Manuel W. (Name geändert) sieht seine Lage ziemlich klar. In den gelernten Beruf als Tourismuskaufmann wird der 37-Jährige nicht zurückkehren, er hat nach der Ausbildung nie mehr als Tourismuskaufmann gearbeitet. Für die Zeit nach dem Maßregelvollzug steht für W. aber fest: „Ich will mein eigenes Geld verdienen, das gehört ja dazu.“ Nur, in welchem Beruf?
Es gibt ein Leben nach dem Maßregelvollzug – dann, wenn Süchte und psychische Krankheiten nach Meinung von Ärzten und Gutachtern unter Kontrolle sind. Dann, wenn der Gesellschaft keine Gefahr mehr drohen soll von Leuten, die im Zustand der Schuldunfähigkeit mitunter auch schwerste Straftaten begangen haben.


