Eltern sind verunsichert. Viele fanden Post im Briefkasten oder Maileingang: Ob sie einen Betreuungsplatz für ihr Grundschulkind brauchen? Wer seine Kids in Klasse zwei bis vier hat und glaubte, ein bisher angestammter Platz im Offenen Ganztag oder 8-1-Betreuung nach der Schule sei sicher, irrt. Der Platz ist nicht garantiert. Denn es sind immer nur Jahresverträge, die die Stadt mit den OGS-Trägern abschließt. Auch für Eltern, die mit ihrem Kindergartenkind aus einer 35-Stunden- oder 45-Stunden-Betreuung nun in eine Grundschule wechseln und nur auf Wartelisten landen, ist das ein herber Einschnitt, weiß Grundschulleiter Klaus Colter. Die NRZ bat ihn und das Schulverwaltungsamt um Hintergründe.

Kriterien zur Aufnahme von Kindern sind abgesprochen

Die Leitungen der Klever Grundschulen haben mit der Stadt Kriterien zur Aufnahme von Kindern in den Offenen Ganztag abgesprochen. Die Stadt schließt die Betreuungsverträge mit den Trägern – meist Awo und Caritas – ab. Den Eltern gegenüber ist die Schulleitung nur der Überbringer der Nachrichten. „Der Schulleiter wird zum Prügelknaben bei der Vergabe von Schulplätzen“, weiß Klaus Colter, Leiter katholischen St. Willibrord-Schule Kellen, bei der bekanntlich Kinder anderer Konfessionen abgelehnt werden müssen, weil nicht genügend Einschulungsplätze vorhanden sind. Doch bei der OGS-Aufnahme ist er nur dann gefragt, wenn es um Einzelfallentscheidung über die Notwendigkeit aus pädagogischen Gründen geht, etwa weil das betreffende Kind sprachliche Förderung braucht.

Reihenfolge, wer einen Betreuungsplatz am nötigsten hat

Die Reihenfolge, wer einen Betreuungsplatz am nötigsten hat, ergibt sich aus den Lebensumständen: „Im Rahmen der Wertung ist auch der Umfang der Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen“, heißt es auf dem Formular. Da werden dann in der Folge auch die Arbeitgeber um Bestätigung gebeten. Nachweise über die entsprechende Erwerbstätigkeit erbringen die Erziehungsberechtigten, indem sie ihre Einkommensunterlagen einreichen. „Bei Bedarf können hier auch weitere Nachweise des Arbeitgebers angefordert werden. Sofern Tatsachen zur Aufnahme in die OGS geführt haben, die nicht der Wahrheit entsprechen, kann ein Kind entsprechend vom Angebot der OGS ausgeschlossen werden. Ändern sich diese Tatsachen im Laufe des Betreuungszeitraumes, so hat dies keine Auswirkungen auf den Betreuungsplatz“, erklärt Stadtsprecher Niklas Lembeck auf NRZ-Nachfrage. Aber ein OGS-Betreuungsplatz werde im laufenden Schuljahr nicht entzogen, weil andere Eltern den Platz vermeintlich dringender benötigten.

Alleinerziehende, die in einer Ausbildung stecken, gehen vor

Alleinerziehende, die mit ihrem Beruf die Ein-Eltern-Familie ernähren, gehen vor. Noch weiter oben rangieren jene Alleinerziehenden, die in einer Ausbildung stecken. Dann gibt es die Einstufung der zusammenlebende Erziehungsberechtigten bei denen beide beziehungsweise jene, bei denen nur eine:r berufstätig ist. Und Leute, die im Schichtdienst arbeiten: Wie oft, früh oder spät, wie viele Stunden – das fragt das Formular ab. „Der entsprechende Aufnahmegrund muss aus dem Bedarfsabfrageformular ersichtlich sein“, heißt es.

Weiter unten rangieren Alleinlebende mit Kind, die arbeits- und beschäftigungssuchend sind. Was ist mit dem Kreislauf: Kein Job, keine Betreuung – keine Betreuung, kein Job? Was passiert, wenn die Mutter/der Vater einen Job in Aussicht haben, für den sie schnell einen Betreuungsplatz bräuchten? Darüber entscheidet die Schulverwaltung im Einzelfall. Klaus Colter kann aus Erfahrung sagen, dass es im Laufe eines Schuljahres immer auch Abmeldungen aus der OGS gebe, weil jemand doch zuhause bleiben kann und möchte, weil sich Arbeitszeiten geändert haben. Von der Warteliste rückt also jemand nach.

Um mehr OGS anzubieten, braucht es mehr Räume und mehr Personal

„Die Verwaltung steht im stetigen Austausch mit Schulen und OGS-Trägern und ist in diesem Kontext natürlich gewillt, das Betreuungsangebot stetig zu erweitern,“ antwortet Niklas Lembeck. Wäre die Stadt bereit, mehr Geld zu investieren – die Politik hatte den Willen bereits signalisiert? „Dies erfordert neben räumlichen Kapazitäten vor allem entsprechendes Personal, welches von den Trägern bedingt durch den Fachkräftemangel nicht immer gestellt werden kann“, so Lembeck.

„Wir können nicht allen gerecht werden. Es tut mir leid, es gibt keine andere Möglichkeit“, bedauert Klaus Colter. Stadtsprecher Lembeck dazu: „Grundziel der OGS ist vorrangig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dementsprechend soll auch auf Basis des Betreuungsbedarfes ein OGS-Platz zugeteilt werden.“