Etwa 16.500 Menschen zwischen 18 und 39 Jahren erkranken in Deutschland pro Jahr an Krebs. Hinzu kommen rund 2200 Kinder und Jugendliche. Das zeigen Zahlen des Robert-Koch-Instituts. Mehr als 80 Prozent dieser Menschen können wieder geheilt werden und kehren in ihren normalen Alltag zurück. Doch egal ob die Krebserkrankung schon fünf, zehn oder 20 Jahre her ist: Ihre Vergangenheit legt Betroffenen immer wieder Steine in den Weg, kritisieren Verbände.

Zum Beispiel bei der Hausfinanzierung. Denn wer einen Kredit aufnehmen will und bereits eine Krebserkrankung hinter sich hat, kann von der Bank schnell abgelehnt werden. Ist das überhaupt erlaubt? Ja, zumindest indirekt. Banken stellen ihren Kunden zwar keine Fragen über ihre Gesundheit, dürfen aber als Absicherung eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlangen.

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Keine Absicherung, kein Kredit

Vor Abschluss einer solchen Versicherung müssen Interessierte wiederum einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und diesen wahrheitsgemäß beantworten. Wer darin eine Krebserkrankung offengelegt, wird oft abgelehnt – und verliert damit auch die Absicherung für ein Darlehen. „Das ist eine Doppelbestrafung für Krebsüberlebende, die ohnehin schon viel kämpfen mussten, um wieder zurück ins normale Leben zu kommen“, findet Felix Pawlowski von der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs. „Wer seine Krankheit besiegt hat, und das schon vor vielen Jahren, sollte nicht diskriminiert werden.“

Wer seine Krankheit besiegt hat, und das schon vor vielen Jahren, sollte nicht diskriminiert werden

Felix Pawlowski von der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
Felix Pawlowski, Pressesprecher der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

In anderen Ländern, darunter Frankreich, Spanien und Portugal, gibt es deshalb das „Recht auf Vergessenwerden“. Die Einzelheiten unterscheiden sich von Land zu Land, „gemeinsam haben sie jedoch, dass Betroffene Ihre Krebserkrankung fünf oder zehn Jahre nach der letzten Behandlung nicht mehr angeben müssen“, erklärt Pawlowski. Sie werden dann von Versicherungen also wieder gleich behandelt wie die Menschen ohne überstandene Krebserkrankung.

„Recht auf Vergessenwerden“: Bald auch in Deutschland?

Die Stiftung setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass es eine entsprechende Regelung auch in Deutschland gibt. Ohnehin würden Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung in der Regel gesünder leben als der Durchschnitt, mehr Sport treiben, sich bewusster ernähren und regelmäßiger zu Vorsorgeuntersuchungen gehen. „Weil sich das Bewusstsein dafür durch so ein einschneidendes Erlebnis einfach verändert. Dann sollte man diese Menschen auch nicht mehr benachteiligen, wenn sie jahrelang krebsfrei sind. Zumal es sich sowieso nur um einen kleinen Prozentsatz aller Menschen handelt.“

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Tatsächlich könnte es ein „Recht auf Vergessenwerden“ auch bald in Deutschland geben. Im Rahmen des „Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung“ hat das EU-Parlament bereits seine Mitgliedsstaaten aufgefordert, bis Ende 2025 allen europäischen Patienten zehn Jahre nach der Heilung, dieses Recht einzuräumen. „Die Einzelheiten müssen noch geklärt werden, aber das ist schonmal ein Anfang.“

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