In der Diskussion um die pauschale Bezahlung fürs Mittagessen im Offenen Ganztag an vier Dinslakener Grundschulen äußern die betroffenen Eltern Zweifel an den Aussagen des Internationalen Bundes West (IB West). Die Elternvertretungen der vier Schulen fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme „Transparenz“ und „Gleichbehandlung“ – und nehmen die Stadt Dinslaken in die Pflicht.

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Der Internationale Bund West (IB West), der seit Februar im Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung ist, möchte das Geld für das Mittagessen im Offenen Ganztag an Grundschulen künftig in Form einer Pauschale abrechnen und nicht mehr pro Essen. Die Pauschale von 75 Euro im Monat wird über zwölf Monate erhoben – also auch in den Ferien und auch, wenn das Kind fehlt. Bislang, so die Eltern, hätten sie zwischen 3,60 und 3,95 Euro pro tatsächlich eingenommener Mahlzeit bezahlt.

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Eltern sehen die Stadt in der Verantwortung

Die Stadt Dinslaken habe wiederholt darauf verwiesen, dass die Mittagsverpflegung ausschließlich eine „Angelegenheit zwischen dem freien Träger und den Eltern“ sei. Diese Auffassung sei „vor dem Hintergrund der rechtlichen Einordnung der OGS nicht überzeugend“, so die Eltern in ihrer gemeinsamen Stellungnahme.

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Der Offene Ganztag sei ein Angebot des Schulträgers, das in Kooperation mit freien Trägern organisiert werde. „Auch wenn einzelne Aufgaben übertragen werden, verbleibt die organisatorische Gesamtverantwortung beim Schulträger“, so die Stellungnahme. Die entsprechende städtische Satzung regele zwar die Pflicht zur Teilnahme am Mittagessen, enthalte aber „keine Rahmenvorgaben zu Entgelthöhe oder Abrechnungsmodalitäten“. In anderen Kommunen in NRW sei es dagegen „üblich, zumindest solche Rahmenbedingungen festzulegen“, so die Eltern, die es „problematisch“ finden, wenn in Dinslaken „die Entgelte vollständig der freien Preisgestaltung der Träger überlassen bleiben und eine inhaltliche Zuständigkeit der Stadt verneint wird“.

Eltern beklagen Ungleichbehandlung innerhalb der Stadt

Eine solche Ungleichbehandlung ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nur schwer vereinbar. Es kann nicht Aufgabe der Eltern sein, die wirtschaftlichen Risiken eines einzelnen Trägers zu tragen, ohne dass der Schulträger regulierend eingreift.

Stellungnahme der Elternvertretungen der vier betroffenen Grundschulen

Anders als die vier vom IB West betreuten Grundschulen würden andere Träger des Offenen Ganztags an Dinslakener Schulen „nach unserem Kenntnisstand weiterhin nach tatsächlichem Verbrauch abrechnen“, so die Eltern: Das führe zu einer „sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung innerhalb derselben Kommune“. Denn an der Bruchschule beispielsweise werde weiterhin ein Betrag von 3,30 Euro pro tatsächlich eingenommener Mahlzeit erhoben – obwohl das Essen vom selben Caterer (Ganzstagsverein EBGS) komme wie an der Hagenschule, Moltkeschule und Gartenschule, wo künftig eine Pauschale fällig wird. „Eine solche Ungleichbehandlung ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nur schwer vereinbar. Es kann nicht Aufgabe der Eltern sein, die wirtschaftlichen Risiken eines einzelnen Trägers zu tragen, ohne dass der Schulträger regulierend eingreift“, so die Eltern.

Der IB habe die Einführung einer pauschalen Abrechnung zudem mit der Einsparung von Personalkosten begründet. Die Abrechnung gegenüber der Stadt für Kinder mit Bildung und Teilhabe (BuT)-Berechtigung erfolge aber weiterhin verbrauchsabhängig. „Da der entsprechende Abrechnungsaufwand damit bestehen bleibt, ist fraglich, inwieweit die angeführte Einsparung von Personalkosten tatsächlich eintreten wird“, fragen die Eltern. Auch die Aussage der zuständigen städtischen Beigeordneten Dr. Tagrid Yousef, nach der perspektivisch auch andere Träger auf ein Pauschalmodell umstellen würden, bezweifeln die Elternpflegschaften: „Für mindestens einen weiteren OGS-Träger, die Caritas, ist eine solche Umstellung nach uns vorliegenden Informationen derzeit ausdrücklich nicht geplant.“

Eltern: Abgerechnete Leistungen werden nicht überall erbracht

Der IB hat in einem Schreiben an die Eltern und gegenüber der NRZ erklärt, bislang nur die reinen Mittagessenskosten weitergegeben und die Kosten für Frühstückscafé, Zwischenmahlzeiten oder Getränke selbst übernommen zu haben. Diese Angebote gebe es aber „nach unserem Kenntnisstand an den betroffenen Schulen zumindest teilweise nicht“, so die Eltern, die eine „verpflichtende Einpreisung solcher Leistungen“ über die Satzung hinaus außerdem für „nicht gerechtfertigt“ halten: „Die eigene Darstellung des IB spricht vielmehr gegen die Notwendigkeit einer entsprechenden Ausweitung der Kostenbasis“.

Der Großteil der Eltern lehne die Regelung ab

Den Eltern wurden Ergänzungsvereinbarungen mit einer Frist zur Unterzeichnung bis Freitag, 20. März, vorgelegt. Bei Nichtunterzeichnung würden die Betreuungsverträge gekündigt. „Ein konkreter Kündigungszeitpunkt wurde trotz Nachfrage nicht benannt. Diese Vorgehensweise führt bei vielen Familien zu erheblicher Verunsicherung“, so die Eltern.

Umfragen an den Schulen hätten ergeben, dass „zum Teil mehr als 75 Prozent der Eltern“ die Verträge zunächst nicht unterzeichnen oder den Betreuungsvertrag ihrerseits kündigen wollen, so die Stellungnahme. Viele Familien seien „zwingend auf eine verlässliche OGS-Betreuung angewiesen“. Die Beiträge dafür seien aber schon in der Vergangenheit „deutlich gestiegen“. Weitere Kostensteigerungen, die über die „satzungsgemäß vorgesehene Mittagsverpflegung hinausgehen und deren Grundlage zumindest zweifelhaft erscheint, sind für viele Familien weder zumutbar noch vermittelbar“, so die Stellungnahme. Die Eltern regen an, auf „zusätzliche, nicht zwingend erforderliche Kostenbestandteile“ zu verzichten.

Diese Fragen stellen die Eltern der Stadt Dinslaken

  • „Welche konkreten Regelungen zur Mittagsverpflegung enthalten die Kooperationsvereinbarungen zwischen der Stadt und den OGS-Trägern?“
  • „Auf welcher rechtlichen Grundlage sieht sich die Stadt nicht zuständig für die Festlegung oder Kontrolle der Entgelte?“
  • „Erfolgt seitens der Stadt eine Prüfung der Angemessenheit der Entgelte bzw. der zugrunde liegenden Kalkulationen?“
  • „Wurde die geplante Umstellung auf eine monatliche Pauschale mit der Stadt abgestimmt oder von ihr genehmigt?“
  • „Beabsichtigt die Stadt, künftig einheitliche und transparente Rahmenbedingungen für die Mittagsverpflegung an allen OGS-Standorten zu schaffen?“