Urteil
Blumenladen-Mord: lebenslange Haft für Ex-DSDS-Kandidaten
Düsseldorf/Neuss. „Eine gezielte Rachetat“ nennt die Staatsanwaltschaft den Mord an einer jungen Frau. Deren Ex-Freund erhält vom Gericht dafür die Höchststrafe.

„Die Verantwortung für den Ausgang des Verfahrens und die Tat tragen sie selbst“, sagte der Vorsitzende Richter in Richtung des Verurteilten, der sich unter einer Decke versteckt hat. Der 32-Jährige im Rollstuhl, weil er sich nach dem Mord vor einen Zug geworfen und dabei beide Beine verloren hatte.© dpa | Roland Weihrauch

