Die Zahl der Asyl-Erstanträge in Nordrhein-Westfalen ist in den ersten Monaten dieses Jahres zurückgegangen. Wie das NRW-Flüchtlingsministerium auf Anfrage mitteilte, wurden laut dem Ausländerzentralregister (AZR) vom 1. Januar bis zum 28. Februar insgesamt 3.320 Erstanträge in NRW gestellt. Das sind 1.548 weniger als im Vorjahreszeitraum. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 lag die Zahl der Asyl-Erstanträge in NRW bei 4868.
NRW-Flüchtlingsministerin Verena Schäffer (Grüne) sieht im Rückgang der Asylanträge die Chance, von Beginn an stärkere Bleibeperspektiven zu schaffen und Integration konsequenter zu fördern. Viele der in den vergangenen Monaten und Jahren nach Nordrhein-Westfalen gekommenen Menschen hätten sich bereits gut integriert, so die Ministerin. „Sie wollen hier ankommen, hier arbeiten, Teil der Gesellschaft werden.“

Integrationsministerin appelliert an Bundesinnenminister Dobrindt
Angesichts des Fachkräftemangels sei gelingende Integration ein Gewinn für alle, betont Schäffer auf Anfrage. „Deshalb brauchen sie die bestmögliche Unterstützung, zum Beispiel geförderte Integrations- und Sprachkurse.“ Die Sprache sei der „zentrale Schlüssel zur Teilhabe, zur gesellschaftlichen Integration“.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) finanziert tatsächlich Integrations- und Berufssprachkurse für Zugewanderte durch Kostenerstattungssätze an die Kursträger. Doch das Bamf hat im Februar 2026 die Zulassung und finanzielle Förderung freiwilliger Integrationskurse für das Haushaltsjahr 2026 bis auf Weiteres gestoppt, um finanzielle Risiken zu vermeiden. Betroffen sind deutschlandweit etwa 130.000 Personen, was 40 bis 55 Prozent der potenziellen Teilnehmer entspricht.
Unter ihnen befinden sich Asylbewerber, Geduldete, ukrainische Geflüchtete sowie EU-Bürger, die daran freiwillig teilnehmen möchten. Schäffer appelliert mit Blick darauf „ausdrücklich an Bundesinnenminister Dobrindt, die Einschränkungen der Integrationskurse zurückzunehmen, um bleibende Schäden an der Integrationsinfrastruktur und in den Integrations- und Erwerbsbiografien der betroffenen Menschen zu vermeiden“.
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Mehr als 20.000 offene Asylanträge von Syrern in NRW
Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien im Dezember 2024 hat das Bamf die Bearbeitung von Asylanträgen für syrische Staatsangehörige vorläufig eingestellt. Ziel ist es, die Schutzbedürftigkeit angesichts des Machtwechsels zu überprüfen.
Allein in NRW gab es in diesem Jahr laut dem AZR 20.809 offene Asylverfahren syrischer Staatsangehöriger. Zum Stichtag 28. Februar 2026 hatten 2.165 syrische Staatsangehörige eine Duldung. „Gleichzeitig wollen viele Syrerinnen und Syrer in ihre Heimat zurückkehren und vor Ort helfen. Doch die Sicherheitslage in Syrien ist weiterhin instabil und volatil. Eine Rückkehr ist deshalb für viele Menschen auch vor diesem Hintergrund noch nicht möglich“, so die NRW-Ministerin.
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Trotzdem beobachtet das NRW-Flüchtlingsministerium angesichts der angespannten Weltlage mögliche Flüchtlingsbewegungen, um bei einem möglichen Anstieg der Zuzüge schnell reagieren zu können. NRW hält laut dem Ministerium aktuell eine Gesamtkapazität von 35.000 Plätzen im Landessystem bereit: 28.000 als aktive Kapazität sowie ergänzend 7.000 Stand-by-Plätze, die kurzfristig aktivierbar sind. „Wir sind mit unserem Landesaufnahmesystem mit aktiven und Stand-by-Plätzen insgesamt gut vorbereitet, insbesondere auch zur Entlastung der Kommunen.“






