Nach jahrelanger politischer Auseinandersetzung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) den Regionalplan Ruhr (RVR) bekanntlich für insgesamt unwirksam erklärt. Der Kreis Wesel sowie die Städte Kamp-Lintfort, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn und Hamminkeln und die Gemeinden Alpen und Hünxe „sehen in der Entscheidung der Münsteraner Richter nicht nur eine vollständige Bestätigung ihrer juristischen Bedenken, sondern auch die Chance für eine grundlegende Kehrtwende in der regionalen Rohstoffpolitik im Sinne des von der Landesregierung versprochenen Degressionspfades“, wie es in einer Pressemitteilung der Stadt Kamp-Lintfort heißt. Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung des OVG vor.
Auf diese reagieren die beteiligten Stadtspitzen mit Erleichterung. „Es ist nunmehr verbrieft, dass der Schutz der niederrheinischen Kulturlandschaft, wertvoller landwirtschaftlicher Flächen, von Natur und Umwelt sowie weiterer kommunaler Planungsinteressen bei der Regionalplanung deutlich mehr Gewicht beim RVR bekommen muss“, wird Landrat Ingo Brohl zitiert. Von Kamp-Lintforts Bürgermeister Christoph Landscheidt heißt es: „Das Urteil ist eine Ohrfeige für die sture Planungspolitik des RVR. Der RVR muss seine verfehlte Doktrin des ungebremsten Kies-Raubbaus endlich aufgeben.“
Chancen durch mehr Recycling
Für Rheinberg erklärt Bürgermeister Philipp Richter laut Mitteilung: „Für Rheinberg bedeutet diese Entscheidung eine enorme Erleichterung. Unsere Stadt hat in der Vergangenheit bereits überproportional viele Flächen für die Kiesgewinnung hergeben müssen.“ Dirk Schauenberg, Bürgermeister der Stadt Neukirchen-Vluyn, sieht die Kläger bestätigt: „Die Urteilsbegründung zeigt schwarz auf weiß, dass die Bedenken der kommunalen Familie von Anfang an berechtigt waren. Wir brauchen eine Planung, die den rückläufigen Abbaubedarf widerspiegelt.“
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Alpens Bürgermeister Ludger Staymann zeigt sich ebenfalls erleichtert: „Als ländlich geprägte Gemeinde mit einem hohen Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen, sind wir auf den Erhalt unserer wertvollen Böden und Freiflächen angewiesen.“ Michael Häsel, Bürgermeister der Gemeinde Hünxe, sieht Chancen: „Das Gerichtsurteil bestätigt die Ansicht der Gemeinde Hünxe, dass durch die zunehmende Bedeutung des Baustoffrecyclings hochwertige Baustoffe einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bauwirtschaft leisten können und den Bedarf an Primärrohstoffen reduzieren werden.“
Der RVR muss seine verfehlte Doktrin des ungebremsten Kies-Raubbaus endlich aufgeben.
Christoph Landscheidt, ist Bürgermeister von Kamp-Lintfort
Kamp-Lintforts Bürgermeister Christoph Landscheidt war eine treibende Kraft auf dem Weg in die juristische Auseinandersetzung, die allerdings mit der überraschenden, kompletten Aussetzung des Regionalplans nunmehr auch Kommunen betrifft, die nicht vom Kiesabbau betroffen sind und deren – womöglich dringlichen und unproblematischen – Planungen nun ebenfalls auf Eis liegen. „Schlamassel“, „Desaster mit Ansage“, „Klatsche“, so wurde im Juni nach dem Urteil kommentiert. Denn die niederrheinischen Kommunen hatten immer wieder angeregt, die Auseinandersetzung über Kiesabbau im Regionalplan gesondert zu betrachten. Dies wurde von NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur abgelehnt. Dieses Angebot erneuern jetzt die Kommunen.
Ein Konflikt mit langer Geschichte
Der Konflikt zwischen der Regionalplanung in Essen und den niederrheinischen Kommunen schwelt seit Jahren. Zur Vorgeschichte des jahrelangen Ringens um die Ausweisung von Kiesabbau-Flächen heißt es in der Mitteilung: In allen drei förmlichen Beteiligungsverfahren – in den Jahren 2018, 2022 und 2023 – hätten der Kreis Wesel und die betroffenen Städte und Gemeinden „gebetsmühlenartig“ darauf hingewiesen, dass die Entwürfe des RVR eine „einseitige und unverhältnismäßige Überversorgung mit Abbauflächen zulasten der niederrheinischen Kulturlandschaft“ bedeuteten. Bürgereingaben, Resolutionen und wissenschaftliche Gutachten hätten dagegen die Verbandsversammlung des RVR nicht von ihrem Kurs abgebracht. Sie hat den Regionalplan im November 2023 in „unveränderter Härte“ beschlossen. Den Kommunen blieb, um ihre „kommunale Planungshoheit und den Schutz ihrer Natur- und Lebensräume zu wahren“, als letztes Mittel nur der Gang vor das Oberverwaltungsgericht, so wird es in Kamp-Lintfort formuliert.

Mit dem nun vorliegenden Urteil samt Begründung hätten die Richter des 22. Senats dem Planwerk des RVR das Fundament entzogen. Die schriftliche Urteilsbegründung lege detailliert offen, dass der RVR bei der Festlegung der Abgrabungsbereiche gleich an „mehreren zentralen Stellen“ gegen das rechtliche Abwägungsgebot und die Prinzipien einer sachgerechten Bedarfsprognose verstoßen habe. Vier „fundamentale Fehler“ sieht man nach der Urteilsbegründung in der Stadt Kamp-Lintfort.
Alte Werte sind keine tragfähige Entscheidungsgrundlage
Als „zentraler Prognosefehler“ erweise sich danach der starre Rückgriff auf das Abgrabungsmonitoring aus dem Jahr 2021, wird in der Mitteilung analysiert. Obwohl der Planungsbehörde vor dem finalen Beschluss Ende 2023 bereits neuere Daten aus dem Monitoringbericht 2023 vorgelegen hätten, die einen deutlichen Rückgang der Fördermengen belegten, habe man an den „höheren, veralteten Zahlen“ festgehalten. Dies wurde immer wieder auch von den Kommunen moniert. Das Gericht stelle jetzt in der Begründung klar, dass ein „Festhalten an überholten Werten bei Vorliegen aktuellerer Erkenntnisse“ keine tragfähige Entscheidungsgrundlage biete.
Der RVR habe den Rohstoffbedarf ausschließlich über die fest im Plan ausgewiesenen Abgrabungsbereiche kalkuliert. Dass über gesetzliche Ausnahmetatbestände substanzielle Mengen an Kies und Sand „auch außerhalb dieser Zonen abgebaut werden können und faktisch abgebaut werden“, habe die Behörde bei der Berechnung des Gesamterfordernisses außer Betracht gelassen. „Dadurch wurde das real verfügbare Rohstoffangebot künstlich verknappt und der vermeintliche Bedarf an Neuaufschlüssen aufgebläht“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Gericht rügt mangelhaften Umweltbericht
Das OVG habe zudem „drastisch gerügt“, dass der RVR im Umweltbericht die durch den Rohstoffabbau verursachten Treibhausgasemissionen und deren Auswirkungen auf das globale Klima überhaupt nicht ermittelt und bewertet habe. Die Planungsbehörde habe versucht, diese Prüfungen auf nachfolgende Genehmigungsverfahren „abzuwälzen“. Dies sei „rechtswidrig“, stellt die Stadt Kamp-Lintfort fest.
Schließlich bemängelte das Gericht eine „methodische Schieflage“ bei der Kriterienauswahl, wird in der Mitteilung zusammengefasst. Während für völlig neue Abbaustandorte strenge Tabukriterien zum Schutz von Natur, Boden und Landschaft angewendet worden seien, seien diese Schutzstandards bei sogenannten Erweiterungsflächen deutlich gelockert worden. „Dass diese Erleichterungen auch für Flächen galten, die bis zu 100 Meter von bestehenden Abgrabungen entfernt lagen und somit keineswegs vorbelastet waren, stellte eine unzulässige Abwertung von Umweltbelangen dar“, fasst die Stadt Kamp-Lintfort zusammen.
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„Aus Sicht der Antragsteller macht das Urteil den Weg frei für eine ehrliche und zukunftsfähige Regionalplanung am Niederrhein“, heißt es weiter. Das mögen Unternehmen der Kiesindustrie anders sehen. Aber der Versuch, eine maximale Flächenbevorratung für die Rohstoffindustrie auf Kosten der Kommunen „durchzudrücken“, sei gescheitert, heißt es aus Kamp-Lintfort.
Der Kreis Wesel und die sechs Klägerkommunen fordern den Regionalverband Ruhr auf, die gerichtliche Entscheidung zu akzeptieren, auf langwierige Rechtsmittel zu verzichten und unverzüglich in einen konstruktiven Dialog einzutreten.



