Vor dem Landgericht im tschechischen Pilsen ist auch nach dem ersten Verhandlungstag im Auslieferungsverfahren gegen die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich keine Entscheidung gefallen. Das Gericht vertagte die Urteilsverkündung nach rund zwei Stunden ohne Begründung auf den 1. Juni. Liebich selbst erklärte vor Gericht, sie lehne eine Auslieferung nach Deutschland ab – sie befürchte, dort im Gefängnis getötet zu werden.

Die 55-Jährige war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Zum Haftantritt erschien Liebich jedoch nicht. Nach monatelanger europaweiter Fahndung nahmen tschechische Beamte sie Anfang April dieses Jahres fest – Medienberichten zufolge mit kahlgeschorenem Kopf und in Männerkleidung.

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Liebich fürchtet bei möglicher Haft in Deutschland um ihr Leben

Das Gericht schloss die Beweisaufnahme während des ersten Verhandlungstages ab. Die Verteidigerin von Liebich hatte außerdem eine Abschlussrede gehalten. 

Die Rechtsextremistin wollte sich vor dem tschechischen Gericht von dem Juristen und Politiker Martin Kohlmann vertreten lassen. Dieser hat jedoch nach Angaben des Landgerichts in Tschechien keine Zulassung und wurde – nachdem er die Verhandlung mehrfach gestört hatte – des Saals verwiesen. Liebich wurde eine Pflichtverteidigerin zur Seite gestellt. Verhandelt wurde in Pilsen auf Tschechisch. Liebich hatte eine Dolmetscherin an ihre Seite gestellt bekommen, um der Verhandlung folgen und sich äußern zu können.

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Die 55-Jährige hatte vor dem Landgericht noch einmal eine Zustimmung zur Auslieferung nach Deutschland abgelehnt. „Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde“, sagte sie. Weiter erklärte Liebich, sie habe die Befürchtung, in Deutschland in ein Gefängnis für Männer gebracht zu werden, was aus ihrer Sicht menschenverachtend und diskriminierend sei. Ihr drohten Dinge wie Mobbing durch andere Gefangene oder das in den Selbstmord Treiben, so Liebich. 

Zuvor hatte Liebich die Auslieferung kurz nach der Festnahme im April abgelehnt. Während des Prozesses beklagte sich die Rechtsextremistin jetzt auch über die Haftbedingungen in Tschechien und behauptete, psychisch gefoltert zu werden und keinen Freigang zu erhalten. 

Staatsanwaltschaft Halle sieht reibungslosen Ablauf der Auslieferung

Auf deutscher Seite ist die Staatsanwaltschaft in Halle (an der Saale) für den Fall zuständig. Sie hatte einen Antrag auf Auslieferung gestellt. Auch nach dem ersten Prozesstag ging der hallesche Staatsanwalt Dennis Cernota weiter davon aus, dass es bei dem Prozess zu keinen größeren Problemen kommt. „Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos“, so Cernota. Ihm zufolge prüft das Gericht unter anderem, ob Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten richtig agiert haben.

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Liebich erscheint vor Gericht mit Bart und auffälligem Leopardenmuster

Es ist davon auszugehen, dass Liebich nach der Auslieferung in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht wird, wo noch einmal über die Art der Unterbringung entschieden werden könnte. In der Justizvollzugsanstalt sollte Liebich schon im August 2025 ihre Haft antreten. Maßgeblich dafür, in welches Gefängnis Liebich gebracht wird, ist zunächst das offiziell eingetragene Geschlecht. 

Nach der Verurteilung 2023 in Halle hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Die Rechtsextremistin war nun vor dem tschechischen Gericht mit Bart und Brille, geschminkt und in einem Oberteil in Leopardenmuster erschienen. In Deutschland war Liebich zuletzt vor Gericht in Frauenklamotten aufgetreten. 

Marla Svenja Liebich, bekannte Rechtsextremistin, wartet vor einem Saal des Landgerichts. (zu dpa: «Neonazi Liebich bleibt erst einmal in tschechischer Haft»)
Marla Svenja Liebich, bekannte Rechtsextremistin, wartet vor einem Saal des Landgerichts. © Sebastian Willnow/dpa

Aussehen von Liebich könnte mehrere Entscheidungen beeinflussen

Kritiker hielten die Änderung von Geschlecht und Namen für eine Provokation durch den Neonazi und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. 

Das Auftreten von Liebich könnte auch einen Einfluss darauf haben, wie sie in Deutschland die Haftstrafe verbüßen muss. Denkbar ist, dass der Anstaltsleiter in Chemnitz noch einmal darüber entscheidet, ob Liebich die Haft tatsächlich im Frauengefängnis dort verbüßt. Bei der Entscheidung könnte eine Rolle spielen, wie eingeschätzt wird, ob Liebich durch andere Insassinnen gefährdet werden könnte oder selbst eine Gefahr für andere dort inhaftierte Frauen darstellt. 

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Gericht in Halle wartet auf Auslieferung

Außerdem könnte es eine derzeit ausstehende Entscheidung des Amtsgerichts Halle beeinflussen. Im März dieses Jahres hatte das Gericht im Süden Sachsen-Anhalts angekündigt, darüber zu entscheiden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht Liebichs rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach schon im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers des Amtsgerichts in Halle ist denkbar, dass der zuständige Richter erst eine Entscheidung über die Einträge von Namen und Geschlecht trifft, wenn Liebich in Deutschland ist. So könnte Liebich noch einmal ermöglicht werden, sich zu äußern. Dies hatte sie bislang nicht getan. Bis das tschechische Gericht eine Entscheidung getroffen hat, sitzt Liebich weiter in vorläufiger Auslieferungshaft.

pau/dpa