Alice und Ellen Kessler haben ihren Entschluss, ihr Leben durch assistierten Suizid zu beenden, lange und sorgfältig vorbereitet. Der zeitliche Ablauf des Prozesses zeigt, wie umfassend die Vorbereitung für diesen letzten Schritt war. Um den assistierten Suizid in Anspruch nehmen zu können, traten die Kessler-Zwillinge zunächst der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) bei, einer gemeinnützigen Organisation, die diesen Weg ermöglicht.

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Laut „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ ist es zwingend notwendig, mindestens sechs Monate Mitglied eines solchen Vereins zu sein, bevor ein Antrag auf Sterbehilfe überhaupt gestellt werden kann. Alice und Ellen Kessler erfüllten diese Vorgabe und setzten sich in mehreren Terminen intensiv mit ihrem Wunsch auseinander.

Der italienischen Zeitung „Corriere della Sera“ sagte Ursula Bonnekoh, Vorstandsmitglied der DGHS, wie die Zwillinge ihren letzten Weg beschritten. „Sie hatten bereits im vergangenen Jahr angefangen, darüber nachzudenken, und in diesem Jahr dann intensiver“, so Bonnekoh.

Der „Bild“-Zeitung hatte Alice Kessler in diesem Jahr gesagt: „Ich möchte niemals in ein Heim. Ich werde mir, wenn es sein muss, helfen lassen. Mit einer Gesellschaft für Sterbehilfe.“ Diesen Entschluss hätte sie gemeinsam mit ihrer Zwillingsschwester nicht nur gefasst, sondern auch testamentarisch festgehalten.

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Im Rahmen des Prozesses mussten die beiden Schwestern einen schriftlichen Antrag stellen, in dem sie ihre persönlichen Gründe für den Sterbewunsch darlegten. Die DGHS überprüft solche Anträge und leitete diese zur weiteren Prüfung an ein Team aus Psychologen, Juristen und Ärzten weiter. Diese führten mit den Kessler-Zwillingen ausführliche Gespräche – sowohl gemeinsam als auch einzeln –, um sicherzustellen, dass der Wunsch, ihr Leben zu beenden, nicht aus einer akuten Lebenskrise heraus entstanden war und tatsächlich aus freiem Willen und vollkommener Entscheidungsfähigkeit heraus getroffen wurde.

Kessler-Zwillinge sind tot: Das sind die schönsten Bilder ihrer Karriere

Alice und Ellen Kessler
Alice und Ellen Kessler im Showkostüm im Jahr 1959. © picture alliance/United Archives | United Archives / kpa / Grimm
Alice und Ellen Kessler
Die Kessler-Zwillinge 1961 auf einer Party in Rom. © DPA Images | dpa
Italy Venice Alice and Ellen Kessler
Alice und Ellen Kessler am Strand des Excelsior Hotel am Lido von Venedig im August 1961. © picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Gerolamo di Majo
Lieben Sie Show...?
Die Kessler-Zwillinge in der ARD-Unterhaltungssendung „Lieben Sie Show...?“ aus dem Jahr 1962.© picture alliance/United Archives | Lindinger
Lieben Sie Show...?
Alice und Ellen Kessler in der ARD-Sendung „Lieben Sie Show...?“ im Jahr 1963.© picture alliance/United Archives | Lindinger
Alice und Ellen Kessler
Die Kessler-Zwillinge Alice und Ellen bei einem Stadtbummel in Paris im März 1972. © picture-alliance/ dpa | Dieter Klar
Ellen und Alice Kessler
Die deutschen Tänzerinnen und Sängerinnen Alice und Ellen Kessler bei ihrem Auftritt in der Fernsehserie „Klimbim“ im Dezember 1974. Zu dem Zeitpunkt waren sie 38 Jahre alt.© Horst Ossinger/dpa | Horst Ossinger
Anneliese Rothenberger gibt sich die Ehre
1975 waren die Zwillinge in der Sendung „Anneliese Rothenberger gibt sich die Ehre“ zu Gast.© picture alliance / Sammlung Richter | Sammlung Richter
Spiegelbilder
Alice und Ellen Kessler im Jahr 1978 in der Personality-Show „Spiegelbilder“.© picture alliance/United Archives | Lindinger
KESSLER-ZWILLINGE
Die Kessler-Zwillinge in einer TV-Show im Jahr 1981. Das Show-Duo war international bekannt.© picture alliance/United Archives | KPA
Die Kessler-Zwillinge werden 130...
Die Show-Zwillinge 1986 bei einem Auftritt beim ARD-„Wunschkonzert“.© picture-alliance / dpa | Holger Hollemann
Alice und Ellen Kessler
Ellen (links) und Alice Kessler stellten 1996 ihre Autobiografie in München vor. © Istvan Bajzat/dpa | Istvan Bajzat
Alice und Ellen Kessler
Alice (links) und Ellen Kessler, aufgenommen am 20.04.2004 in Köln bei der Aufzeichnung der WDR-Show „Ein roter Teppich für die Kesslers“.© Jörg Carstensen/dpa | Jörg Carstensen
Alice und Ellen Kessler, 2015
Alice (rechts) und Ellen Kessler im Deutschen Theater in München, wo sie in dem Musical „Ich war noch niemals in New York“ auftraten. Auch mit 78 Jahren waren sie noch immer als Schauspielerinnen, Models und Sängerinnen aktiv.© picture alliance / SZ Photo | Catherina Hess
Alice und Ellen Kessler
Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, verlieh am 09.07.2025 den Bayerischen Verdienstorden an Alice und Ellen Kessler.© Lukas Barth/dpa | Lukas Barth

Die Gespräche dienten auch dem Zweck, mögliche Alternativen aufzuzeigen und darüber zu sprechen, ob Unterstützung angeboten werden konnte, die die Entscheidung für den Suizid ändern könnte. Alle Aspekte und Beweggründe der Schwestern wurden dokumentiert.

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Kessler-Zwillinge mussten Infusion selbstständig starten

Am Ende dieses Prozesses steht dann die Zustimmung des Vereins. Erst danach wird ein Termin für den assistierten Suizid festgelegt. Am Tag des Todes kommen ein Arzt und ein Jurist nach Hause und begleiten die Durchführung. Sie erklären noch einmal alle Schritte des Prozesses genau und fragen erneut, ob die Entscheidung weiterhin aus freiem Willen getroffen wurde. Dies muss noch einmal schriftlich bestätigt werden.

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Der Arzt bringt das Medikament mit: ein Narkosemittel in der zum Tode führenden Dosierung. Zunächst legt der Arzt einen intravenösen Zugang, wie der Sprecher der DGHS erklärt. An diesen Zugang wird zunächst testweise ein Beutel mit Kochsalzlösung angeschlossen.“ Die Person, die sterben möchte, testet anschließend, ob sie die Infusion der Kochsalzlösung selbstständig starten kann. Dazu muss sie beispielsweise einen Drehknopf betätigen.

Der Arzt und der Anwalt klären die Person dann noch einmal „nach bestem Wissen und Gewissen“ über den bevorstehenden Ablauf auf und fragen sie, ob sie weiterhin damit einverstanden ist. Die Person muss dies erneut mit ihrer Unterschrift bestätigen. Außerdem wird mit einer Unterschrift festgelegt, dass der Arzt die Person im Falle einer Bewusstlosigkeit nicht wiederbeleben wird, wie es sonst erforderlich wäre. Die tödliche Infusion wird angeschlossen und die Person kann die Infusion starten. Nach wenigen Minuten tritt der Tod durch Herzstillstand ein.

Anmerkung der Redaktion

Aufgrund der hohen Nachahmerquote berichten wir in der Regel nicht über (mögliche) Suizide oder Suizidversuche, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Wenn Sie selbst unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Suizidgedanken leiden oder Sie jemanden kennen, der daran leidet, können Sie sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen.

Sie erreichen sie telefonisch unter 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.