Die nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerin Verena Schäffer (Grüne) kritisiert die Einigung der EU-Mitglieder zu den verschärften Asylregeln und die Möglichkeit, „Return Hubs“ in Drittstaaten einzurichten. „Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das Vorhaben hoch problematisch – insbesondere die vorgesehene Unterbringung bzw. Inhaftierung auch von Familien mit Kindern in Einrichtungen außerhalb der EU ist weit entfernt von einer humanitären, menschenrechtsorientierten Migrationspolitik“, so Schäffer auf Anfrage unserer Redaktion.
Hintergrund ist, dass die Europäische Union am 1. Juni den Weg frei gemacht hat, Rückkehrzentren in Drittstaaten einzurichten, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. In diese Zentren sollen abgelehnte Asylbewerber gebracht werden, deren Abschiebung bislang scheitert. Gründe gibt es zwei: Entweder weigert sich das Heimatland, sie zurückzunehmen, oder der EU-Mitgliedstaat unterhält keine diplomatischen Beziehungen dorthin. Die Ministerin beobachte, dass alle Mitgliedstaaten die Reform des Europäischen Asylsystems (GEAS) umsetzen. „Insofern besteht aktuell keine Notwendigkeit für weitere, tiefgreifende Maßnahmen.“
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53.231 ausreisepflichtige Asylbewerber leben in NRW
Die Einigung der EU auf die „Return Hubs“ stößt bei Menschenrechtsorganisationen auf scharfe Kritik. Sie warnen unter anderem davor, dass diese Zentren in Staaten mit mangelhaften demokratischen Standards entstehen könnten. „Grundsätzlich ist für Abkommen mit Drittstaaten der Bund zuständig“, so das Flüchtlingsministerium. Sobald die Verordnung mit einer entsprechenden Regelung in Kraft trete, sei der Bund für die Einhaltung menschenrechtlicher Standards und rechtsstaatlicher Verfahren in Rückkehrzentren verantwortlich. „Die Landesregierung steht für eine humanitäre Migrationspolitik und faire, rechtsstaatliche Verfahren“, heißt es vom NRW-Ministerium.
In NRW lebten bis zum Stichtag 30. April 2026 laut dem Ausländerzentralregister 53.231 ausreisepflichtige Personen, von denen 44.804 eine Duldung besitzen. „Sofern eine Rückführung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, ist grundsätzlich eine Duldung durch die zuständige Ausländerbehörde zu erteilen“, so das Flüchtlingsministerium.
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Im ersten Quartal 2026 wurden bereits 1.054 Personen aus NRW abgeschoben. Die Zahl der Abschiebungen in NRW ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nahezu unverändert. Ob die EU-Einigung zu einer Änderung der Abschiebepraxis in NRW führen wird, bleibt allerdings unklar. „Es ist noch nicht absehbar, welche konkreten Auswirkungen die neuen Regelungen bzw. deren Umsetzung auf kommunaler Ebene haben werden“, teilt das Ministerium mit.







