Aus dem Schermbecker Rathaus kommt heftiger Gegenwind gegen die Pläne der Firma Amprion, die im Auftrag der Bundesregierung nach einer geeigneten Trasse für eine neue Stromleitung sucht. Gleich aus sieben Gründen lehnt die Gemeinde Schermbeck den auf ihrem Gebiet bisher angedachten Trassenkorridor für den Neubau der „Windader West“ nachdrücklich ab – am Mittwoch, 18. Oktober, beschäftigt sich nun auch der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss mit diesem Thema. Die Verwaltung erhofft sich, dass die Politik sich der ablehnenden Haltung anschließt.

Als ersten Grund verweist die Gemeinde Schermbeck darauf, dass auf ihrem Gebiet erst in der jüngsten Vergangenheit neben den bereits vorhandenen Hochspannungsfreileitungen, Ferngas- und Ölleitungstrassen sowie auch schon die Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn auf jeweils eigenständiger Leitungstrasse geplant sei.

Die Leitung würde ein Wasserschutzgebiet betreffen

Zweitens durchquere der „Windader-West“-Trassenkorridor westlich des Schermbecker Ortskernes eine von der Regionalplanungsbehörde noch in der Planungsabwägung befindliche Potenzialfläche für die mögliche Erzeugung von Windenergie. Bei einer anderen Trassenvariante hingegen würde das gemeinsame Wasserschutzgebiet „Üfter Mark/Dorsten-Holsterhausen“ in einer bisherigen Schutzzone druchquert, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung weiter.

Aufgrund der Erfahrungen aus anderen Leitungsausbauprojekten in den vergangenen Jahren sehe die Gemeinde Schermbeck für ihre ortsansässige Landwirtschaft hier zusätzlich dauerhafte Beeinträchtigungen der geordneten Grundstücksentwässerung für die immer knapper werdenden landwirtschaftlichen Nutzflächen. Und: Bei der geplanten Verlegung von Erdkabeln müsse eine Vermischung der Sandböden mit tonigen Unterböden vermeiden werden, um das derzeitige Ertragsniveau dieser Flächen nicht zu gefährden.

“Unzumutbare Einschränkung der städtebaulichen Entwicklung“

Darüber hinaus befürchte die Gemeinde, Schäden an gemeindeeigenen Straßen und Wegen, die durch den Bau der Gleichstromverbindung entstehen. Und schließlich wird kritisiert: „Eine Trassenvariante verläuft nordwestlich des Ortszentrums von Schermbeck. Die Nähe zur Schermbecker Ortslage stellt eine unzumutbare Einschränkung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde dar und verletzt daher die gesetzlich verankerte Planungssouveränität der Gemeinde Schermbeck.“