Eine langjährige Forderung israelischer Rechtsextremer könnte bald umgesetzt werden: Das israelische Parlament hat am Montag in erster Lesung für die Einführung der Todesstrafe für Terroristen, die Israelis umbringen, gestimmt. Sollte das Gesetz tatsächlich verabschiedet werden, könnte es in Israel erstmals seit den 1960er-Jahren zu einer gerichtlichen Exekution kommen.

Der Wortlaut des Gesetzesentwurfs, der von einer Abgeordneten der rechtsextremen Partei „Jüdische Kraft“ eingebracht wurde, ist außergewöhnlich: Der Entwurf sieht die Todesstrafe nämlich nicht für alle Terroristen vor, sondern nur für eine bestimmte Gruppe: Es geht um Täter, die einen israelischen Staatsbürger ermorden und vom Motiv getragen sind, dem israelischen Volk und der Wiederentwicklung des jüdischen Volkes zu schaden.

Diese Formulierung macht es Richtern unmöglich, das Gesetz auch auf jene Terroristen anzuwenden, die Araber umbringen – beispielsweise rechtsextreme Siedlergangs im Westjordanland.

Mehr von Israel-Korrespondentin Maria Sterkl

Israel: Gerichte würden Todesstrafe verhängen müssen

Ungewöhnlich ist auch, dass der Gesetzentwurf den Gerichten in ihrer Entscheidungsfindung enge Grenzen setzen will: Es soll nicht mehr im Ermessen des Gerichts liegen, beim Tatbestand eines rassistisch motivierten Mords an Israelis die Todesstrafe zu verhängen oder ein milderes Urteil zu wählen. Das Gesetz würde den Gerichten vorschreiben, die Todesstrafe auf diese Fälle anzuwenden.

Das wäre wohl die größte Änderung zum Ist-Stand. Die Todesstrafe ist in Israel in besonders schweren Fällen nämlich schon jetzt möglich, sie wird von der Justiz jedoch nicht angewandt.

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Israel: Bürgerrechtler üben Kritik – „Nur Rache üben“

Damit sich das ändert, macht der Gesetzesentwurf die Anwendung der Todesstrafe verpflichtend. Einzelne Richter, die im Richtersenat gegen die Anwendung im Einzelfall votieren, können von einer einfachen Mehrheit überstimmt werden.

Die rechtsreligiöse Koalition erhielt in dem Votum die Unterstützung von Teilen der Opposition, der Großteil der Oppositionspolitiker blieb der Abstimmung fern. Die 16 Gegenstimmen gegen das Gesetz kamen von den „Demokraten“ und von dem arabischen Parteienbündnis Chadash-Tal. Damit das Gesetz gültig wird, muss es noch in zweiter und dritter Lesung im Parlament angenommen werden.

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Besorgt über den Beschluss zeigte sich die israelische Organisation für Bürgerrechte. „Die Todesstrafe entzieht einer Gesellschaft ihre moralische Grundlage“, kritisierte sie in einer Mitteilung. „Der Zweck dieses Gesetzes ist es nicht, Leben zu schützen oder Täter abzuschrecken, sondern einfach nur Rache zu üben.“

Israels Sicherheitsexperten warnen vor neuen Märtyrern

Auch in Israels Sicherheitsstab gibt es Argumente gegen die Todesstrafe: Sie könnte dazu führen, neue Märtyrer zu schaffen, die dann weitere Täter zu neuen terroristischen Akten motivieren – dieses Argument hatte in der Vergangenheit von einem solchen Vorstoß absehen lassen.

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Sollte die Todesstrafe tatsächlich in Israel wieder angewendet werden, könnte das zu einer weiteren schweren Belastung der Beziehungen zur Europäischen Union führen. In der EU ist die Todesstrafe flächendeckend abgeschafft. Die Union fordert aber auch von allen Staaten, mit denen es durch ein Assoziierungsabkommen verbunden ist, gewisse Menschenrechtsstandards ein – und zu diesen Ländern gehört Israel.