Nachdem die Fraktion der AfD im März bei der Bezirksregierung Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kamp-Lintforts Bürgermeister Christoph Landscheidt erhoben hatte, hat nun der Landrat dazu eine Entscheidung getroffen. Das teilte Hauptamtsleiterin Lydia Kiriakidou in der jüngsten Ratssitzung mit. Der Bürgermeister habe „nicht gegen geltendes Recht verstoßen“, zitierte sie den Landrat Ingo Brohl. Es bestehe keine Notwendigkeit, juristisch tätig zu werden. Die SPD-Fraktion nahm dies mit zustimmendem Klopfen auf die Tische zur Kenntnis.

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In der Beschwerde beklagte die Kamp-Lintforter AfD gegenüber Landscheidts Dienstherrn, der Bezirksregierung, zwei „objektiv feststellbare Verstöße gegen kommunalrechtliche Pflichten“. Zum einen sei der Fraktion nur unzureichend Auskunft gegeben worden, als die wissen wollte, wie es um die „kommunale Gefahrenvorsorge“ stehe. So könne der Rat nicht seine „Kontroll- und Steuerungsfunktion im Bereich der Gefahrenabwehr wahrnehmen“. Zum anderen sah sie in Äußerungen, die der Bürgermeister beim Neujahrsempfang dieses Jahr getätigt hat, solche, die sich mit einem Parteiverbotsverfahren der AfD befassten. Damit habe er seine „Neutralitätspflicht“ verletzt.
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Das Problem im letzteren Fall: Das Kürzel AfD tauchte im Redemanuskript des Bürgermeisters überhaupt nicht auf. Er hatte über „rechtsradikale Freiheitsfeinde, Europahasser und Autokratiefreunde“ gesprochen, denen die „Einheit der Demokratie entgegenzusetzen“ sei. Er hatte den Mut der Bundesregierung eingefordert, „das längst überfällige Verbot derjenigen auf den Weg zu bringen, die unser Land, die unsere freiheitliche Demokratie zerstören und ein ganz anderes Land wollen“. Über die AfD hatte er öffentlich kein Wort verloren. km




