Vermieter, die im letzten Jahr unverschuldet einen erheblichen Mietausfall hatten, können noch bis zum 31. März einen Antrag auf Teilerlass der Grundsteuer stellen. Darauf macht der Eigentümerverein Haus & Grund Grafschaft Moers aufmerksam. Geschäftsführer Markus Kruse erläutert: „Wenn die Mieteinnahmen 2024 mehr als 50 Prozent unter der normalen Jahreskaltmiete gelegen haben, kann die Kommune dem Vermieter 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Sollte letztes Jahr gar keine Miete geflossen sein, kann der vermietende Eigentümer sogar einen Grundsteuer-Teilerlass um 50 Prozent erhalten.“

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Den Antrag auf einen Grundsteuer-Teilerlass müssen Vermieter beim Steueramt der Kommune stellen. „Eine Fristverlängerung ist dabei nicht möglich“, warnt Kruse von Haus & Grund in Moers. Mögliche Gründe für einen Grundsteuer-Teilerlass gibt es demnach viele: „In Frage kommen alle Mietausfälle, die der Vermieter nicht selbst zu vertreten hat. Das kann eine Zahlungsunfähigkeit des Mieters sein, aber beispielsweise auch ein längerer Leerstand nach einem Brand oder großen Wasserschaden“, erklärt der Rechtsanwalt. Das heiße allerdings auch: Stand eine Wohnung wegen einer geplanten Renovierung oder einem Umbau leer, ist keine Minderung der Grundsteuer möglich.

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Sollte die Vermietung dagegen an geringer Nachfrage gescheitert sein, kommt ein Grundsteuer-Teilerlass laut Haus & Grund grundsätzlich in Betracht. „Der Vermieter muss dann aber nachweisen, dass er ernsthaft versucht hat, das Objekt zu vermieten“, erläutert Rechtsanwalt Kruse. Sein Rat: „Man sollte alle Vermietungsversuche sorgfältig schriftlich dokumentieren.“ Dabei sind Vermieter grundsätzlich nicht gezwungen, unwirtschaftliche Bemühungen anzustellen oder unterhalb des allgemein üblichen Miet-preisniveaus zu vermieten. Unrealistisch hohe Mieten dürfen sie aber natürlich auch nicht verlangen. „Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs müssen Vermieter ihre Vermietungsbemühungen zumindest bei mehrjährigem Leerstand intensivieren, indem sie zum Beispiel einen Makler beauftragen“, erläutert der Immobilienexperte in einer Mitteilung an die Redaktion.