Der Wolf wird als jagdbare Tierart ins Jagdrecht aufgenommen und darf somit wieder geschossen werden. Das hat der Bundestag am Donnerstag auf Antrag der schwarz-roten Koalition entschieden. Zur Abstimmung standen Änderungen des Jagdgesetzes und des Naturschutzgesetzes. Kritik gab es aus der Opposition. Grüne und Linke forderten einen Fokus auf das Wolfsmanagement, statt die Tiere zu bejagen.

In ihrem Gesetzesentwurf lobt die Bundesregierung die Rückkehr des Wolfes nach Europa als Erfolg der Artenschutzpolitik, weist jedoch auf Konflikte in Bezug auf die Bevölkerung und die Weidetierhaltung hin. So seien im Jahr 2024 bei rund 1100 Übergriffen rund 4300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden.

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Regierung: Wolfsmanagement kostet Millionen und ist Belastung für Tierhalter

Gleichzeitig hätten sich im Jahr 2024 die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland auf rund 23,4 Millionen Euro belaufen, zuzüglich weiterer rund 780.000 Euro für Ausgleichszahlungen für Nutztierübergriffe. Daher seien Wolfsrisse wirtschaftlich, aber auch psychisch belastend für Weidetierhalter.

Möglich wurde die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht durch die Herabstufung seines Schutzstatus gemäß der Berner Konvention am 7. März 2025. Seitdem gilt der Wolf nur noch als „geschützt“ und nicht mehr als „besonders geschützt“. Anschließend wurde auch in der EU die entsprechende Richtlinie geändert, damit die Mitgliedsstaaten ihre nationalen Gesetze ändern können.

Dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung stimmte neben CDU/CSU und SPD auch die AfD zu. Grüne und Linke stimmten dagegen.

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NABU kritisiert Sommerjagd auf Wölfe und warnt vor unvorhersehbaren Folgen

Scharfe Kritik an der Gesetzesänderung äußert auch der NABU NRW. Es handele sich dabei um eine „Mogelpackung“, wie Wolfgang Kwasnitza, Sprecher des Landesfachausschusses Wolf, der NRZ gegenüber sagt. „Angeblich soll das dem Herdenschutz dienen, aber diese Forderung kommt von Lobbyverbänden aus der Agrarbranche.“ Kwasnitza sieht in der Änderung „reinen Populismus“.

Für weiteren Unmut sorgt bei den Naturschützern, dass Wölfe nun auch im Sommer gejagt werden dürfen. „Das betrifft auch Welpen.“ Zudem warnt Kwasnitza vor unvorhersehbaren Folgen von Abschüssen. Werden Wölfe aus ihrem Rudel geschossen, verändere das die Dynamik innerhalb des Rudels, erklärt er. „Das bringt im sozialen Gefüge alles durcheinander und unerfahrenere Wölfe könnten gerade dann erst dazu übergehen, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen und die noch immer oft ungeschützten Nutztiere zu reißen.“

Studien aus Slowenien und der Slowakei hätten bereits gezeigt, dass die Bejagung des Wolfes nicht zu weniger Rissen von Nutztieren führt, so Kwasnitza weiter. „Eher wären mehr Investitionen in den Herdenschutz und eine bessere Schulung der Weidetierhalter sinnvoll. In Brandenburg ist man damit erfolgreich. Es gibt mittlerweile mehr Herdenschutz und weniger Risse.“

NRW-Jagdverband befürwortet gezielte Regulierung der Wolfspopulation

Der Landesjagdverband NRW dagegen begrüßt die Änderung des Jagdgesetzes als „wesentlichen Schritt in die richtige Richtung“, wie Sprecher Andreas Schneider der NRZ gegenüber sagt. Gerade im ländlichen Raum findet die Entscheidung breite allgemeine Zustimmung.

Bevor die Gesetzesänderung sich auf die Jagdpraxis auswirkt, müsse sie jedoch noch den Bundesrat passieren und von den Ländern in ihr geltendes Recht übertragen werden, so Schneider. Vorgesehen ist künftig ein Zweisäulenmodell. „Einerseits sollen Jungwölfe in der Zeit von Juli bis Oktober erlegt werden können.“ Ziel sei es, „auf diese Weise etwa 40 Prozent des jährlichen Zuwachses abzuschöpfen“. Ansonsten soll die Möglichkeit geschaffen werden, zur Schadensabwehr Problemwölfe zu entnehmen.