Die schwarz-rote Bundesregierung möchte den Führerschein-Erwerb in Deutschland billiger machen, insbesondere für junge Menschen ist er häufig kaum noch bezahlbar. Vor wenigen Tagen stellte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) seine Ideen dazu vor. Auf Fahrschüler, Fahrschulen und Behörden kommen erhebliche Veränderungen zu.
Doch auch auf europäischer Ebene tut sich jetzt etwas in Sachen Fahrerlaubnis: Am Dienstag will das Europaparlament in Straßburg über neue Regeln abstimmen. So soll künftig etwa der digitale Führerschein auf dem Smartphone europaweit Standard sein. Zugleich werden Raser und andere Verkehrsrowdys stärker an die Kandare genommen. Ein Überblick.

Worüber stimmt das Parlament genau ab?
Es geht um Veränderungen an bestehenden EU-Gesetzen, die den Rahmen für nationale Vorschriften vorgeben. Ein Entwurf befasst sich mit dem Thema Führerschein, der andere mit Fahrverboten. Über die Reform wurde bereits eine Verständigung mit den Mitgliedstaaten erzielt. Das bedeutet, dass sie nach einer Billigung auch tatsächlich in Kraft treten wird. Übergeordnetes Ziel ist es, den Verkehr in Europa sicherer zu machen.
Was tut sich beim Führerschein?
Eine ganze Menge. Es geht unter anderem um eine stärkere Berücksichtigung von Fahrassistenzsystemen bei der Ausbildung von Fahranfängern oder das begleitete Autofahren ab 17 (Führerscheinklasse B), das in der gesamten Europäischen Union der Regelfall werden soll. In Deutschland gibt es das bereits. Neu ist: Das begleitete Fahren ab 17 soll künftig auch in Lkw möglich sein (Führerscheinklasse C). Die Hoffnung ist, dass auf diese Weise der chronische Fachkräftemangel im europäischen Speditionsgewerbe gemindert werden kann.
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Die Führerschein-Dokumente für Pkw und Motorräder sollen wie bisher 15 Jahre lang gültig sein. Bei Lkw und Bussen sind fünf Jahre vorgesehen. Danach müssen neue Dokumente beantragt werden, die Fahrerlaubnis an sich bleibt aber erhalten. Vergleichbar ist das mit einem Pass oder Personalausweis: Die laufen auch irgendwann ab, der Inhaber verliert damit aber nicht seine Staatsangehörigkeit. Das neue EU-Gesetz sieht jetzt auch vor, dass die Mitgliedstaaten für Fahrzeuglenker über 65 Jahren kürzere Fristen für die Gültigkeit der Dokumente festlegen können.
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Müssen ältere Autofahrer künftig regelmäßig zum Medizin-Check?
Nein. Das stand im Gesetzgebungsverfahren zwar vorübergehend zur Debatte, kommt jetzt aber nicht. Die Diskussion über dieses Thema hatte großen Wirbel verursacht. Im Falle solcher Checks hätten viele Senioren befürchten müssen, dass die Behörden ihnen eines Tages den Führerschein wegnehmen – was insbesondere in ländlichen Gegenden ein riesiges Problem darstellen kann.
Nun sieht das geplante EU-Gesetz vor, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, ob sie bei älteren Autofahrern im Zuge der Erneuerung ablaufender Dokumente regelmäßig ärztliche Untersuchungen, Selbsteinschätzungen oder andere Maßnahmen wie zum Beispiel Auffrischungskurse verlangen können. In Deutschland gibt es dazu keine Pläne. Entsprechende Schritte wären vermutlich auch politisch nur sehr schwer durchzusetzen.
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Wann kommt der digitale Führerschein auf dem Smartphone?
Er soll der neue Standard in Europa werden – allerdings erst bis 2030. Die zuständigen Behörden sollen neue Dokumente künftig regelmäßig in elektronischer Form zur Verfügung stellen. „Das ist vor allem für junge Leute, die alles auf ihrem Smartphone haben, eine wichtige Neuerung“, sagt die Berichterstatterin des Europaparlaments, die deutsche Grünen-Abgeordnete Jutta Paulus. Jeder Führerschein-Inhaber soll aber weiterhin auf Wunsch eine Plastikkarte bekommen oder beides benutzen können. Wenn der elektronische Führerschein in allen Mitgliedstaaten als Standard eingeführt ist, soll er auch überall gleichermaßen anerkannt werden.
Gibt es in Deutschland schon elektronische Führerscheine?
Flächendeckend gibt es sie noch nicht. Die Einführung ist aber grundsätzlich geplant, entsprechende Vorbereitungen laufen beim Bundesverkehrsministerium. Der Vorteil eines digitalen Führerscheins besteht darin, dass das physische Dokument (Karte oder Papier) nicht mehr mitgeführt werden muss. Bei Polizeikontrollen oder der Anmietung eines Autos reicht es dann, die elektronische Variante vorzuzeigen.
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Was tut sich in Sachen Fahrverbote?
Verkehrsrowdys werden in Zukunft europaweit härter belangt. Konkret ist geplant, dass Führerscheine in der gesamten EU entzogen werden können. Die SPD-Europaabgeordnete Vivien Costanzo sagt: „Wer in Paris oder Warschau den Führerschein wegen schwerer Verstöße wie Trunkenheit, Drogen am Steuer, tödlicher Unfälle oder exzessiver Raserei abgeben muss, darf in Berlin nicht einfach weiter Menschen gefährden.“ Tatsächlich ist es bislang so, dass ein Fahrzeuglenker, der im Ausland seine Fahrerlaubnis verliert, nur in diesem speziellen Land aus dem Verkehr gezogen wird – nicht aber zwangläufig in dem Land, das den Führerschein ausgestellt hat.

Nun ist vorgesehen, dass die Verkehrsbehörden künftig EU-weit systematisch zusammenarbeiten, um den Entzug von Fahrerlaubnissen oder vorübergehende Fahrverbote in ganz Europa durchzusetzen. Wichtig hierbei: Für die Umsetzung dieser Regelungen in nationales Recht gilt eine Frist von drei Jahren. Für Deutschland bedeutet dies: Die neuen europäischen Vereinbarungen greifen erst, wenn es ein nationales Gesetz gibt.







