Historischer Wahlsieg für die Sozialdemokratie - die Entscheidung über den Oberbürgermeister der nächsten fünf Jahre für Oberhausen zwischen Stadtoberhaupt Daniel Schranz (CDU) und SPD-Herausforderer Thorsten Berg ist gefallen: Berg hat die Sensation geschafft und im zweiten Anlauf nach 2020 den seit 2015 amtierenden Amtsinhaber Daniel Schranz geschlagen. Oberhausen hat einen neuen Oberbürgermeister.

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Der langjährige Leiter der Sterkrader Sparkassenfiliale lag von Beginn der Auszählung an diesem Sonntag vorne: Der Abstand verringerte sich im Laufe des Abends zwar leicht, doch Schranz konnte den Sozialdemokraten Berg, der kommunalpolitisch bisher ein unbeschriebenes Blatt ist, nicht schlagen. Die SPD hat damit den Rückstand ihres Kandidaten am 14. September von fast fünf Prozentpunkten gedreht.
Berg gewann mit 51,3 Prozent der Stimmen, Schranz holte nur 48,7 Prozent. Der SPD-Politiker hat in allen drei Oberhausener Stadtbezirken mehr oder gleich viele Wählerinnen und Wähler für sich gewinnen können als der Oberbürgermeister: In Alt-Oberhausen siegte Berg mit 53,3 Prozent gegenüber 46,7 Prozent deutlich; knapper fielen die Ergebnisse in Sterkade und Osterfeld aus: 50,2 Prozent in Sterkrade; und in Osterfeld kam es sogar zu einem Patt: 3845 Stimmen für Berg, 3845 Stimmen für Schranz. Entscheidend aber war: Selbst in der christdemokratischen Hochburg, dem Oberhausener Norden, holte Schranz die Mehrheit nicht. Die Wahlbeteiligung lag bei der Stichwahl bei 33,1 Prozent.
Absolut stimmten 25.619 Wähler für Thorsten Berg, 24.292 Wähler für Daniel Schranz. Damit gewann der Sozialdemokrat mit 1327 Stimmen Unterschied.
Wahlentscheidung zeigt: Lösungen der vergangenen zehn Jahre reichten den Wählern nicht aus

Bei dieser Wahl zeigt sich: Die Lösungen in den vergangenen zehn Jahren, die Oberbürgermeister Daniel Schranz zu verantworten hatte, reichten den Bürgern angesichts der erheblichen und anhaltenden Probleme in Oberhausen nicht. „Ich gratuliere Thorsten Berg. Uns ist eine Menge Frust begegnet, was die positiven Entwicklungen überlagert hat“, sagte Schranz in einer ersten Reaktion. Die Oberhausener Parteichefin Simone-Tatjana Stehr gab zu: „Ich bin selten sprachlos. Ich kann mir eine Stadtverwaltung ohne Daniel Schranz nicht vorstellen.“
Unglaublicher Jubel bei den Sozialdemokraten
Der Jubel im dritten Stock der SPD-Wahlparty im Rathaus kannte unterdessen kaum noch Grenzen. Das selbst für eingefleischte Sozialdemokraten doch überraschende Ergebnis sorgte für anhaltende Glückwünsche für Thorsten Berg. Mit erhobenen Armen ließ sich Berg feiern, schaute freudestrahlend, aber auch ein wenig erstaunt in die Kameras. SPD-Chef Dirk Vöpel umarmte den Sieger. Der Beifall der Parteifreunde von Berg endete nur ganz allmählich.

„Wir haben alle zusammen einen Spitzenwahlkampf gemacht, dafür danke ich euch sehr!“, sagte Berg dann. Bergs Gefühl hatte nicht getrogen: Schon an den Wahlkampfständen und bei Haustür-Aktionen habe er viel Zustimmung erfahren, erzählte er schon vor dem 14. September - im Unterschied zum Wahlkampf im Jahre 2020. „Ich hatte schon vor Wochen das Gefühl gehabt, da tut sich was. Wir haben den Rückstand vor zwei Wochen von rund fünf Prozentpunkten gedreht.“
Die Stichwahl war an diesem Sonntag notwendig, weil keiner der angetretenen sechs OB-Kandidaten bei der Hauptwahl am 14. September die absolute Mehrheit von über 50 Prozent der Stimmen erreichte. Daniel Schranz hatte vor zwei Wochen 35,9 Prozent der Wähler für sich gewinnen können (absolut: 28.153 Bürger stimmten für den CDU-Politiker). Er lag damit klar vorne. Thorsten Berg von der SPD kam mit 31,1 Prozent (absolut: 24.340 Wähler) auf den zweiten Platz - mit 4,8 Prozentpunkten Unterschied zu Daniel Schranz. Die beiden schnitten also von allen OB-Kandidaten am 14. September am besten ab - und mussten deshalb am 28. September in die Stichwahl. Die Wahlbeteiligung lag am 14. September bei 51,7 Prozent.
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Schon vor fünf Jahren, Ende September 2020, war es zur Stichwahl zwischen Daniel Schranz und Thorsten Berg gekommen. Damals erreichte Schranz 62,1 Prozent der Stimmen, Berg 37,9 Prozent. Damit war Schranz für weitere fünf Jahre gewählt - bis Herbst 2025. Die Wahlbeteiligung bei der Stichwahl betrug damals 29 Prozent.
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Der neue Oberbürgermeister hat in den nächsten fünf Jahren eine schwere Aufgabe zu bewältigen: Der Stadtrat ist mit der Kommunalwahl vom 14. September so zersplittert wie noch nie zuvor seit 80 Jahren, weil Kandidaten von zehn verschiedenen Parteien in das höchste Entscheidungsgremium gewählt worden sind. Mehrheiten für wegweisende Beschlüsse für die 213.000 Oberhausenerinnen und Oberhausener zu erzielen, dürfte schwierig werden.
Finanzieller Spielraum für Oberhausen in den nächsten Jahren, aber viele Aufgaben
Durch die Altschuldenlösung des Landes und das Infrastruktur-Sonderprogramm des Bundes erhält Oberhausen zwar einen größeren finanziellen Spielraum in jährlich zweistelliger Millionenhöhe von rund 50 Millionen Euro, doch zugleich gibt es massive Probleme, die angegangen werden müssen.

Das Baustellen-Chaos muss so weit wie möglich geordnet werden, die Zahl der Langzeitarbeitslosen verringert, der Service für Wirtschaft und Investoren verbessert, die Stadtverwaltung schlagkräftiger gemacht, neue Schulen gebaut und die Sauberkeit im Stadtgebiet erhöht werden. Auch das eingetrübte Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gilt es an markanten Punkten zu beheben - selbst wenn diese, wie die Gegend um den Hauptbahnhof, nach Polizei-Angaben gar kein krimineller Schwerpunkt sind.
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Trotz deutlich geringerer Wahlbeteiligung als bei der Hauptwahl am 14. September (51,7 Prozent) halten Verfassungsjuristen eine Stichwahl für geboten. Der NRW-Verfassungsgerichtshof argumentierte in einem Urteil aus dem Jahr 2019, dass die einfache Mehrheit zwischen mehreren Kandidaten bei der Hauptwahl zur Legitimation nicht ausreicht.
Gerade bei vielen Kandidaten und einer niedrigen Wahlbeteiligung bei der Hauptwahl könne es sein, dass ein Kandidat mit relativ geringer Mehrheit, etwa zwischen 25 und 30 Prozent, gewählt wäre. Dann würden ja über 70 Prozent der Wähler einen anderen Kandidaten bevorzugen. Dies widerspreche dem Prinzip der demokratischen Legitimation durch Mehrheitswahl. Die niedrigere Wahlbeteiligung bei Stichwahlen wird zwar immer wieder als Argument gegen die Stichwahl angeführt, aber dies bewerten Juristen nicht als verfassungsrechtliches Problem.







