Das juristische Tauziehen um den vom Braunkohletagebau bedrohten Hambacher Forst geht weiter. Der Umweltverband BUND hat an diesem Montag (19. Januar 2019) Anträge auf Berufung gegen drei Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. März 2019 eingereicht. „Es ist nötig, dass wir unseren juristischen Weg in aller Konsequenz weitergehen“, erklärte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen auf Nachfrage der Redaktion. Bisher gebe es „nur Lippenbekenntnisse“ für die Erhaltung des Waldes.

Mit den Anträgen auf Berufen ist das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) wieder am Zug. Die Kölner Richter hatten im Frühjahr BUND-Klagen gegen den Hauptbetriebsplan 2018-2020 für den Tagebau Hambach ebenso zurückgewiesen wie eine Klage gegen die Enteignung eines BUND-Grundstückes im Tagebauvorfeld (Az. 14 K 3037/18,14 K 4496/18, 14 K 6238/18). Der Umweltverband hält die Entscheidungen in der ersten Instanz für sachlich und rechtlich falsch.