Die Kosten im Gesundheitswesen sollen begrenzt werden. Ende März hatte eine Expertenkommission 66 Vorschläge gemacht, mit denen das gelingen kann. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) berichtete am Dienstag, dass sie drei Viertel dieser Ideen in einen Gesetzentwurf packen werde. 20 Milliarden Euro will sie 2027 einsparen, darin sei ein Puffer in Höhe von fünf Milliarden. Am 29. April soll der Entwurf ins Kabinett, noch vor der Sommerpause in den Bundestag. Es handele sich um ein „ausgewogenes Gesamtpaket“, sagte Warken. Die Umsetzung aber sei „ein Kraftakt“. Was kommt nun auf Versicherte, Ärzte und Apotheker zu?

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Mitversicherung von Ehepartnern beschnitten

Es war der heikelste Punkt unter den 66 Vorschlägen der Kommission, aber Ministerin Warken will ihn trotz Widerständen in der eigenen Partei umsetzen: Die kostenfreie Mitversicherung für Ehepartner im Rahmen der Familienversicherung soll ab 2028 stark eingeschränkt werden. Es soll nur noch Ausnahmen geben, wenn die mitversicherten Kinder unter sieben Jahren oder ein behindertes Kind betreuen, wenn sie Rentner sind oder wenn sie Angehörige pflegen. Dann können sie kostenlos mitversichert bleiben. Für die anderen Erwachsenen müssen künftig Beiträge gezahlt werden in Höhe von 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptversicherten. Die Kassen werden mindestens 3,5 Milliarden Euro sparen. Betroffen sind 2,5 Millionen Menschen.

Ministerin Warken zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenkassen
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihre Pläne zur Kosteneinsparung im Gesundheitswesen vorgestellt.© Sebastian Gollnow/dpa | Sebastian Gollnow

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Zweitmeinung vor Operationen wird Pflicht

Die Expertenkommission hatte vorgeschlagen, dass bei planbaren Knieoperationen künftig der Versicherte eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt einholen muss, der mit dem behandelnden Arzt wirtschaftlich nicht verbunden ist. Es werde zu viel und falsch operiert, meint die Kommission. Und dieser Linie folgt die Ministerin. Die Zweitmeinung soll Pflicht werden und schrittweise eingeführt werden. Die Ersparnis wäre zunächst einmal 300 Millionen Euro, aber das Modell ließe sich auf andere OPs erweitern.

Preisdeckel für ärztliche Vergütungen

Ausgaben sollen nicht stärker steigen als Einnahmen – das sei eine Leitlinie ihres Gesetzentwurfs, sagte Ministerin Warken. Deshalb sollen die Vergütungen für Ärzte, Kliniken und Arzneimittel künftig an die Einnahmen gekoppelt werden. Die Kommission hatte tatsächlich geraten zu einer Bindung der Vergütungen in Arztpraxen und Krankenhäusern an die Entwicklung der Grundlohnsumme als höchstem Grenzwert sowie an die Entwicklung der Einnahmen. Dem folgt das Ministerium. Viele extrabudgetäre Vergütungen für Ärzte sollen gestrichen werden, etwa für ein erstmaliges Ausfüllen der elektronischen Patientenakte oder ein Mitmachen beim zentralen Terminvergabesystem. In den Krankenhäusern soll das bisher nach oben offene Pflegebudget – das für ausufernde Kosten sorgte – gedeckelt werden. Das war eine seit Langem bestehende Forderung des GKV-Spitzenverbandes. Es könnte mindestens 5,5 Milliarden Euro im ersten Jahr bringen, das gesamte Einsparpotenzial aber liegt bei 19 Milliarden.

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Streichung von Homöopathie

Bezahlt werden soll von den Krankenkassen nur noch, was wirklich einen medizinischen Nutzen bringe, sagt Warken. Freiwillige Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sollen daher wegfallen: Als Beispiele sind oft genannt worden die Kostenübernahme bei Gesundheitskursen, Homöopathie, die Zuschüsse beim Zahnersatz und Vorsorgeuntersuchungen wie das  Ganzkörperhautscreening als Krebserkennung oder die Kostenübernahme von Cannabisblüten.

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Pharmafirmen werden zur Kasse gebeten

Einer der Treiber hinter den GKV-Defiziten sind auch die steigenden Kosten für Arzneimittel. Höhere Rabatte und strengere Preisregeln sollen Einsparungen in Milliardenhöhe bringen. Künftig sollen Hersteller umso höhere Rabatte gewähren, je erfolgreicher ein Medikament ist und umso mehr Umsatz es macht. So sieht es die Kommission vor, das Ministerium will dem folgen. Auch soll der Apothekenabschlag, ein festgelegter Rabatt, den die Apotheken an die GKV zahlen müssen, erhöht werden.

Höhere Zuzahlungen in Apotheke und Krankenhaus

Die Zuzahlungen im Krankenhaus und bei Arzneimitteln sollen an die Inflation angepasst werden. Denn seit 22 Jahren sind sie nicht verändert worden. Bei der Rezeptgebühr wird die Mindestzuzahlung von derzeit 5 Euro auf 7,50 Euro steigen, beim Höchstbetrag von 10 auf 15 Euro. Das bringt allein einen Einspareffekt von 1,9 Milliarden Euro. Alle Härtefallregeln bleiben „unangetastet“, sagt Nina Warken. Die Reform bringe Belastungen, aber ohne sie wären die Belastungen für die Versicherten aufgrund von steigenden Beiträgen noch höher.

Es ist gut, dass jetzt Tempo gemacht wird. Ministerin Warken setzt den richtigen Hauptakzent.

Carola Reimann, Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes

Weniger Geld im Krankheitsfall

Beim Krankengeld, das die Kassen nach sechs Wochen im Krankenstand den Arbeitnehmern zahlen, will das Ministerium auch einer Kommissionsidee folgen: Künftig könnten Betroffene rund fünf Prozentpunkte weniger erhalten als bisher. Dadurch ließen sich kurzfristig 1,2 Milliarden einsparen.

Kürzung bei Managern von GKV und KV

Bei den Krankenkassen sollen die Ausgaben für Verwaltung begrenzt, die für Werbung halbiert werden. Die außertarifliche Vergütung für die Führungskräfte der GKV und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) soll begrenzt werden.

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Ausgeklammert: Tabak- und Zuckersteuer

Bei diesem Thema sei das Gesundheitsministerium gar nicht zuständig, erklärte Ministerin Warken. Eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke hatte die Kommission vorgeschlagen. „Das kann ich nicht regeln“, sagt Warken. Das sei Sache des Finanzministeriums.

Ausgeklammert: Versicherungsfremde Leistungen

Das wäre der massivste Sparbrocken in der GKV gewesen, aber Warken will da nicht heran: die Übernahme von versicherungsfremden Leistungen der Kassen durch den Bund. Die Zahlungen für die Versorgung von Bürgergeldempfängern belasten die gesetzlichen Krankenkasse mit jährlich zehn Milliarden Euro, die letztlich von den Beitragszahlern ausgeglichen werden müssen. Die Kassen fordern schon länger, dass der Bund diese Kosten voll aus Steuermitteln bezahlt, und auch die Kommission war dafür. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) stemmte sich mit Erfolg gegen so eine Änderung. „Es wird an dieser Stelle keine Lösung geben“, sagte Warken. „Uns sind haushaltspolitisch die Hände gebunden.“

Gemischte Reaktionen in der Gesundheitsbranche

Zufriedenheit bei den Kassen, Empörung bei den Leistungserbringern. So lassen sich die Reaktionen beschreiben. „Es ist gut, dass jetzt Tempo gemacht wird“, sagte Carola Reimann, die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Warken setze den „richtigen Hauptakzent“, wenn sie „Evidenz und Einnahmenorientierung als Leitprinzipien“ nehme, könne die Rückkehr zur Beitragsstabilität gelingen. „Richtig ist, Fehlentwicklungen in den drei größten Ausgabenbereichen Krankenhäuser, Arzthonorare sowie Arzneimittel zu korrigieren und von allen Betroffenen einen Effizienzbeitrag einzufordern.“ Die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) äußerten sich kritisch: Mit der Streichung von Vergütungen und ihrer „globalen Begrenzung“ werden Millionen von Arztterminen wegfallen. „Den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen wird nichts anderes übrig bleiben, als ihre Leistungen und Terminvergaben den ohnehin zu knappen und dann noch weiter reduzierten Finanzmitteln anzupassen.“