitten wir um Verständnis dafür, dass Schule, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern jetzt Zeit benötigen, um das Geschehene zu begreifen und zu verarbeiten, da es ein sehr schwerer Tag war und noch viele weitere sehr schwere Tage folgen werden“, so die Stadtsprecherin weiter.
Der Stadtfeuerwehrverband Dinslaken e. V. hat ein Spendenkonto eingerichtet, um den Hinterbliebenen zu helfen (Konto: DE 43 3566 0599 1032 9840 09, Verwendungszweck: Unfallopfer).
In ganz Walsum seien die Menschen „massiv betroffen“ von dem Unglück, berichtet eine Anwohnerin. „Unsere Gedanken, unser Mitgefühl und unsere Gebete sind bei den Familien, Freundinnen und Freunden der Kinder und bei allen, die dieses tragische Unglück miterleben mussten“, sagt auch David Bongartz, der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Dinslaken. Er lädt alle Trauernden, ausdrücklich auch alle Duisburger, in die Dinslakener Stadtkirche ein. Sie ist seit Donnerstagmorgen als zentraler Anlaufpunkt geöffnet und soll auch am Freitag (10 bis 18 Uhr) und Samstag (10 bis 14 Uhr) niemanden mit seiner Erschütterung alleine lassen.
Für viele Menschen ist der tödliche Unfall „ein schlimmes, traumatisches Erlebnis“, weiß Pfarrerin Monika Kluge von der Kirchengemeinde Walsum-Vierlinden, in deren Gebiet die Familien der drei Jungen leben. Der Sonntagsgottesdienst in der Vierlindener Johanneskirche (11 Uhr, Franz-Lenze-Platz) wird der Opfer und ihrer Familien in besonderer Weise gedenken und sie ins Gebet einschließen, ohne ein ausgewiesener Trauergottesdienst zu sein.






