Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 24. November in Sachen Regionalplan Ruhr ist aufgehoben worden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster hervor. Grund sei eine längerfristige Erkrankung des Berichterstatters. „Der 22. Senat hofft, dass die mündliche Verhandlung im 1. Quartal 2026 wird stattfinden können“, heißt es weiter. Das juristische Tauziehen um Kiesabbau am Niederrhein zieht sich also weiter.

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Der Kreis Wesel, die kreisangehörigen Kommunen Kamp-Lintfort, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Alpen, Hünxe und Hamminkeln, Eigentümer von Grundstücken in Hünxe, sowie ein am Niederrhein tätiges rohstoffgewinnendes Unternehmen wenden sich gegen den am 28. Februar 2024 öffentlich bekannt gemachten Regionalplan Ruhr. Der Kreis Wesel und die Kommunen legten seinerzeit noch am selben Tag ihre Klage vor. Die Sorge schon damals war, dass manche Flächen bereits verloren sein könnten, bevor die Klage überhaupt vor Gericht landet.
Kiesindustrie streckt schon die Fühler aus
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Eine Sorge, die nicht ganz unbegründet scheint, wie zuletzt die öffentlichen Auseinandersetzungen zwischen Kamp-Lintforts Bürgermeister Christoph Landscheidt und der Kiesindustrie zeigte. Ein Tochter-Unternehmen der Firma Hülskens will sich Flächen in Saalhoff und Kamperbruch sichern - immerhin 6 Hektar. Landscheidt nannte das Vorgehen „rücksichtslos“ und vermutet, dass hier vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen. Die Kiesindustrie nannte eine entsprechende Pressemitteilung aus Kamp-Lintfort „rufschädigend“. Auch hier wird es eine juristische Auseinandersetzung geben, nachdem das Hülskens-Unternehmen von der Stadt Kamp-Lintfort verlangt hatte, die Pressemitteilung von der Homepage zu nehmen.
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Der Kreis und die von den im Regionalplan ausgewiesenen Abgrabungsflächen betroffenen Kommunen wehren sich mit ihrer Klage gegen weiteren Kiesabbau. Es könne nicht sein, dass der Kiesbedarf so hoch angesetzt werde, wie die Kiesindustrie es gerne hätte, ist ein Argument. Ein anderes Argument der Kiesgegner ist der Raubbau an der Natur.
Das bedeutet für uns noch längere Unsicherheit, ob der Regionalplan als Rechtsgrundlage für den Kiesabbau gültig ist.
Christoph Landscheidt
Eine „missliche“ Situation für die Kläger
Bürgermeister Christoph Landscheidt, der die Klage federführend für den Kreis und die Kommunen vorangetrieben hat, war noch vor wenigen Wochen sicher, dass das OVG den Regionalplan in seiner jetzigen Form „in Bausch und Bogen“ für rechtswidrig erklären wird. Er findet die neue Situation „misslich“: „Das bedeutet für uns noch längere Unsicherheit, ob der Regionalplan als Rechtsgrundlage für den Kiesabbau gültig ist.“ Gleichwohl hätte ein Urteil gegen den Regionalplan keine aufschiebende Wirkung, stellt Landscheidt klar. „Aber es erhöht den Druck auf die Landesregierung, im Landesentwicklungsplan die Vorgaben anzupassen. Das wäre dann ein Meilenstein, wenn das passiert.“
Das klagende rohstoffgewinnende Unternehmen sieht im jetzt gültigen Regionalplan nicht ausreichend Möglichkeiten zur Rohstoffgewinnung.




