• Ab wann gilt die geplante Zuckersteuer – und wie hoch wird sie?
  • Welche Getränke sind von der Steuer betroffen?
  • Die wichtigsten Infos zum Entwurf aus dem Hause von Finanzminister Klingbeil

Süße Getränke könnten für Hersteller und Verbraucher künftig teurer werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke. Die sogenannte Zuckersteuer soll ab dem 1. Juli 2027 gelten und dem Staat zunächst 945 Millionen Euro einbringen. Das geht aus einem Entwurf des Finanzministeriums hervor, über den zuerst das „Handelsblatt“ berichtete. In den Folgejahren sollen die Einnahmen weiter steigen.

Klingbeils Ministerium hat die Federführung für die geplante Abgabe übernommen. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der konkreten Ausgestaltung. Klingbeil hatte im Juli bestätigt, dass sein Ministerium die Aufgabe vom Gesundheitsministerium übernommen hat. Damals war noch offen, wann die Steuer tatsächlich starten könnte.

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Nach den vorliegenden Plänen soll die Steuer nach dem Zuckergehalt eines Getränks gestaffelt werden. Je mehr Zucker enthalten ist, desto höher fällt die Abgabe aus.

Wie hoch wird die Zuckersteuer? Ab fünf Gramm Zucker wird es teuer

Das sind die geplanten Steuersätze:

  • 0,26 Euro bei einem Gesamtzuckergehalt zwischen fünf und sieben Gramm je 100 Milliliter (zum Beispiel etwa Sprite oder Bionade)
  • 0,32 Euro bei einem Zuckergehalt zwischen sieben und zehn Gramm je 100 Milliliter (zum Beispiel Fanta oder Mezzo Mix)
  • 0,38 Euro bei einem Zuckergehalt von zehn Gramm und mehr je 100 Milliliter (zum Beispiel Coca-Cola oder Red Bull)

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Für den Bundeshaushalt könnte sich die Zuckersteuer mehr lohnen als zunächst erwartet: Für das erste Jahr werden Einnahmen von 945 Millionen Euro erwartet. 2028 sollen es bereits rund 1,155 Milliarden Euro sein. Bis 2031 könnten die Einnahmen auf etwa 1,18 Milliarden Euro steigen.

Cola Zero bleibt bei Zuckersteuer außen vor

Eine wichtige Änderung gegenüber früheren Überlegungen betrifft Getränke ohne Zucker. Zero-Produkte, die mit Süßstoffen statt Zucker gesüßt werden, sollen nach dem aktuellen Entwurf nicht besteuert werden. Auch bestimmte andere Getränke sind ausgenommen. Dazu gehören reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein.

Damit fällt die geplante Steuer deutlich anders aus als zunächst diskutiert. Ursprünglich war unter anderem vorgesehen, auch Getränke mit Süßstoffen einzubeziehen. Außerdem lag die geplante Zuckergrenze zunächst bei 4,5 Gramm pro 100 Milliliter.

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Was bedeutet die Zuckersteuer für Cola und Fanta?

Besonders interessant dürfte die Steuer für klassische Softdrinks werden. Getränke mit mehr als zehn Gramm Zucker pro 100 Milliliter landen in der höchsten Steuerstufe.

Zum Vergleich: Coca-Cola Original Taste enthält nach Angaben des Herstellers 10,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Auch Fritz-Kola liegt mit 10,5 Gramm in diesem Bereich. Fanta Orange kommt demnach auf 7,6 Gramm und würde damit in die mittlere Stufe fallen.

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Für die Hersteller könnte das einen Anreiz schaffen, ihre Rezepturen zu verändern. Denn schon eine vergleichsweise kleine Reduzierung des Zuckergehalts könnte darüber entscheiden, welche Steuerstufe gilt.

Dabei soll die Steuer nicht nur Geld in die Staatskasse bringen. Sie soll Getränkehersteller auch dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.

Kritik aus der Union an den Plänen aus dem Hause Klingbeil

Die Pläne stoßen allerdings auf Widerstand. Insbesondere aus der Union gibt es Kritik. Mehrere Bundesländer lehnen eine Zuckersteuer ebenfalls ab.

Damit ist der Gesetzentwurf noch nicht am Ziel. Die Pläne müssen zunächst zwischen Ministerien und Ländern abgestimmt werden. Anschließend stehen die Beratungen im Kabinett und im Bundestag an.

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Auch die Frage, wer eine mögliche Steuer am Ende tatsächlich bezahlt, ist für Verbraucher entscheidend. Ob und in welchem Umfang Hersteller die Kosten weitergeben, hängt unter anderem davon ab, wie die Unternehmen auf die neue Abgabe reagieren.

ef/dpa