Eine Woche vor der Beschlussfassung im Bundeskabinett hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ihren Job erledigt. Der Entwurf ihres Gesetzes zur „Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ liegt vor. Kanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich laut einem Regierungssprecher „sehr zufrieden“ über das Reformwerk, da alle Beteiligten einen Beitrag leisten müssten. Schon nächstes Jahr sollen 19,6 Milliarden Euro eingespart werden, wenn die Finanzlücke bei den Kassen auf 15,3 Milliarden prognostiziert wird. Ein Puffer bliebe also.
Hier ein teilweiser Einblick in die Rechnung von Warken: 5,1 Milliarden sollen die Krankenhäuser beitragen, 2,7 Milliarden Euro die niedergelassenen Ärzte, 1,9 Milliarden sollen bei Medikamenten gekürzt werden. Weitere Leistungserbringer werden mit 2,1 Milliarden zur Kasse gebeten. Durch höhere Zuzahlungen sollen 1,9 Milliarden Euro hereinkommen, 2,8 Milliarden entfallen auf Beiträge der Arbeitgeber. Gut erkennbar ist am Entwurf, wo die heimlichen Belastungen für die Versicherten stecken.
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Höhere Zuzahlungen in Apotheke und Krankenhaus
Die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente werden um 50 Prozent erhöht auf mindestens 7,50 Euro pro Packung, maximal 15 Euro. Diese Zuzahlungen sind seit 2004 nicht erhöht worden. Neu ist, dass die Anpassung an die Teuerungsrate künftig automatisch erfolgen soll. Die Zuzahlungen sollen jeweils am 1. Januar an die Entwicklung der Grundlohnsumme gebunden werden. In Krankenhäusern steigen die Zuzahlungen pro Kalendertag von 10 auf 15 Euro. Es bleibt aber bei den Belastungsgrenzen von zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken ein Prozent.
Weniger Krankengeld von den Krankenkassen
In den ersten sechs Wochen im Krankheitsfall kommt die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach springen die Krankenkassen mit dem Krankengeld ein. Es wird um fünf Prozentpunkte gekürzt auf künftig 65 Prozent des Bruttogehalts. Zusätzlich wird es gedeckelt auf höchstens 85 Prozent des Nettoeinkommens. Bei einer längeren Erkrankung könnte das einen Verlust von mehreren Hundert Euro im Monat bedeuten.
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Familienversicherung nicht mehr für Ehepartner
Auch dieser Schritt kann für Versicherte teuer werden. Die kostenlose Mitversicherung für Ehepartner soll von 2028 an fallen. Nur ausnahmsweise soll sie fortbestehen für Eltern mit Kindern unter sieben Jahren, für pflegende Angehörige und Rentner. Für die anderen gilt, dass Beiträge gezahlt werden in Höhe von 3,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptversicherten. Kinder bleiben beitragsfrei mitversichert.
Zahnersatz wird teurer
Auch beim Zahnersatz wird es teurer. Die Festzuschüsse werden gesenkt von 60 Prozent auf nur noch 50 Prozent. Wer seine Zähne regelmäßig pflegt beziehungsweise ein Bonusheft führt, der kann auf Zuschüsse von 60 bis 65 Prozent hoffen.
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Teilkrankschreibung erhöht Druck auf Erkrankte
Das ist ein Novum im Gesundheitswesen und eine Idee der Expertenkommission, die eine „stufenweise Arbeitsunfähigkeit“ angeregt hatte. Möglich werden soll eine „Teilkrankschreibung“. Wenn der Versicherte „sich dazu gesundheitlich in der Lage“ sieht, dann soll er während einer Erkrankung teilweise arbeiten können, etwa zu 25, 50 oder 75 Prozent. Für die restliche Zeit gibt es Teilkrankengeld von der Krankenkasse. Auf diese Weise will der Gesetzgeber „krankheitsbedingte Fehlzeiten“ reduzieren und „Restarbeitsfähigkeit bei bestehender Arbeitsunfähigkeit“ nutzen. Das bedeutet für Versicherte zwar keine finanziellen Verluste. Es könnte aber den Druck erhöhen, sich trotz Erkrankung „zur Arbeit zu schleppen“. Kurzum: eine nicht-monetäre Belastung.
Mehr Wege wegen Zweitmeinung bei OPs
Auch das ist eine neue Erschwernis für Patienten, die nicht finanzieller Art ist: Vor planbaren Knie-Operationen sollen sie künftig eine zweite ärztliche Meinung einholen zur Frage, ob der Eingriff wirklich medizinisch notwendig ist. Die Kosten für die OP werden von den Krankenkassen nur übernommen, wenn der Nachweis für die eingeholte Zweitmeinung vorliegt. Für Versicherte wird das einen zusätzlichen Aufwand bringen bei der Suche nach einem zweiten Arzt. Falls der Start mit den Knie-OPs gut verläuft, könnte die Zweitmeinungspflicht auf andere Eingriffe wie die Rücken- und Hüftgelenks-Operationen oder die Entfernung von Mandeln, der Gallenblase oder der Gebärmutter ausgedehnt werden.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze trifft Gutverdiener
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 5812,50 Euro brutto im Monat und soll um 300 Euro angehoben werden. Das trifft besser verdienende Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber finanziell, sie teilen sich die Beiträge. Jeder wird eine Mehrbelastung von 26,50 Euro im Monat haben.
Kosten für Homöopathie werden nicht erstattet
Die Erstattung der Kosten für die Homöopathie ist eine freiwillige Leistung der Krankenkassen. Sie soll jetzt gestrichen werden, wobei der Kosteneffekt mit einer jährlichen Ersparnis von 40 Millionen verhältnismäßig gering ist. Das anlasslose Hautkrebsscreening soll auf den Prüfstand. Eine Entscheidung über seine Streichung soll später erfolgen.
Sparkurs bei Ärzten und Kliniken hat indirekte Folgen
Die Vergütungs- und Preisanstiege für Ärzte und in Krankenhäusern sollen begrenzt werden und die Entwicklung der Grundlohnrate nicht übersteigen. Auch soll in den Kliniken das Pflegebudget begrenzt werden. Sowohl die Kassenärzte als auch die Kliniken laufen Sturm gegen diese Einschnitte. Sie könnten zur Folge haben, dass Ärzte ihr Terminangebot verknappen und Krankenhäuser – von denen viele rote Zahlen schreiben – gerade im ländlichen Raum schließen müssen. Patienten wären von den Folgen auch betroffen.







