Es war eine historische Szene: Die Grünen-Abgeordnete Hanna Steinmüller hielt kürzlich im Bundestag eine Rede mit ihrem Sohn im Säuglingsalter in der Trage vor dem Bauch. Das hatte vor ihr noch keine Bundestagsabgeordnete gewagt. Mit dem Auftritt löste die 32-Jährige nicht nur eine Debatte über die Vereinbarkeit von Politik und Familie aus, sie bekam auch prominente Unterstützung. „Bravourös gemeistert“ habe die Abgeordnete die Situation, lobte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner.

Die Parlamentschefin hat es sich zum Ziel gesetzt, Abgeordneten die Ausübung ihres Mandats mit Kind zu erleichtern. Denn der Job von Politikerinnen und Politikern ist alles andere als familien- und kinderfreundlich. Bundestagsabgeordnete, die den Wählerauftrag ernst nehmen, kommen in Sitzungswochen auf 70 oder 80 Arbeitsstunden. Die Debatten und Abstimmungen im Plenum gehen oft bis in den späten Abend. Hinzu kommen Fraktionssitzungen und die Arbeit in Fachausschüssen.

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Für die Sitzungswochen reisen die Abgeordneten aus allen Ecken des Landes nach Berlin an. Zu Hause im Wahlkreis sind die Tage vieler Abgeordneter ebenfalls vollgestopft mit Terminen. Zeit für Kita-Eingewöhnung, Laternenfest oder Spielplatzbesuch bleibt oft wenig. Die Parteien suchen in Zeiten schwindender Mitgliederzahlen nach Wegen, Eltern und besonders Frauen politisches Engagement zu erleichtern. Eine Idee ist, dass zumindest der Sonntag frei von Sitzungen bleibt.

Während andere Eltern oft auf Teilzeitarbeit setzen, um Job und Kinder unter einen Hut zu bekommen, ist das für Bundestagsabgeordnete keine Option. Auf Klöckners Einladung berieten vor wenigen Wochen rund 30 Parlamentarierinnen und Parlamentarier aller Fraktionen darüber, wie Bundestag und Baby besser zusammenpassen können. Der Redebedarf war offenbar groß. Die CDU-Politikerin holte Ideen ein und macht nun Vorschläge, wie der Parlamentsbetrieb Eltern gerade im ersten Lebensjahr eines Kindes erleichtert werden kann.

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„Die teils sehr große räumliche Entfernung der Wahlkreise von Berlin stellt für Eltern mit Mandat und ihre Kinder ein sehr großes Problem – nicht selten eine Belastung – dar“, schreibt Klöckner in einem dieser Redaktion vorliegenden Brief an den Vorsitzenden Geschäftsordnungsausschusses im Bundestag, Macit Karaahmetoglu (SPD). Das gelte besonders, wenn zwei Sitzungswochen direkt hintereinander im Kalender liegen. Dann bleibe an den Wochenenden bei der Familie kaum mehr Zeit als für ein kurzes „Hallo“, bevor es wieder in die Hauptstadt gehe.

Klöckner mahnt deswegen eine „sinnvolle Entzerrung“ der Sitzungswochen an. Dies könnten die Bundestagsfraktionen so vereinbaren, ohne dass dazu die Geschäftsordnung geändert werden müsse. Die Parlamentspräsidentin appelliert zudem an die Fraktionen, „vernünftige und berechenbare“ Sitzungszeiten einzuhalten. „Feste Sitzungsenden sind eine wesentliche Voraussetzung, um mandatsbezogene und familiäre Verpflichtungen miteinander verbinden zu können.“

26. Sitzung des Deutschen Bundestages in Berlin
Hanna Steinmüller bei ihrer Bundestagsrede mit ihrem Sohn Ende September. © picture alliance / Geisler-Fotopress | Agentur Wehnert/M. Gränzdörfer

Elternzeit gibt es nicht für Bundestagsabgeordnete

An den Donnerstagen einer Sitzungswoche endet die Arbeit im Plenum nicht selten nach Mitternacht. Eltern wissen: Gerade mit Kleinkindern beginnt das Programm Brei, Bad, Bett schon Stunden zuvor.

Die Parlamentschefin spricht sich auch dafür aus, die Geschäftsordnung des Parlaments zu ändern, um die Arbeit im Bundestag familienfreundlicher zu machen. „Die Teilnahme an Abstimmungen erfordert durchgängig physische Präsenz, was für Kolleginnen und Kollegen in den ersten Lebensmonaten ihrer Kinder eine erhebliche Herausforderung darstellt“, nennt die Bundestagspräsidentin als Beispiel.

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Klöckner schlägt vor, dass Abgeordnete ihre Stimme zu Sachabstimmungen in einem längeren Zeitfenster abgeben können. Einen weiteren Schritt in ihrem Sinne dürften Union und SPD an diesem Donnerstag machen. Die Regierungskoalitionen wollen beschließen, dass namentliche Abstimmungen künftig spätestens bis Sitzungsbeginn am jeweiligen Tag beantragt werden müssen. Bisher können diese zu besonders wichtigen Themen aufgerufenen Abstimmungen überraschend und kurzfristig angesetzt werden.

Kritisch merkt Klöckner an, dass die bereits bestehende Möglichkeit, digital an Ausschusssitzungen teilzunehmen, „in zu vielen Ausschüssen noch auf Vorbehalte“ stoße. Dabei könne die Betreuung von Babys und Kleinkindern ein Grund sein, nicht in Präsenz zu erscheinen. „Soweit keine Geheimschutzbelange entgegenstehen, sollte deshalb im ersten Lebensjahr eines Kindes ein Anspruch auf Zuschaltung bestehen und nicht eine fakultative Entscheidung der Ausschüsse“, fordert die CDU-Politikerin.

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Ein großes Problem jedoch bleibt: Bundestagsabgeordnete haben anders als Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Elternzeit. Nach Ende des Mutterschutzes und somit nur acht Wochen nach der Geburt steht die Rückkehr in den Job an. Für Väter gebe es derzeit nicht einmal am Tag der Geburt eine Entschuldigungsmöglichkeit, bemängelt Klöckner. „Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und kein gutes Signal.“

Der Geschäftsordnungsausschuss solle daher überlegen, wie elterliche Verantwortung und Mandatsausübung gleichermaßen ermöglicht werden können, fordert die Bundestagspräsidentin. Denn: „Die ersten Monate nach der Geburt eines Kindes sind eine sehr besondere, klar von anderen Lebensphasen abgrenzbare Zeit.“ Elternzeit für Abgeordnete: Das wäre eine kleine Revolution.