In Neukirchen-Vluyn wird es auch in Zukunft keine zusätzlichen ordnungsbehördlichen Eingriffe bei Osterfeuern geben. Einen entsprechenden Vorstoß hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung am Mittwoch mehrheitlich abgelehnt. Dem Ergebnis war eine recht intensive Diskussion vorausgegangen.
Worum geht es bei der Thematik? In Neukirchen-Vluyn ist im Vergleich zu anderen kreisangehörigen Kommunen die Anzahl der Osterfeuer vergleichsweise hoch. Nach Angaben der Stadt lag sie in den Jahren 2017 bis 2019 zwischen 112 und 135 Feuern. Viermal so hoch wie in Städten vergleichbarer Größe. Nachdem pandemiebedingt 2020 und 2021 keine Osterfeuer erlaubt waren, gab es im vergangenen Jahr wieder 79 und in diesem Jahr 77 Osterfeuer. Soweit die Zahlen.
Das ist in Neukirchen-Vluyn erlaubt
Nun sagt die Stadt mit Bezug auf die rechtlichen Grundlagen, dass Osterfeuer als Brauchtumsfeuer anerkannt werden, wenn sie von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.
Die regelmäßig mit zusätzlichem Personalaufwand von der Ordnungsbehörde durchgeführten Stichproben an allen Osterfeiertagen zeigten in den vergangenen Jahren, dass eine Vielzahl der kontrollierten Feuer eher im privaten Bereich, mit kleinen Nachbarschaften oder mehreren Familien auf privaten Flächen stattgefunden haben, führt die Stadt weiter aus. Der Öffentlichkeitscharakter und der Brauchtumsgedanke spielten hierbei keine Rolle, heißt es. Verbrannt wurden laut Verwaltung hauptsächlich Gartenreste und Strauchschnitt, die in der Regel ansonsten über die Abfallwirtschaft zu entsorgen gewesen wären.
Das liegt demnach in der fehlenden rechtlichen Regelung in der Vergangenheit begründet. Bisher hat die Stadt also hier nicht regelnd eingegriffen, was sie nun aber ändern wollte.
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Unterstützung bekam sie von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. „Es kann nicht sein, dass jede Nachbarschaftsvereinigung ein unkontrolliertes Feuer entfachen kann“, sagte deren Fraktionschef Christian Pelikan in der besagten Sitzung. Und Tom Wagener (Grüne) unterstrich, dass die Verwaltung eine Verordnung brauche, um handeln zu können. Auch Lisa Wannenmacher (NV Auf geht‘s) konnte der Idee etwas abgewinnen, nur hätte sie sich das Regelwerk etwas unbürokratischer vorgestellt.
Von diesen Fraktionen gab es Gegenwind
Gegenwind gab es indes von der SPD, deren Fraktionsvize Richard Stanczyk betonte: „Wir sind gegen eine Verordnungswut.“ Man möge doch den Bürgerinnen und Bürgern zutrauen, dass sie verantwortungsbewusst mit dem Thema Osterfeuer umgingen. Natürlich habe die Kommune Möglichkeiten, im Zweifel einzugreifen. An der Stelle war sogar eine selten auftretende Harmonie von SPD und CDU zu konstatieren; auch der christdemokratische Fraktionschef Markus Nacke betonte: „Die Bürger sind mündig genug, sich an die Vorgaben zu halten.“ Man könne auch nicht so tun, als gebe es bisher keine Regelung dazu. Nacke: „Wir trauen den Bürgern etwas zu, ohne ein Verbotsschild dranzuheften.“
„Wie es mit der Vernunft bestellt ist, wissen wir“, entgegnete Angelika von Speicher (ÖDP/BNV), die es als „unfassbar“ bezeichnete, dass „diese SPD nicht mehr zu unterscheiden ist von der CDU.“ Ein weiteres Bemühen der Bündnisgrünen fruchtete nicht, sie vermochten die Gegner einer künftigen Regelung nicht zu überzeugen. Am Ende reichten die Stimmen von CDU, SPD und dem Einzelratsmitglied Christian Sluiters, um die Ratsvorlage abzulehnen.


