Nach der mutmaßlich islamistisch motivierten Messerattacke auf eine Lehrerin am Essener Berufskolleg im Bildungspark beginnt am 15. Juni der Prozess gegen den Tatverdächtigen Erjon S. am Oberlandesgericht in Düsseldorf. Dem heute 18-Jährigen wird vorgeworfen, zunächst den Hausmeister einer Grundschule, dann seine Lehrerin am Berufskolleg und schließlich einen Obdachlosen mit einem Messer attackiert zu haben. Die Lehrerin und der Obdachlose wurden schwer verletzt.

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Aufsehen erregt und Bestürzung hervorgerufen hatte die Tat am Berufskolleg am 5. September. Dort war eine Lehrerin mit einem Messer mehrfach in den Oberkörper gestochen und schwer verletzt worden. Schülerinnen und Schüler schlossen sich stundenlang in ihren Klassenzimmern ein, die Polizei rückte mit einem Großaufgebot an. Der Täter flüchtete. Erst später stellte sich heraus, dass er bereits davor am Morgen an einer Grundschule den ihm bekannten Hausmeister mit Pfefferspray angegriffen und auf ihn eingeschlagen hatte. Auch dieser wurde mit einem Messer bedroht, konnte den Täter aber abwehren.

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Messerattacke in Essen: Erjon S. soll weitere Opfer in der Synagoge gesucht haben

Nach der Attacke am Berufskolleg soll Erjon S. auf der Suche nach weiteren Opfern zwei Mal zur Alten Synagoge gegangen sein. Dabei habe er laut Anklage des Generalbundesanwalts nicht die „geeigneten Tatopfer jüdischen Glaubens“ gefunden. Stattdessen habe er einem Obdachlosen, der an einer Bushaltestelle saß, einen Messerstich in den Rücken verpasst.

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Der Jugendliche konnte schließlich auf einer Grünfläche an der Helbingstraße, nahe dem Essener Hauptbahnhof, von Polizisten gestellt werden. Weil er mit einem Messer die Beamten angegriffen haben soll, um laut Generalbundesanwalt einen „Märtyrertod zu provozieren“, wurde er niedergeschossen und dabei im Gesicht verletzt. Der damals noch 17-Jährige schwebte einige Tage in Lebensgefahr.

Öffentlichkeit wird vermutlich ausgeschlossen

Erjon S. soll seit Anfang 2025 einer islamistisch-dschihadistischen Ideologie folgen. Aufgrund dieser Gesinnung habe er Anfang September 2025 den Entschluss gefasst, selbst in den Dschihad („Heiligen Krieg“) gegen vermeintlich Ungläubige zu ziehen. Seit dem 6. September befindet er sich in Untersuchungshaft.

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Vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts sind 13 Hauptverhandlungstage bis zum 9. September angesetzt. Da der Angeklagte zur Tatzeit noch 17 Jahre und damit minderjährig war, wird zu Beginn der Hauptverhandlung darüber entschieden, ob die Verhandlung nicht öffentlich stattfindet. Der Ausschluss der Öffentlichkeit gilt als wahrscheinlich.