Den Audi A6 an den Haken nehmen und abschleppen, 7000 Euro Bargeld und Konten sichern, Wertgegenstände in drei Lkw-Möbelwagen packen – Mittwoch hatte ein Großaufgebot von Beamten Einsatz am Bordell im Gocher Industriegebiet.
Suche sogar mit einem Geldspürhund
Von 9 bis 17 Uhr arbeiteten 50 Zollbeamte, sechs Steuerfahnder, drei Staatsanwälte und sogar ein Geldspürhund am Etablissement an der Benzstraße. Das THW fuhr vor und sorgte für grelle Beleuchtung, „denn es ist wohl zu schummerig innen“, entschieden die Fahnder, sagt Staatsanwalt Hendrik Timmer. Diesmal wollten sie auch in alle Ecken der 28 Zimmer auf 2000 Quadratmetern sehen.
Es ist der zweite Einsatz im Saunaclub, bei dem es um den selben Fall geht: Steuerhinterziehung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Die klassische Frage: Sind die Prostituierten scheinselbstständige Angestellte oder Selbstständige? Es geht um die Summe von 2,7 Millionen Euro an Sozialversicherungsbeträgen und Lohnsteuer.
Beschwerde und Widerspruch
Bereits im Juni 2016 hatte die Steuerfahndung den „FKK van Goch“ umfangreich durchsucht, Beweismittel sichergestellt, Einrichtungsgegenstände ausgeräumt, Konten gepfändet. Doch gegen den Beschluss der Sicherung hatte die Duisburger Betreiberin Beschwerde eingelegt und bekam Recht. Das Landgericht hob den Beschluss auf. Alle gesicherten Vermögenswerte wurden zurück gegeben.
Die Staatsanwaltschaft aber widersprach ihrerseits beim Oberlandesgericht, diesmal bekam die Behörde Recht und holte sich gestern nun das Auto, eine hochwertige Industrieküche, Monitore, Elektrogeräte, ein kleines Boot mit Außenbordmotor, so zählt Staatsanwalt Timmer auf. Zwei Grundstücke, das private in Gladbeck und das gewerbliche in Goch, wurden mit einer Sicherungshypothek belegt. Die Bargeldfunde im wohl immer noch größten Freudenhaus von NRW waren nicht so umfangreich wie erhofft.
Finanzamt und Krankenkasse fordern das Geld ein
Sieben Damen waren aktuell vor Ort, tagsüber seien es durchschnittlich zehn bis 20. Wie berichtet, ist das Unternehmen in der Nachbarschaft als seriös angesehen.
Im justiziablen „Verteilungsverfahen“ geht es darum, dem Finanzamt und der Krankenkasse Geld zurück zu erstatten, sofern sie Anrecht darauf haben. Das Gericht braucht zur Entscheidung einige Monate. Nach Rechtskraft des Urteils bekämen also entweder Finanzamt und Krankenkasse oder die Saunaclubbetreiberin das Geld und Gut.
Unternehmerverband des Erotikgewerbes
Die vorläufige Berechnung, um wie viel Geld es geht, hat diesmal die Staatsanwaltschaft übernommen, sagt Timmer. Dabei liege zugrunde: die eigene Berechnung der Betreiber, die sie ans Finanzamt geben, um eine Pauschale abzuführen, zweitens die durchschnittlichen Umsatzzahlen je einzelner Prostituierter, die der Unternehmerverband des Erotikgewerbes selbst erstellt sowie drittens eine Vergleichszahlensammlung, die eine Task Force der Oberfinanzdirektion Niedersachsen erstellt hat.


