Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat die gerichtlichen Auflagen für Christian B., den Verdächtigen im Fall der verschwundenen Maddie McCann, teilweise gelockert. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, wurde Ende Oktober eine Anordnung des Landgerichts Hildesheim teilweise aufgehoben, nach der B. seinen Wohnsitz in Deutschland behalten musste. Über diese Auflage muss das zuständige Landgericht Hildesheim nun erneut entscheiden.

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Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. B.s Anwalt Friedrich Fülscher sagte der Zeitung am Sonntag, nach der Entscheidung des OLG werde „eine Ausreise des Herrn B. damit zeitnah möglich sein“. 

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Fall um verschwundene Maddie McCann: Christian B. bleibt weiterhin Verdächtiger

Der wegen Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte 48-jährige Christian B. war Mitte September aus einem Gefängnis in Niedersachsen entlassen worden, in dem er eine mehrjährige Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung im Jahr 2005 absaß. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stuft B. als Verdächtigen im Fall des Verschwindens von Maddie ein. Entsprechende Ermittlungen gegen ihn gab sie schon 2020 bekannt. B.s Verteidiger sprach mit Blick auf die Verdächtigungen öffentlich von einer „massiven Vorverurteilungskampagne“. Es gibt keine Anklage in dem Komplex, es gilt die Unschuldsvermutung.

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Grundsätzlich ist B. nach seiner Haftentlassung ein freier Mann. Nach Behördenangaben gelten für ihn jedoch gerichtliche Auflagen. Er muss im Rahmen der Führungsaufsicht unter anderem für die nächsten fünf Jahre eine elektronische Fußfessel tragen, damit die Polizei ständig seinen Aufenthaltsort ermitteln kann. Sein Verteidiger hatte daraufhin angekündigt, dagegen vorzugehen. Diese Weisung sei vom Gericht bestätigt worden, teilte die Gerichtssprecherin mit. 

Nach Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters, der B. vor Gericht beurteilte, besteht die Gefahr weiterer Sexualstraftaten. Er stufte ihn als hochgefährlich ein.

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Madeleine McCann: Verdächtiger lebte zeitweise in Portugal

B. lebte deutschen Ermittlern zufolge früher zeitweise in Portugal, um dort Gelegenheitsjobs nachzugehen sowie Einbrüche zu begehen. Er wohnte früher außerdem unter anderem in Braunschweig, deshalb war die Justiz in Niedersachsen für ihn zuständig.

Madeleine, „Maddie“, war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Ferienwohnung in einer Ferienanlage in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant aßen. Trotz jahrelanger Suche fehlt von ihr bisher jede Spur.

afp/dpa/jcst