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Rotlichprozess
Gericht setzt Haftbefehle im Rotlichtprozess außer Vollzug
Düsseldorf. Im Düsseldorfer Rotlichtprozess hat das Gericht die Haftbefehle gegen mehrere Angeklagte außer Vollzug gesetzt. Den Männern wird vorgeworfen, Bordellkunden mit Drogen betäubt und sie anschließend bestohlen zu haben. Für das Gericht ist die Beweislage aber zu dünn.

In den Bordellen an der Rethelstraße 73, 75 und 77 sollen Freier abgezockt worden sein.© WAZ FotoPool




