Wer als Kind oder Jugendlicher eine Krebserkrankung übersteht, gilt medizinisch nach wenigen Jahren als geheilt. Doch in der Welt der Versicherungen, Banken und Behörden bleibt die Diagnose oft ein Leben lang bestehen – und führt offenbar zu enormen Benachteiligungen. Rebecca und Tobias Burggraf aus Saarn haben daher im November eine Petition gestartet, die ein „Recht auf Vergessenwerden“ für Krebsüberlebende einfordert. Aus gutem Grund: Ihre Tochter Luisa (5, Name v. d. Red. geändert) hat eine Leukämie-Erkrankung überstanden – und soll deswegen künftig keine Diskriminierung erfahren.

Täglich (außer Samstag)
Mülheim-Newsletter: Jetzt kostenlos anmelden!
Nachrichten, Service, Reportagen: Jeden Tag wissen, was in unserer Stadt los ist.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Rückendeckung erhält die Initiative nun aus der Politik: Der Mülheimer SPD-Landtagsabgeordnete Rodion Bakum hat bereits im Dezember eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Deren Stoßrichtung deckt sich mit einem für Donnerstag (29. Januar) angekündigten Antrag der SPD-Fraktion im Landtag. Das Ziel: die Forcierung einer sicheren Rechtsgrundlage. Die am Dienstag erfolgte Reaktion der Landesregierung indes ist für Bakum primär eines: ernüchternd.
Landesregierung fehlen Daten über Kinderkrebs-Neuerkrankungen
Auch interessant
Ein Problem ist offenbar bereits die grundsätzliche Datenlage. So räumt das Gesundheitsministerium ein, dass ein „belastbarer Überblick“ über aktuelle Krebsneuerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen nicht möglich ist – ein entsprechender Datenabgleich mit dem Deutschen Kinderkrebsregister (DKKR) habe zuletzt vor über zehn Jahren stattgefunden. Für Bakum ein „politisches Alarmsignal“: „Wer Benachteiligungen abbauen will, darf bei den Grundlagen nicht im Nebel stochern.“
Tatsache ist: Die politische Grundlage für ein „Recht auf Vergessenwerden“ existiert bereits auf europäischer Ebene. Die EU-Richtlinie 2023/2225 sieht vor, dass eine Krebserkrankung bei Verbraucherkreditverträgen nach spätestens 15 Jahren nicht mehr zum Nachteil gereichen darf. Während Länder wie Frankreich, Belgien oder die Niederlande solche Regelungen bereits umgesetzt haben, hinkt Deutschland hinterher: Die Umsetzungsfrist lief im November 2025 ab.
Politische Grundlage existiert bereits auf europäischer Ebene

Wer Benachteiligungen abbauen will, darf bei den Grundlagen nicht im Nebel stochern.
Rodion Bakum, Mülheimer SPD-Landtagsabgeordneter
Bakum: „Was mich an der Antwort der Landesregierung besonders irritiert: Sie sagt im Kern an mehreren Stellen, ihr seien Benachteiligungen nicht bekannt, weder bei Versicherungen und Krediten noch beim Wohneigentum oder in Adoptionsverfahren. Gleichzeitig wirkt NRW im Bundesrat an der Umsetzung der EU-Regelungen mit und bittet ausdrücklich darum, die vorgesehene 15-Jahres-Frist zugunsten der Verbraucher zu verkürzen. Wenn es kein Problem gibt, warum braucht es dann eine Regelung und warum will man die Frist verkürzen? Offensichtlich sieht die Landesregierung den Handlungsbedarf durchaus, aber sie benennt ihn nicht. Genau diese Lücke müssen wir schließen.“ Zusätzlich zum Antrag kündigte Bakum an, am Weltkrebstag, 4. Februar, Info-Stände in Mülheim zu organisieren, um weitere Unterschriften für die Petition der Burggrafs zu sammeln.
Lesen Sie auch
Diese haben bislang gut 5500 Menschen unterzeichnet. Das Ziel sind 30.000 Unterschriften, um das Thema in den Bundestag zu bringen. Tobias Burggraf: „Für uns als Eltern ist dieser Antrag weit mehr als ein politischer Vorgang. Er ist ein Moment des Innehaltens – und ein Zeichen dafür, dass das, was unsere Tochter und viele andere Kinder durchgemacht haben, ernst genommen wird und nicht ein Leben lang zu neuen Hürden führen darf.“
Informationen: www.recht-auf-vergessen.de; www.openpetition.de/petition/online/kinder-haben-keine-lobby-recht-auf-vergessenwerden-fuer-krebsueberlebende-jetzt










