Christian Preuth kann richtig fuchsig werden, wenn er auf den Verkauf der kleinen E-Roller angesprochen wird: „Nee, da fange ich erst gar nicht mit an“, sagt der Händler von der Fahrradecke am Großen Löwen in Emmerich. Allein schon der Wechsel oder die Reparatur der Reifen sei eine Zumutung. „Da holt man sich nur Ärger ins Haus“, sagt er. Die Kunden kaufen die billigen E-Roller im Internet oder beim Discounter und kommen dann zum Fahrradhändler. „Und wenn ich jetzt da was repariere bin ich noch in der Haftung.“ Darauf hat Preuth keine Lust: „Ich habe mit den Fietsen schon genug zu tun.“
In die Mikrowelle zum Reifenwechseln
So wie der Emmericher Fahrradfachmann denken viele Händler im Kreis Kleve. Im Nordkreis konnte die NRZ nach mehreren Telefonanrufen keinen Fahrradhändler finden, der die E-Scooter anbietet oder repariert. Überall gibt es eine ähnliche Auskunft: „Es gibt viele Marken, aber kaum Ersatzteile. Allein das Wechseln eines Reifens dauert gut anderthalb Stunden. Wer soll das bezahlen?“, fragt Joachim Lueb von „2RadLand“ in Kleve-Kellen: „Man muss die Reifen in die Mikrowellen legen, damit man sie überhaupt von der Felge bekommt. Das ist Wahnsinn.“
Das sollte man über E-Scooter wissen
Sie können bis zu 20 km/h fahren, auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen benutzt werden.
Die Roller dürfen ohne Helm benutzt werden, die Polizei empfiehlt allerdings das Tragen eines Helms. Man benötigt auch keine Fahrerlaubnis.
E-Scooter sind ab 14 Jahren freigegeben und dürfen bis 12 km/h bereits ab zwölf Jahren gefahren werden.
Wichtig sind: Funktionstüchtigkeit der Bremsen und der Beleuchtung und eine gültige Betriebserlaubnis. Eine Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen sind Pflicht.
E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen und in Fahrgängerzonen benutzt werden. Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden. Für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt 0,0 Promille.
Werden nicht zugelassene Tuningbauteile zur Erhöhung der möglichen Höchstgeschwindigkeit eingebaut, hat das erhebliche Folgen! Die Betriebserlaubnis des E-Scooters erlischt und er fällt nicht mehr unter die rechtlichen Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung. Der E-Scooter wird verkehrsrechtlich zu einem Kraftfahrzeug und damit fahrerlaubnispflichtig. Ist der Nutzer nicht im Besitz eines Führerscheins, macht er sich strafbar wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Beim Kauf eines E-Scooters darf nicht blind davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug den vorgeschriebenen Richtlinien zur Teilnahme am Straßenverkehr entspricht. Es werden vor allem im Internet und im Ausland, wo andere Vorschriften gelten, E-Scooter angeboten, die aufgrund ihrer Ausstattung im öffentlichen Straßenverkehr gar nicht in Betrieb genommen werden dürfen, beispielsweise wegen ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h.
Bei einer Fahrt ohne Versicherungskennzeichen macht man sich strafbar, da ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.
Kollege Markus Daute, der in der Region auch niemanden kennt, der die Roller repariert, meint kurz und knapp: „Das ist fahrbarer Elektroschrott.“ Und dazu noch teurer Schrott. Fahrradhändler Stephan Hesseling aus Emmerich: „Unter 300 Euro gibt es keine und wenn man etwas Akku-Leistung haben möchte, dann zahlt man 800 Euro und mehr.“ Wenn man diese Gefährte vor Ort nicht repariert bekommt, sei das schlecht.

Das Unternehmen „E.Comfort-mobile“ aus Heelden verkauft E-Scooter, allerdings auch nur ein Modell, welches man dann natürlich auch repariere. Fremdprodukte aus dem Internet repariere man allerdings auch nicht: „Der Markt ist versaut durch die billigen Angebote im Internet“, heißt es hier.
Die Polizei erkennt noch weitere Probleme: Es gebe immer mehr elektrisch betriebene Roller auf den Straßen und entsprechend immer mehr Verstöße und Unfälle. So testete am Freitagnachmittag eine 61-jährige Frau aus Rees ihren neuen E-Scooter und machte in Esserden eine Probefahrt. Bei einer Bremsung auf der feuchten Fahrbahn rutschte der E-Scooter weg, die Reeserin stürzte und verletzte sich.

Manuela Schmickler, Pressesprecherin der Polizei, nahm diesen Unfall und weitere festgestellte Verstöße zum Anlass, eine Übersicht zu rechtlichen Vorgaben zusammenzustellen (siehe Info-Box). „Denn wir stellen fest, dass Besitzer sich einen Roller im Internet bestellen, dann aber keine Ahnung haben, ob der Roller überhaupt eine Betriebserlaubnis hat oder wie schnell man damit fahren darf.“ Denn die elektrischen Roller dürfen maximal 20 km/h fahren. Wenn man sich einen Roller im Internet bestellt, der schneller ist, „dann muss das Ding im Keller bleiben“, sagt Schmickler. Oder man müsse den Roller von einem Mechaniker drosseln lassen.
Lesen Sie auch diese Nachrichten aus Emmerich und Umgebung
- Emmerich: So ist es um die Emmericher Finanzen bestellt
- Emmerich: Lehrermangel im Kreis Kleve
- Rees: Ein Wimmelbuch für Rees
- Anholt: Die DRK-Kita in Anholt wird erweitert
- Lesen Sie hier alle Nachrichten aus Emmerich, Rees und Isselburg
Auch sollte man die Gefahr eines Rollers nicht unterschätzen: „Je kleiner die Reifen, desto schwieriger ist das Fahrverhalten auf nassen oder rutschigen Straßen“, so Schmickler. „An dieses Fahrverhalten muss man sich erst gewöhnen.“
Haftpflichtversicherung ist wichtig

Im Nordkreis Kleve sehe man immer mehr E-Roller, die allerdings oft kein Versicherungskennzeichen haben. Dies sei ein sicheres Zeichen, dass diese Roller auch nicht haftpflichtversichert sind. Damit verbunden sei ein enormes Risiko bei einem Verkehrsunfall: „Da kämen unter Umständen Kosten zusammen, die man unversichert gar nicht tragen kann“, so Schmickler.
Wer meint, ein Bierchen trinken zu können und mit dem Roller anstatt dem Auto zu fahren, ist auch schlecht beraten: Es gelten beim E-Scooter die gleichen Alkoholgrenzen wie beim Autofahren – und nicht wie beim Radfahren.



