Bis heute gilt Christian B. als Hauptverdächtiger im Fall Maddie McCann. Die Ermittler sind davon überzeugt, dass er die damals dreijährige Britin 2007 aus einer Ferienwohnung an der Algarve (Portugal) entführt und getötet hat. Doch es fehlen stichhaltige Beweise, um B. anzuklagen. Nun kommt raus: Der Hauptverdächtige in einem der weltweit bekanntesten Vermisstenfälle spielt seit seiner Freilassung vor einem Jahr mit der Polizei in Kiel Katz und Maus – und wurde erneut angeklagt. Das berichtet „Focus Online“.

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Demnach wird gegen den mehrfach verurteilten Sexualstraftäter in Kiel in gleich einem halben Dutzend Fällen ermittelt. In vier Fällen, in denen es unter anderem um Nötigung und tätlichen Angriff auf Vollzugsbeamte geht, wurde Anklage erhoben.

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Wegen schwerer Vergewaltigung einer US-Amerikanerin saß der gebürtige Würzburger sieben Jahre im Gefängnis. Seitdem er im September 2025 freigelassen wurde, muss er eine Fußfessel tragen und wird zusätzlich engmaschig von der Kieler Polizei observiert. Doch genau dieser Überwachung scheint sich B. immer wieder zu entziehen, indem er dem Bericht zufolge unter anderem urplötzlich in enge Gassen abbiegt, so dass die Streifenwagen ihm nicht folgen können. Die Polizeibeamten müssen dann immer erst wieder die Aufenthaltsdaten von B. über die Fußfessel abfragen.

Doch nicht nur deshalb hält der Hauptverdächtige im Fall Maddie die Beamten im hohen Norden in Alarmbereitschaft. So soll B. unter anderem im November 2025 alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs gewesen sein. Als die Polizei ihn kontrollieren wollte, widersetzte sich der gebürtige Würzburger, schlug um sich und verletzte einen Polizeibeamten. In einem weiteren Fall Anfang Januar dieses Jahres macht B. an einem Supermarkt Fotos von Polizeibeamten. Als er aufgefordert wurde, das Handy rauszugeben, weigerte sich B. und wurde erneut gewalttätig. In beiden Fällen gilt die Unschuldsvermutung.

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Christian B. gelingt es, die Polizeibeamten abzuschütteln

Zudem laufen Ermittlungen wegen wechselseitiger Körperverletzung, nachdem der verurteilte Sexualstraftäter im April mit dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks in eine Auseinandersetzung geraten war. Aufsehen erregte dieser Vorfall in der Bevölkerung in Kiel vor allem deshalb, weil es B. gelungen war, der Observation zu entkommen.

Für die 24-Stunden-Observation von B. sind täglich fünf Polizeibeamte im Einsatz. Zunächst lehnte das Amtsgericht Kiel eine Verlängerung der polizeilichen Maßnahme mangels hinreichender Rechtsgrundlage über den 16. Juni hinaus ab. Die Polizei in Kiel reichte jedoch Beschwerde ein, der das Oberlandesgericht stattgab.