Die Niederlande dürfen nach einem Gerichtsurteil vorläufig keine Asylsuchenden nach Italien zurückschicken. Italien könne zur Zeit die Unterbringung dieser Menschen nicht garantieren, urteilte das höchste Gericht in Den Haag.

Durch die Unterbringungsprobleme in Italien bestehe das Risiko, dass Menschen auf der Straße landeten. Das verletze aber ihre Menschenrechte, urteilte das Gericht.

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Ein EU-Staat darf Asylsuchende eigentlich in das Land zurückschicken, in dem sie in die EU eingereist waren. Das gilt aber nicht, wenn in dem Land Menschenrechte in Gefahr sind. (dpa)