Westlich von Schermbeck dürfen Eigentümer und Pächter ihre Flächen vorerst nicht mehr verändern: Die Bezirksregierung Düsseldorf hat dort eine Veränderungssperre erlassen, die ab dem 21. September 2026 gilt. Sich sichert eine Engstelle im Korridor der geplanten Stromleitung „Windader West“ und betrifft 17 Flurstücke in Damm. Eine Karte dazu findet sich bei den öffentlichen Bekanntmachungen der Bezirksregierung.

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Beantragt hat die Sperre die Amprion Offshore GmbH aus Dortmund. Vier Netzanbindungssysteme mit je 2000 Megawatt sollen Strom aus Nordsee-Windparks per Gleichstromtechnik in den Westen Deutschlands bringen. Drei Kabel will Amprion gebündelt verlegen – dafür muss ein Schutzstreifen von rund 25 Metern frei von jeder Bebauung bleiben.

Nur rund 50 Meter Platz zwischen Höfen und Schutzgebieten

Die Trasse soll zwischen dem Landschaftsschutzgebiet „Westlich Schermbeck" im Norden und dem FFH- sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Lippeaue und Loosenberge" im Süden verlaufen. Weiter führt sie östlich der Waldfläche „Brichter Heide" und nördlich des „Dammer Wegs" nach Westen, quert die Gemeindestraße „Zum Brand" und schwenkt dann nach Süden in eine Engstelle zwischen zwei Einzelhofanlagen. Dort quert sie die Bundesstraße 58, die „Weseler Straße".

Zusätzlich schränken Einzelhöfe, Waldflächen, fremde Leitungen – darunter eine Transformatorenstation der Westnetz GmbH am „Dammer Weg“ – sowie geplante Fachsilos und Erdwärmekollektoren den Korridor ein. Bei offener Bauweise rechnet Amprion mit einem Arbeitsstreifen von etwa 50 Metern und einem Trassierungspuffer von 20 Metern auf beiden Seiten. Tatsächlich bleibt nach Angaben der Behörde nur ein schmaler Bereich von rund 50 Metern. Gleichwertige Alternativen sieht die Bezirksregierung nach derzeitigem Stand nicht.

Was verboten ist und was erlaubt bleibt

Verboten ist alles, was den Wert der Grundstücke deutlich steigert oder den späteren Bau erschwert: intensivere Land- und Forstwirtschaft, neue oder größere Gebäude samt Wind- und Solaranlagen, Trockenlegung, Urbarmachung, Aufforstung, Ablagerungen, Aufschüttungen, Abgrabungen und neue Leitungen. Das gilt für Eigentümer, Pächter und Behörden gleichermaßen. Ausgenommen sind rechtmäßig begonnene Vorhaben, Reparaturen und die bisherige Nutzung – Landwirtschaft bleibt also möglich.

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Sperre gilt bis zur Auslegung der Pläne

Die Sperre endet, sobald die Pläne ausliegen – spätestens nach vier Jahren. Amprion will die Unterlagen im dritten Quartal 2029 einreichen, sonst muss die Behörde neu entscheiden. Gehört wurden die Betroffenen vorher nicht; das Energiewirtschaftsgesetz erlaube das zur Beschleunigung. Wem die Flurstücke gehören, steht bislang ohnehin nicht fest – deshalb die öffentliche Bekanntmachung.

Dass die Sperre ins Eigentumsrecht eingreift, räumt die Behörde ein. Entschädigung gibt es trotzdem nicht: Das Eigentum werde nicht entzogen, nur eingeschränkt – und das Interesse an einer sicheren Stromversorgung wiege schwerer. Betroffene können binnen eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagen. Aufhalten lässt sich die Sperre damit nicht.