In der seit Jahren währenden Auseinandersetzung um die Deponieplanung Lohmannsheide hat das Oberverwaltungsgericht Münster die mündliche Hauptverhandlung auf den 24. Juni 2026 terminiert. Das teilt die Moerser Ortsgruppe des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland mit. Der BUND, der den Widerstand maßgeblich prägt, hofft nun, dass der Planfeststellungsbeschluss endgültig aufgehoben wird. Man bereite sich intensiv auf die Verhandlung vor.

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Das OVG Münster hatte Ende vergangenen Jahres im Zuge eines Eilverfahrens erhebliche formale und materielle Mängel in der Genehmigung der Deponie festgestellt. „Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf ist nach vorläufiger Einschätzung im Eilverfahren rechtswidrig und darf nicht umgesetzt werden“, hieß es unter anderem zur Begründung.

Das sind Teile der Begründung gegen die Deponie

Zunächst müsse durch den Haldenbetreiber der bergrechtlich erforderliche Abschlussbetriebsplan für die Bergehalde aufgestellt und durch die Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Berg- und Bodenschutzbehörde zugelassen werden, hieß es weiter in der Begründung des OVG. Es sei auch zu prüfen, ob von der Bergehalde Gefahren für das Grundwasser ausgehen, die einer möglichen Anschlussnutzung entgegenstünden. Ferner wurde kritisiert, dass die Bezirksregierung Düsseldorf selbst nicht im erforderlichen Umfang untersucht habe, ob der Standort für eine Deponienutzung geeignet sei oder die festgestellte Grundwasserbelastung Sanierungsmaßnahmen erfordere.

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„Seinerzeit ist das Unternehmen ‚Deponien auf Halden‘ (DAH1) mit seinem Ansinnen gescheitert, trotz laufenden Hauptverfahrens mit den Vorbereitungen zur Errichtung der Deponie beginnen zu können.“ So formuliert es der BUND. Nun soll auch in der Hauptsache entschieden werden. Der BUND fühlt sich durch die Entscheidung des OVG im Eilverfahren bestätigt und geht optimistisch in dieses Hauptverfahren. 

Michael Zerkübel, Ortsgruppe Moers/Neukirchen-Vluyn: „Das Gericht kann schwerlich hinter den Aussagen vom Dezember 2025 zurück bleiben. Trotzdem wird es erforderlich sein, dass unser Anwalt die Verfahrensmängel noch einmal klar benennt und unsere Gutachter die Gefährdungen für Mensch und Umwelt, insbesondere aber für das Grundwasser, umfassend darlegen.“

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Neben der Entscheidung vom Dezember stützt sich der Optimismus des BUND auf einen weiteren Umstand. Zunächst habe demnach die DAH1 versucht, die im Eilverfahren festgestellten Unzulänglichkeiten im Zuge eines weiteren Verfahrensschrittes nachträglich zu heilen. Auch diesem Ansinnen sei das OVG nicht gefolgt, sondern habe den Hauptverhandlungstermin festgesetzt. Zerkübel weiter: „Die Menschen in der Region haben ein Recht darauf, dass der Spuk bald beendet wird. Weitere Umwege führen zu nichts, weil die Gegebenheiten nun einmal so sind, wie sie sind, nämlich ungeeignet für einen Deponiestandort.“

Das ist der Termin des Infotreffens in Duisburg-Baerl

Dass der BUND die Auseinandersetzung überhaupt über eine solch lange Zeit und mit diesem Aufwand führen konnte, führt er unter anderem auf die enorme Unterstützung vieler Bürger und vieler Akteure aus der Zivilgesellschaft aus Duisburg und Moers zurück.

Daher fühlt sich der Umweltverband in besonderer Weise seinem Anspruch auf Transparenz verpflichtet und lädt alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung am Freitag, 10. April, um 19 Uhr in den Löttershof, Grafschafter Straße 162 in 47119 Duisburg-Baerl ein.

sovo