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Corona
Harz-IV-Empfänger steht nicht mehr Geld für Schutzmasken zu
An Rhein und Ruhr. Wegen der Maskenpflicht steht Hartz-IV-Empfängern nicht mehr Geld zu, sagt das Landessozialgericht NRW. Ein Tuch oder ein Schal würden reichen.

Medizinische Masken sind teuer. In NRW und anderen Bundesländern ist aber - zum Beispiel beim Einkaufen - lediglich eine textile Bedeckung von Mund und Nase vorgeschrieben.© dpa | Klaus-Dietmar Gabbert

