Der interne Ärger bei Rhein Fire geht weiter. Wie gemeldet hatte sich der Club aus der American Football League Europe nicht nur von seinem bisherigen Defensive Coordinator Ray Woodard, sondern auch von General Manager Christoph Lörcks getrennt. Der jedoch wehrt sich nun gegen die Kündigung. Er spricht in seiner Stellungnahme davon, dass es aus wirtschaftlichen Gründen zur Trennung gekommen sei. Die Zuschauerzahlen sind tatsächlich, zumindest aus Sicht von Rhein Fire, eine Katastrophe. Normalerweise bewegte sich der Fanzuspruch zwischen 8000 und 10.000 Besuchern. Zu den beiden bisherigen Heimspielen kamen nun jeweils weniger als 5000.

Auch interessant

Das Statement von Christoph Lörcks im Wortlaut:

„Aufgrund verschiedener öffentlicher Aussagen zur Beendigung meiner Tätigkeit als General Manager von Rhein Fire sehe ich mich zu folgender Klarstellung veranlasst:

Herr Thywissen hat teamintern und gegenüber Medienvertretern erklärt, dass Christoph Lörcks mit sofortiger Wirkung nicht mehr General Manager und nicht mehr Teil der Organisation Rhein Fire sei. Diese Darstellung entspricht nicht der zwischen den Parteien bestehenden Vertragslage.

Das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis ist befristet. Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist vertraglich und gesetzlich nicht vorgesehen.

Die Funktion des General Managers ist ausdrücklich Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

In einem Telefonat am 15.06.2026 wurde mir von Herrn Thywissen mitgeteilt, dass er aus wirtschaftlichen Gründen die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung beenden möchte. Bereits unmittelbar im Anschluss habe ich darauf hingewiesen, dass ich keine rechtliche Grundlage für eine vorzeitige Beendigung des befristeten Vertragsverhältnisses sehe.

Selbstverständlich steht es Rhein Fire frei, auf die weitere Inanspruchnahme meiner Leistungen zu verzichten oder mich von operativen Aufgaben freizustellen. Solche Entscheidungen sind im Profisport keineswegs ungewöhnlich. Sie verändern jedoch nichts an den wirtschaftlichen und vertraglichen Verpflichtungen, die die Parteien eingegangen sind.

Alles zu Rhein Fire:

Verträge werden geschlossen, um für beide Seiten Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu schaffen. Die wirtschaftliche Situation des Auftraggebers mag Anlass für Gespräche über die zukünftige Zusammenarbeit sein. Sie ersetzt jedoch keine vertragliche oder gesetzliche Grundlage für die vorzeitige Beendigung eines wirksam abgeschlossenen befristeten Vertragsverhältnisses.

Vor diesem Hintergrund weise ich die öffentliche Darstellung zurück, das Vertragsverhältnis sei beendet oder die Funktion des General Managers bereits entfallen. Dies gilt insbesondere für die öffentliche Darstellung, die den Eindruck einer bereits wirksam vollzogenen fristlosen Kündigung vermittelt.

Weitere öffentliche Stellungnahmen sind derzeit nicht vorgesehen. Meine Rechte aus dem bestehenden Vertragsverhältnis bleiben ausdrücklich vorbehalten.“