Wenige Monate vor dem Anschlag auf den Berliner CSD kommt Abdul Ballout mit der Milde des Jugendstrafrechts davon. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilt den Islamisten zu einem Jahr und zehn Monaten Haft – auf „Vorbewährung“. Stellt er sich sechs Monate gut an, muss er nicht ins Gefängnis und die Strafe bleibt auf Bewährung. Abdul Ballout, lange in der Islamistenszene Berlins unterwegs, wollte ausreisen zur Terrorgruppe „Islamischer Staat“. Dafür verurteilt ihn das Gericht in Berlin nun.

Ein Satz im Urteil aber fällt auf: Der Angeklagte habe seine IS-Ausreise „dilettantisch“ geplant und sei daher „weit entfernt“ gewesen von einer Gefahr für die Öffentlichkeit. Das Gericht verkennt, dass der IS in seiner Propaganda genau diese „Dilettanten“ anspricht: junge Männer, die wenig Geld und keine Ausbildung in Terrorcamps haben – und einfach mit „Alltagswaffen“ zuschlagen, mit Messer, mit gemieteten Autos.

Auch interessant

CSD-Attentat: Justiz und Politik geraten in die Kritik

Am späten Samstagabend fährt Abdul Ballout mit einem Fahrzeug in eine Menschenmenge entlang des Berliner CSD, eine Frau stirbt, mehrere werden schwer verletzt. Das Urteil auf Bewährung, der Umgang mit Abdul Ballout durch die Justiz und die Polizei – all das führt schon am Tag nach dem Attentat zu einer heftigen politischen Debatte über die Konsequenzen aus der Terrortat.

Der Chor der Kritik ist laut, vor allem mit Blick auf die Justiz. „Im Ergebnis war das auf jeden Fall eine Katastrophe“, sagt Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU). Unionspolitiker Günter Krings fordert Veränderungen „hin zu einem höheren Strafmaß bei Gewalttaten auch von Personen unter 21 Jahren, die stärkere Anwendung der Sicherungsverwahrung, die konsequentere Verhängung von Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft sowie strengere Regeln bei der Einbürgerung“. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigt an: „Wir werden mit Besonnenheit, aber auch mit Entschlossenheit reagieren müssen.“

Auch interessant

Abdul Ballout war bereits seit mehreren Jahren auf dem Schirm der Berliner Polizei, fiel schon als Teenager in der islamistischen Szene auf. Er radikalisierte sich weiter. Ballout wollte sich dem IS in Syrien anschließen, scheiterte, kam in Haft. Auch dort soll er weiter „missioniert“ haben, wie unsere Redaktion aus Ermittlerkreisen erfuhr. Zugleich sahen die Richter im Prozess offenbar eine Distanzierung vom Terrorismus, auch Polizei sowie Sozialarbeiter erkannten keine Hinweise auf bevorstehende Gewalttaten.

Hubig: Täter wurde nach altem Strafrecht verurteilt

Dennoch bleibt die Kritik. „Dass man in diesem Maße der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar“, sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beim Sender RTL. Konkrete politische Schritte kündigt der Minister jedoch nicht an, will zunächst die Auswertungen des Falls abwarten.   

Der Sprecher von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verwies darauf, dass das Strafrecht zur Verfolgung von Terrorismus erst im April verschärft und Straflücken geschlossen worden seien. Der mutmaßliche CSD-Attentäter sei nach altem Strafrecht verurteilt worden, was zeige, dass es dort mit Blick auf seinen Fall keine Lücken gegeben habe. 

Auch interessant

Polizei verhindert laut eigenen Angaben 30 islamistische Anschläge

In den vergangenen Jahren wurden Polizei und Nachrichtendienste sowohl personell als auch technisch aufgerüstet, können nun IP-Adressen von Internetzugängen speichern und digitale Werkzeuge für ihre Ermittlungen nutzen. Was angesichts der Terrortat von Berlin wenig Beachtung findet: Den Sicherheitsbehörden ist es nach eigenen Angaben gelungen, fast 30 islamistische Anschläge in den vergangenen zehn Jahren zu verhindern.

Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Anna Gallina, stellt nach dem Anschlag den Schutz der queeren Menschen in Deutschland in den Mittelpunkt. „Für mich ist klar, die queere Community braucht unsere Zuwendung, unser Mitgefühl, unsere Solidarität und unseren Schutz. Jede und jeder ist gefordert, auch im Alltag bei Hass und Hetze einzuschreiten und deutlich zu machen, dass Menschenrechte für alle gelten“, sagte Hamburgs grüne Justizsenatorin und amtierende Vorsitzende der Justizministerkonferenz unserer Redaktion. „Es wird noch mal sehr deutlich, wie notwendige Strukturen, Schutzräume und Unterstützungsangebote und deren Finanzierung für queere Menschen sind.“ Jeder Angriff auf queere Menschen sei „auch ein Angriff auf unsere liberale Demokratie“, sagte Gallina.

Nordrhein-Westfalen überprüft Sicherheitskonzept für kommende CSD-Demonstrationen

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) kündigte eine Überprüfung des Sicherheitskonzepts für die anstehenden queeren Demonstrationen in seinem Bundesland an. „Wir wissen, dass die Gefahr islamistischer Anschläge abstrakt hoch ist. In Berlin ist sie nun ganz konkret geworden. Wir haben unsere Polizei darum sensibilisiert. Vor allem in Vorbereitung der vielen anstehenden CSDs in Nordrhein-Westfalen werden die Sicherheitskonzepte nochmal überprüft“, sagte Reul unserer Redaktion.

Im Fokus der politischen Debatte steht nach dem Anschlag auf den Berliner CSD auch das Jugendstrafrecht. Zwar war der Attentäter Abdul Ballout bereits 21 Jahre alt, doch offenbar sah das Berliner Gericht in dem Prozess eine Entwicklungsverzögerung bei dem Angeklagten. Das Recht erlaubt in dem Fall, dass Richter das Jugendstrafrecht anwenden.

Auch interessant

Jugendstrafrecht: Sanktionen dienen Erziehung

Im Vordergrund steht beim Jugendstrafrecht nicht die Haft – Sanktionen dienen vielmehr der Erziehung. Enge Betreuung durch Bewährungshelfer, soziale Arbeit und psychische Betreuung stehen stärker im Fokus. Richter haben größere Spielräume.

In diesem Fall aber könnte dieser Spielraum fatale Folgen gehabt haben – denn offenbar schätzten die Richter die Gefährlichkeit von Abdul Ballout falsch ein. Dennoch bleibt es ein Einzelfall mit schweren Folgen. Losgelöst davon diskutiert die Politik schon seit mehreren Monaten über den Umgang mit gewalttätigen Jugendlichen. Denn die Zahlen von immer jüngeren Tätern beunruhigen Polizei und Justiz. Aktuell hat das Bundesjustizministerium eine Studie in Auftrag gegeben, die Folgen wachsender Jugendgewalt für das Strafrecht untersucht. Erste Ergebnisse wollen die Forscher im kommenden Jahr vorstellen.

Eine Forderung vor allem aus der Union ist: die Strafmündigkeit in bestimmten Fällen nicht erst ab 14 Jahre gelten zu lassen. Doch auch daran gibt es Kritik: Begeht ein Jugendlicher eine Gewalttat, denkt er selten über Strafmaß und Rechtsfolgen nach, so bewerten es viele Kriminologen. Stärker wirken würde nicht die schärfere Strafe – sondern ein Urteil, das ein junger Mensch schnell und in zeitlicher Nähe zur Tat spüre.