Der 17-Jährige, der eine Lehrerin in Essen mit einem Messer attackiert und schwer verletzt hat, ist am Donnerstag einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof vorgeführt worden. Der hat Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen.
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Damit erhöht der Bundesgerichtshof den Vorwurf gegenüber dem 17-jährigen Erjon S. Das Amtsgericht Essen hatte bereits einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Dieser wird nun durch den des Bundesgerichtshofs abgelöst. Der Kosovare bleibt also in Untersuchungshaft. Die oberste Anklagebehörde in Deutschland wirft dem 17-jährigen Schüler unter anderem versuchten Mord in zwei Fällen vor. Er habe die Opfer aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch töten wollen.
Der Jugendliche soll am 5. September am Berufskolleg im Bildungspark eine 45-jährige Lehrerin mit einem Messer schwer verletzt und danach einem ihm fremden Mann in den Rücken gestochen haben. Das zweite Opfer war ein Obdachloser, der an einer Bushaltestelle saß. An der Alten Synagoge in Essen habe der Tatverdächtige nach weiteren Opfern gesucht.
Messerattacke in Essen: Generalbundesanwalt sieht radikal-islamistische Überzeugung
Vor knapp zwei Wochen hatte die Bundesanwaltschaft den Fall wegen der besonderen Bedeutung übernommen. Sie geht davon aus, dass der Beschuldigte aus einer radikal-islamistischen Überzeugung heraus handelte, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richtet.
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„Damit ist die Tat geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen“, hieß es als Erklärung. Zwei Tage vor der Tat habe er den Plan entwickelt, selbst in den Dschihad, den Heiligen Krieg, gegen vermeintliche Ungläubige zu ziehen und dann einen Märtyrertod zu finden.

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Bei der Festnahme hatten Polizisten den 17-Jährigen angeschossen und dabei so schwer verletzt, dass er auf eine Intensivstation kam. Er war zur Behandlung längere Zeit im Krankenhaus gewesen und wurde dort bewacht. lh/dpa





