Die berühmten Kessler-Zwillinge Alice und Ellen sind am Montag (17. November) im Alter von 89 Jahren im Grünwald bei München gestorben. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) bestätigte laut „Münchner Merkur“ und „tz“, dass es sich um einen assistierten Suizid gehandelt habe. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Suizidbeihilfe.
Was versteht man unter Beihilfe zum Suizid?
Beihilfe zum Suizid leistet, wer einem Menschen, der sich selbst tötet, dabei hilft, etwa durch das Besorgen von Medikamenten. In Abgrenzung zur verbotenen aktiven Sterbehilfe oder „Tötung auf Verlangen“ kommt es darauf an, dass die Sterbewilligen das Geschehen selbst in der Hand behalten. Den Wunsch nach assistiertem Suizid äußern nicht nur sterbenskranke Patienten, sondern auch Menschen, die unter Depressionen leiden oder sich als lebenssatt bezeichnen.
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Assistierter Suizid: Was ist in Deutschland erlaubt?
Wie ist die Gesetzeslage in Deutschland?
Suizid und nicht geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid waren nie strafbar. Der Konflikt drehte sich vor allem um die Frage, wie Sterbehilfevereine oder Ärzte zu beurteilen sind, die Suizidbeihilfe kommerziell oder organisiert und wiederholt anbieten. 2015 hatte der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das kommerzielle und auf Wiederholung angelegte (geschäftsmäßige) Suizidbeihilfe untersagte.

Das Bundesverfassungsgericht kippte das Verbot Anfang 2020 und ließ damit grundsätzlich die Tätigkeit von Sterbehilfe-Vereinen zu. Dabei formulierten die Karlsruher Richter ein sehr weitreichendes Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben – und zwar unabhängig von Alter oder Krankheit.

Wurden die Regelungen daraufhin geändert?
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil von 2020 dem Gesetzgeber nahegelegt, Missbrauch durch ein Schutzkonzept zu verhindern. Der Staat solle einen rechtlichen Rahmen schaffen, der einerseits das Recht auf einen selbstbestimmten Tod ermöglicht, andererseits aber verhindert, dass alte und schwerstkranke Menschen zum Suizid gedrängt werden, weil sie als Last empfunden werden. Dazu lagen dem Bundestag in der Folge mehrere parteiübergreifende Gesetzentwürfe vor, die aber bis heute keine Mehrheit erhielten.
Großer Streit um Suizid auf Knopfdruck: Kontroverse um „Todeskapsel“
Unter welchen Voraussetzungen ist Suizidbeihilfe nicht strafbar?
Die Entscheidung muss freiverantwortlich, also ohne Überredung, Druck oder psychische Störungen erfolgen. Die entscheidende Person muss in der Lage sein, alle relevanten Informationen zu Alternativen abzuwägen. Die letzte, todbringende Handlung, etwa die Einnahme eines Medikaments, muss immer vom Betroffenen selbst vorgenommen werden.
Sterbehilfe: Eine Patientenverfügung kann sinnvoll sein
Wie ist der aktuelle Stand in Sachen Suizidpräventionsgesetz?
Die Suizidvorbeugung soll 2026 gesetzlich verankert werden. Das berichtete vor kurzem das „Deutsche Ärzteblatt“ unter Berufung auf Koalitionskreise. Zuvor hatten mehrere Verbände angesichts von rund 10.000 Suizidfällen pro Jahr an die Politik appelliert, so schnell wie möglich ein Schutzkonzept für Menschen mit Suizidgedanken zu entwickeln und umzusetzen.

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Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf ein Suizidpräventionsgesetz verständigt. Ende 2024 hatte die Ampel-Regierung bereits einen Gesetzentwurf beschlossen, der aber wegen des Bruchs der Regierung nicht mehr umgesetzt wurde.
Welche Regelung zur Sterbehilfe kann ich in der Patientenverfügung treffen?
Mit einer Patientenverfügung kann man vorab regeln, was bei einer medizinischen Behandlung getan oder unterlassen werden soll, wenn man seine Einwilligung nicht mehr selbst geben kann. Darin wird festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Das schließt auch die Palliativmedizin mit ein. Beispielsweise kann man angeben, dass keine Behandlung erfolgen soll oder bereits begonnene Maßnahmen abgebrochen werden sollen, auch wenn damit eine Verkürzung der Lebenszeit einhergeht. Dies betrifft die sogenannte „passive Sterbehilfe“. Zum Thema Patientenverfügung kann man sich bei seinem Hausarzt beraten lassen.
mit KNA
Anmerkung der Redaktion
Aufgrund der hohen Nachahmerquote berichten wir in der Regel nicht über (mögliche) Suizide oder Suizidversuche, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Wenn Sie selbst unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Suizidgedanken leiden oder Sie jemanden kennen, der daran leidet, können Sie sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen.
Sie erreichen sie telefonisch unter 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.








