Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffinnen und Schöffen unterstützen ehrenamtlich die Richterinnen und Richter an Amts- und Landgerichten. Für Neukirchen-Vluyn werden insgesamt sechs Personen gesucht, die am Amtsgericht Moers und am Landgericht Kleve als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Das teilt die Stadtverwaltung mit. Schöffinnen und Schöffen am Amts- bzw. Landgericht verhandeln und entscheiden gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern in Strafgerichtsverfahren über die Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und -richter und nehmen an Verfahren und Urteilsfindungen teil.
Als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes sollen sie dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt und das Verständnis der Bevölkerung für die Rechtsprechung gefördert wird. Neben den formalen Kriterien sollen die Bewerberinnen und Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig sind, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll, betont die Stadtverwaltung. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin/eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Das Schöffenamt kann nach § 31 Gerichtsverfassungsgesetz nur von Deutschen wahrgenommen werden.
Interessierte können sich bei der Stadt Neukirchen-Vluyn bewerben
Interessierte können sich bis 10. Februar bei der Stadt Neukirchen-Vluyn bewerben. Das Bewerbungsformular steht auf www.neukirchen-vluyn.de im Bereich „Bürgerservice“ bereit. Hier finden sich auch Details zu Voraussetzungen und Ausschließungsgründen. Aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber schlägt der Rat der Stadt zwölf Kandidatinnen und Kandidaten dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Moers vor. Dieser wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 daraus die Haupt- und Ersatzschöffen wählen.


