- Für Mehrparteienhäuser gibt es jetzt ein neues Wallbox-Förderprogramm.
- Die Anträge können ab sofort gestellt werden – unter bestimmten Bedingungen.
- Die wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht.
Von den hohen Spritpreisen unabhängig sein und den Treibstoff auch noch unbegrenzt zuhause haben: Der ein oder andere Verbrenner-Fahrer spielt sicherlich gerade mit dem Gedanken, sich ein Elektroauto zuzulegen. Doch selbst wer sich den Umstieg leisten kann, steht erst mal vor der Frage: Wo laden? Und während Eigentümer von Einfamilienhäusern für den Einbau einer Wallbox vor der Haustür in der Vergangenheit auf diverse Förderungen zurückgreifen konnten, gingen Mieter aus Mehrfamilienhäusern eher leer aus – eine neues Förderprogramm soll das jetzt ändern.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) will den Ausbau der Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern ankurbeln und stellt dafür 500 Millionen Euro bereit. Ab sofort kann ein neuer Ladepunkt an einem Mehrfamilienhaus mit bis zu 2000 Euro gefördert werden. Wer kann die Förderung beantragen? Und welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Die wichtigsten Infos im Überblick.
Wer profitiert von der neuen Förderung für Wallboxen in Mehrfamilienhäusern?
Auch wenn man eine Lademöglichkeit vor der eigenen Haustür nicht zwingend braucht, Zahlen der HUK-Coburg aus Ende 2025 zeigen: Der Umstieg aufs E-Auto ist – neben dem Einkommen – auch eine Frage der Wohnsituation. Für viele Bewohner von Mehrfamilienhäusern scheint die E-Mobilität noch nicht attraktiv genug zu sein. Etwa 75 Prozent der E-Auto-Fahrer wohnen im eigenen Haus, nur ein Viertel wohnt in Wohnungen.
Dass es an Mehrfamilienhäusern nur selten eigene Lademöglichkeiten gibt, dürfte eine erhebliche Rolle bei der Verteilung spielen. Durch die neue Förderung sollen bald auch mehr Mieter zuhause laden können. „Gerade im Bestand von Mehrfamilienhäusern ist der Nachholbedarf enorm“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen, auf NRZ-Anfrage. Rund 60 Prozent der Menschen in NRW würden in Mehrfamilienhäusern leben, „gleichzeitig fehlt dort bislang weitgehend eine flächendeckende Ladeinfrastruktur.“
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Was wird gefördert?
Laut BMV wird die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur gefördert. „Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig“, heißt es dazu in einer Mitteilung des Ministeriums.
Wer kann die Förderung beantragen?
Das Förderprogramm ist in drei Förderaufrufe für unterschiedliche Zielgruppen unterteilt. Eine Förderung beantragen können:
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen
Wer zur Miete wohnt, sollte mit seinem Vermieter über die Installation einer Wallbox sprechen. Selbst beantragen können Mieter die Förderung nicht.
Wie viel Geld gibt es pro Ladepunkt?
Wie viel Geld es vom Bundesministerium gibt, hängt davon ab, was genau umgesetzt wird. Wenn lediglich die Infrastruktur für eine Wallbox gelegt werden muss, gibt es pro Stellplatz bis zu 1300 Euro. Wenn auch eine Wallbox verbaut wird, kann es bis zu 1500 Euro geben. Ermöglicht der Ladepunkt auch bidirektionales Laden – hier kann das E-Auto den Strom nicht nur aufnehmen, sondern auch wieder abgeben – sind bis zu 2000 Euro Förderung möglich.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Um die Förderung zu erhalten, müssen ein paar Bedingungen beachtet werden. So darf die Ladeleistung pro Ladepunkt maximal 22 kW betragen. Außerdem ist die Förderung grundsätzlich nur dann möglich, wenn das Haus aus mindestens drei Wohnungen besteht und feste Stellplätze hat. Davon müssen dann pro Haus mindestens sechs elektrifiziert werden.
Und: Der Bauantrag für das Gebäude muss vor dem 24. März 2021 gestellt worden sein und es muss Strom aus erneuerbaren Energien bezogen werden. Außerdem dürfen die entsprechenden Arbeiten noch nicht begonnen haben.
Deckt die Förderung alle Kosten ab?
Das sehen Experten eher kritisch. Für Amaya ist die Förderung ein wichtiger Anreiz, „sie deckt jedoch in vielen Fällen nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab. Sobald mehrere Stellplätze gleichzeitig erschlossen werden, steigen die Kosten deutlich, weil zusätzliche Investitionen in die zentrale Infrastruktur notwendig werden.“ Der Verbandsdirektor schätzt die Kosten pro Ladepunkt auf 3000 bis 8000 Euro. Werde eine Verstärkung des Hausanschlusses oder neue Leitungen nötig, könne es durchaus noch teurer werden.
Die Förderung setzt einen wichtigen Anreiz, sie deckt jedoch in vielen Fällen nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab
Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen
Auch das Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro sei höchstens ein Einstieg. „Rein rechnerisch könnten damit etwa 250.000 Stellplätze gefördert werden.“ Demgegenüber stehen mehrere Millionen Stellplätze im Mehrfamilienhausbestand.
Sind alle Häuser für den Wallbox-Anschluss geeignet?
Selbst wenn genügend Stellplätze zur Verfügung stehen: Ist das Haus schon alt, könnte die Infrastruktur nicht stark genug für eine E-Auto-Versorgung sein. Die meisten Häuser seien nachrüstbar, jedoch könnte das auch sehr aufwendig werden. „Häufig sind die Hausanschlüsse zu schwach dimensioniert, Leitungswege müssen aufwendig nachgerüstet werden“, warnt Amaya.
Wie reagiert man auf Gegenwind in der Eigentümergemeinschaft?
„Die Abstimmung innerhalb von Eigentümergemeinschaften ist in der Praxis häufig der entscheidende Engpass“, sagt der Verbandsdirektor. Dabei haben Eigentümer laut Wohnungseigentumsgesetz eigentlich das Recht auf bauliche Veränderungen, die dem „Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge“ dienen. Jedoch können Diskussionen die Entscheidungsprozesse schnell in die Länge ziehen. „Eigentümer ohne Elektrofahrzeug sehen oft nicht ein, sich an Infrastrukturkosten zu beteiligen, während andere auf eine zukunftsfähige Gesamtlösung drängen.“ Wichtig sei deshalb eine klare Kommunikation und eine faire Kostenaufteilung.
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Wie stellt man den Antrag?
Um die Anträge kümmert sich die Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC). Das Online-Antragsportal findet man unter laden-im-mehrparteienhaus.de. Interessierte müssen sich hier zunächst ein Benutzerkonto erstellen und können dann den Antrag einreichen.
Bis wann muss man den Antrag stellen?
Wer von der Förderung profitieren will, sollte sich ranhalten: Denn angedacht ist das Projekt erst mal nur für ein halbes Jahr. Bis zum 10. November 2026 werden die Anträge angenommen. Unternehmen mit großem Wohnungsbestand haben bis zum 15. Oktober Zeit.





