Von mehreren jungen Erwachsenen bis zu einem Kind – in Düsseldorf hat der Rhein in diesem Jahr schon mehrere Leben gefordert. Deshalb verlangte die Landeshauptstadt ein generelles Badeverbot für den Großfluss. Und das wird seit Donnerstag (14. August) umgesetzt. Wie die Polizei Düsseldorf am Freitag (15. August) mitteilte, wird die Behörde den städtischen Ordnungs- und Servicedienst (OSD) bei der Durchsetzung des Verbots unterstützen.
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Bereits nach den ersten tödlichen Badeunfällen vor einigen Wochen habe die Polizei laut eigenen Angaben gemeinsame Doppelstreifen mit dem Ordnungsamt verabredet und immer wieder durchgeführt. Dies werde auch künftig so bleiben, kündigt Polizeipräsidentin Miriam Brauns an und richtet sich dabei an alle, die weiterhin mit dem Gedanken spielen, im Rhein baden zu gehen: „Auch wir appellieren eindringlich an die Eigenverantwortlichkeit aller Bürgerinnen und Bürger, vom Baden im Rhein abzusehen. Die tragischen Unfälle sollten uns Mahnung genug sein.“
Badeverbot im Rhein gilt in Düsseldorf seit dem 14. August
Die Polizei verweist in diesem Zuge auf „die großen Gefahren, die vom Baden im Rhein ausgehen“. Denn vor allem „die tückischen Strömungsverhältnisse sind nicht ohne Weiteres erkennbar. Selbst ausgebildete Rettungsschwimmer würden nicht ohne entsprechende technische Sicherungen in den Fluss steigen“, so die Polizei weiter. Deswegen seien neben den Doppelstreifen auch alle anderen Einsatzkräfte der Polizei für die tödlichen Gefahren sensibilisiert worden.
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Seit Donnerstag, 14. August, gilt in Düsseldorf ein umfassendes Badeverbot im Rhein. Die Stadt erließ dazu eine ordnungsbehördliche Verordnung, die das Baden entlang der 42 Rheinkilometer im Stadtgebiet untersagt – auch der beliebte Paradiesstrand am Medienhafen gehört dazu. Wer dagegen verstößt, dem droht ein hohes Bußgeld, teilt eine Sprecherin der Stadt Düsseldorf mit.
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Düsseldorf: Wer gegen das Badeverbot verstößt, muss ein hohes Bußgeld zahlen
Laut eines WDR-Berichtes sollte dieses so hoch ausfallen wie Bußgelder für Wildpinkeln, also 150 Euro plus Gebühren. Tatsächlich fällt das Bußgeld jedoch deutlich höher aus: „Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet“, heißt es in der Mitteilung.
Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet.
Stadt Düsseldorf
Die neue Verordnung verbietet das planmäßige Verweilen mit dem Körper im Wasser ab Knöcheltiefe zu Freizeit- und Erholungszwecken – also Schwimmen, Waten oder Spielen. Kurz gesagt: Aufenthalte im Wasser, die über knöcheltiefe hinausgehen, sind verboten. Ausgenommen sind Rettungsdienste, genehmigte Veranstaltungen sowie das kurzzeitige Ein- und Aussteigen an Wasserfahrzeugen. Auch das Angeln und die Watfischerei sind weiterhin erlaubt.
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Ordnungsdezernent Christian Zaum erklärt, dass die Verordnung eine klare rechtliche Grundlage für Ordnungskräfte schafft. Somit können Verstöße konsequent geahndet werden. Die Stadt setzt dabei auf die Unterstützung von Landespolizei, Innenministerium und Bundesbehörden, da das Problem nicht an der Stadtgrenze ende, betont Zaum.
Düsseldorfer Oberbürgermeister Keller: „Baden im Rhein ist lebensgefährlich“
Das Verbot und weitere Kontrollen können allerdings keine weiteren Unfälle im Rhein ausschließen, erklärt Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU). Er appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Trotzdem steht die Eigenverantwortung an erster Stelle.“ Das Baden ist nun verboten, der Großfluss aber noch immer lebensgefährlich. Wie und in welchem Umfang Düsseldorf konkret Kontrollen plant, wurde bislang nicht mitgeteilt.
Baden im Rhein ist lebensgefährlich – Auch andere Düsseldorfer warnen
Bereits Wochen zuvor wurde auf die Gefahren des Rheins hingewiesen. Nicht nur von der Stadt, sondern auch von der Feuerwehr Düsseldorf oder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Düsseldorf. Sprecher Julian Meichsner betonte: „Der Rhein ist ein lebensgefährliches Gewässer. Viele denken: Ich bin ein guter Schwimmer. Das kann aber niemandem Sicherheit bieten – nicht bei den starken Sogströmungen.“

Zuvor machte die Stadt lediglich per Hinweisschilder auf die gefährliche Strömung aufmerksam. Die Sprecherin der Stadtverwaltung ergänzt: „Zudem wurden präventive Aktivitäten über Social Media sowie die digitalen Werbeflächen im gesamten Stadtgebiet genutzt, um über die Gefahren des Badens im Rhein aufzuklären.“ Zusätzlich hätten interne und externe Einrichtungen Warnhinweise zum Selbstausdruck erhalten. Das Verbot solle nun weitere Badeunfälle im Rhein verhindern.
Hintergrund zum Rhein: stark befahren und starke Strömungen
Der Rhein ist eine Bundeswasserstraße, und das Baden bundes- und landesrechtlich grundsätzlich erlaubt. Aufgrund wiederholter Badeunfälle forderte die Stadt allerdings den Bund auf, ein Badeverbot für den Rhein zu verhängen. Das teilte Keller vergangene Woche mit. Laut ihm bestätigte das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, dass die Stadt Düsseldorf eigenständig handeln kann. „Und genau das tun wir jetzt“, erklärte er zuvor.
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„Allerdings handelt es sich beim Baden im Rhein um ein Problem, das an den kommunalen Grenzen nicht Halt macht“, erklärte Keller. Denn: Der Rhein ist ein stark befahrener Fluss. Durch vorbeifahrende Schiffe kommt es zu Wellenschlag. Die Stadtsprecherin bezeichnet die Strömungen als „tückisch“ und macht auf die stark wechselnden Wasserstände aufmerksam. Selbst Personen, die noch nicht vollständig im Wasser stehen, können von Wellen oder Strömungen erfasst und in den Fluss hineingezogen oder abgetrieben werden. „Gefährdet sind dabei nicht allein die badenden Personen selbst, sondern auch mögliche Nothelfer und professionelle Rettungskräfte, welche ihnen zu Hilfe kommen“, erklärt Hirsch.
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2024 ertranken in Nordrhein-Westfalen 57 Menschen. „Und viele davon in Großflüssen“, sagt Meichsner von der DLRG. Durch ein Badeverbot im gesamten Rhein könne eine Vielzahl an Badetoten vermieden werden. Das Badeverbot entlang der 42 Rheinkilometer in Düsseldorf gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2026.




