Aufatmen in der Koalition: Der Bundestag hat im zweiten Anlauf drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewählt. Mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit stimmten die Abgeordneten für die Kandidaten, die Union und SPD für das oberste Gericht vorgeschlagen hatten. Damit wird wohl auch ein Schlussstrich um einen Eklat in der Koalition gezogen, der das schwarz-rote Bündnis in den vergangenen Monaten schwer belastet hatte.
Was war die Vorgeschichte?
Zu dem ursprünglichen Personalpaket gehörte die von der SPD vorgeschlagene Juristin Frauke Brosius-Gersdorf. Fraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte dem Koalitionspartner signalisiert, dass die Union ihre Wahl mittragen werde. Wenige Stunden vor der Abstimmung im Juli zog Spahn die Zusage jedoch zurück, die gesamte Richterwahl wurde abgesetzt. In der Unionsfraktion war der Widerstand gegen Brosius-Gersdorf immer weitergewachsen, ihre Haltung zu Abtreibungen wurde als zu liberal kritisiert.

Die SPD war empört und stellte die Verlässlichkeit der Union infrage. Die Sozialdemokraten warfen den Abgeordneten von CDU und CSU zudem vor, sie hätten sich von Kampagnen rechter Internetmedien beeinflussen lassen. Die schwarz-rote Koalition hatte somit ihren ersten großen Streit und ging verkracht in die Sommerpause. Brosius-Gersdorf zog ihre Kandidatur schließlich zurück. Mit großem Aufwand bemühten sich beide Seiten zuletzt, wieder Vertrauen aufzubauen.
Welche Richter sind gewählt worden?
Als Ersatz für Brosius-Gersdorf nominierte die SPD die Bundesverwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger. Nach vertraulichen Gesprächen in der Koalition und einem persönlichen Treffen mit Emmenegger unterstützte die Spitze der Unionsfraktion ihre Wahl ausdrücklich und forderte die Abgeordneten von CDU und CSU auf, der Kandidatin ihre Stimme zu geben. Die drei Juristen besetzen Stellen beim höchsten Gericht, die frei geworden waren.
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Bereits zu dem ursprünglichen Personalpaket gehörte die Juristin Ann-Katrin Kaufhold, auch sie war ein Vorschlag der SPD. Der dritte Kandidat war der Arbeitsrichter Günter Spinner. Er wurde von der Union vorgeschlagen, nachdem sich das Bundesverfassungsgericht einstimmig für ihn ausgesprochen hatte. Alle drei Juristen erhielten bei der Abstimmung am Donnerstag die erforderliche Mehrheit.
Der Deutsche Richterbund (DRB) reagierte „erleichtert“ auf die Wahl. „Die im Juli in letzter Minute geplatzte Verfassungsrichterwahl hat Vertrauen gekostet“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dieser Redaktion. „Nicht nur innerhalb der Koalition, sondern vor allem in der Bevölkerung, die ein geordnetes und der herausragenden Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts angemessenes Richterwahlverfahren erwarten darf.“ Der Bundestag habe nun „seine Handlungs- und Kompromissfähigkeit in dieser Frage“ bewiesen.

Warum mussten Union und SPD um eine Mehrheit zittern?
Zur Wahl der Richterinnen und Richter fürs Bundesverfassungsgericht braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag, die Union und SPD gemeinsam aber nicht erreichen. Da sie mit der AfD keine gemeinsame Sache machen wollen, waren die Koalitionspartner auf Stimmen von Grünen und Linken angewiesen. Die Grünen sagten im Vorfeld zu, geschlossen für das gesamte Personalpaket zu stimmen. Doch hinter der Zustimmung der Linken stand bis zuletzt ein Fragezeichen.
Die Union schließt eine Zusammenarbeit mit AfD und der Linken gleichermaßen aus. Deswegen lehnte Unionsfraktionschef Spahn es ab, vor der Richterwahl auf die Linkspartei zuzugehen. Die Gespräche führte sein SPD-Kollege Matthias Miersch daher allein. Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek reagierte verärgert und warf der Union vor, sie sei nicht bereit dazu, „demokratische Mehrheiten sicherzustellen“.
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Für die beiden SPD-Kandidatinnen sagte Reichinnek die geschlossene Unterstützung der Linken zu, die Wahl des Unionskandidaten Spinner stellte sie ihren Abgeordneten frei. So war bis zuletzt unsicher, ob auch Spinner die erforderliche Stimmenzahl bekommt. Die Frage nach Gesprächen mit der Linken stellt sich für die Union jedoch erneut, wenn die Koalition erneut eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag benötigt. Das könnte etwa der Fall sein, wenn das schwarz-rote Bündnis sich auf eine Reform der Schuldenbremse verständigen sollte.
Wer hat die Richter gewählt?
Das ist nicht bekannt, die Wahl war geheim. Union und SPD hatten im Vorfeld dafür getrommelt, dass sich ihre Abgeordneten möglichst vollzählig an der Abstimmung beteiligen. Normalerweise sind solche Wahlen eine kurze Angelegenheit, dieses Mal waren die Urnen aber zwei Stunden lang geöffnet, damit alle Parlamentarier die Chance zur Stimmabgabe haben. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eilte per Helikopter von einem Treffen mit den ostdeutschen Ministerpräsidenten in Thüringen zurück nach Berlin, um die Abstimmung nicht zu verpassen. Klar war: Jede Stimme zählt.

Wer kann jetzt aufatmen?
Die gesamte Koalition, ganz besonders aber Kanzler Merz und sein Fraktionschef: Spahn war nach dem Eklat im Juli vorgeworfen worden, die Unionsfraktion nicht im Griff zu haben. Der CDU-Politiker hätte den Widerstand in den eigenen Reihen deutlich früher spüren und entschärfen müssen, wurde ihm vom Koalitionspartner vorgeworfen. Spahn räumte Fehler ein und versprach eine bessere Kommunikation. Eine zweite Pleite bei der Richterwahl hätte Spahn das Amt kosten können. Merz kann nun darauf hoffen, dass in der Koalition vor den schwierigen Gesprächen über umfassende Sozialreformen etwas Ruhe einkehrt.








