Ob sich ein 47-Jähriger aus Kamp-Lintfort in 33 Fällen an jungen Frauen vergangen hat, bleibt weiter im Dunkeln. Auch im zweiten Anlauf musste der Prozess auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Der Grund: Die zwei wichtigsten Zeuginnen waren am Montag nicht im Amtsgericht Moers erschienen. Die eine hatte laut Vorsitzendem Richter ein Attest wegen einer Belastungsstörung. Die andere wurde wohl zum Eintreten aufgerufen. Aber es kam so, wie es die Beteiligten befürchtet hatten: Die Tür zum Gerichtssaal tat sich nicht auf.

Zwar war für diesen Prozess ein zweiter Termin angesetzt, allerdings sah sich die Kammer außerstande, an jenem Tag alle weiteren acht Zeuginnen und Zeugen sowie die beiden Ausgebliebenen anzuhören. Innerhalb der nötigen Drei-Wochen-Frist sei ein weiterer Fortsetzungstermin wegen anderer Angelegenheiten der Beteiligten nicht zu finden. Also wird es in unbestimmter Zeit einen dritten Anlauf geben müssen. Denn den Komplex um die beiden Frauen abzutrennen und gesondert zu verhandeln, schien den Prozessbeteiligten nicht sinnvoll. Der Angeklagte hat sich weder vor einem Jahr noch am Montag zu den Vorwürfen geäußert, sondern geschwiegen. Er lässt sich von zwei Rechtsanwälten vertreten.

Prozess geht in den dritten Anlauf

Vielleicht hat sich bis zum dritten Anlauf eine der Zeuginnen einen rechtlichen Beistand besorgt. Das wollte sie vor einem Jahr tun, als die Ehefrau des Angeklagten Vorwürfe gegen sie geäußert hatte, die justiziabel waren. Sie habe Schmuck und Wertsachen gestohlen. Auch habe die Zeugin bereits früher ähnliche Vorwürfe erfunden.

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Gleichfalls sollte in der Zwischenzeit eine Zeugin einem aussagepsychologischen Gutachten unterzogen werden. Das sollte klären, inwieweit sich das Gericht auf ihre Aussagen verlassen kann.

Zwar könne die Kammer einen „Zeugenbeistand“ anordnen, der bei rechtlichen Fragen unterstützend wirken kann. Ein „psychosozialer Beistand“ könne nach Lage der Dinge nicht gerichtlich verfügt werden, sondern müsse gewünscht sein, so der Richter mit Blick auf einen kommenden Verhandlungstermin. Ein solcher Beistand kann unter anderem von „Opfern von besonders schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten“ beantragt werden, heißt es in einer Broschüre des Justizministeriums.

Angeklagter soll Opfer zu „ritueller Waschung“ gezwungen haben

So bleibt es vorerst im Raum stehen, dass dem Kamp-Lintforter drei Frauen in der Zeit zwischen 2016 und 2018 zum Opfer gefallen sein sollen, darunter auch seine Nichte. Bei einem der 33 angeklagten Fälle berichtet die Anklage von einer „rituellen Waschung“. Das Opfer solle die Religion wechseln, dann fühle sie sich „wie neugeboren“. Dazu habe die Frau sich ausziehen und in die Badewanne des Angeklagten gesollt. Der habe sich ebenfalls der Kleider entledigt und sei schließlich übergriffig geworden. Die Frau habe sich wehren und schließlich befreien können. Bei zahlreichen anderen zur Last gelegten Fällen soll der Angeklagte mit mehr Gewalt gegen den Willen seiner Opfer vorgegangen sein. In einem Fall soll er sein Opfer sogar im Waschkeller seines Hauses eingesperrt haben, um es dann zu zwingen, ihn oral zu befriedigen.