„Bis wann soll ich in diesem Stress leben?“ Qasem I. sitzt in Krefeld, er ist 28 Jahre alt, hat eine Ausbildung abgeschlossen und arbeitet als Anlagenmechaniker für Sanitär, Heizung und Klima. Trotzdem lässt ihn eine Frage nicht los: Muss er bald zurück nach Afghanistan?
Qasem I., der aus Sicherheitsgründen anonym bleiben möchte, floh nach eigenen Angaben vor zehn Jahren vor dem Krieg aus Afghanistan nach Deutschland. In Krefeld baute er sich ein Leben auf. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte 2019 seinen Asylantrag jedoch ab. „Ich musste zurück nach Afghanistan, aber ich wollte hier bleiben“, sagt er. Um seine Chancen auf einen Aufenthalt zu verbessern, begann er sofort eine Ausbildung. Während dieser Zeit erhielt er einen Schutzstatus, der eine Abschiebung vorerst ausschloss. „Damit könnte ich nirgendwohin gehen, ohne die Ausländerbehörde zu informieren“, sagt der 28-Jährige.
Im August 2025 bekam er nach langem Hin und Her mit der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis und einen Aufenthaltstitel. Dieser Titel gilt zunächst für ein Jahr und wird nun bis August 2027 verlängert. Doch sicher fühlt sich Qasem I. nicht. „Soll ich jetzt einfach meinen Koffer packen?“, fragt er.

Sammelflug nach Kabul – erstmals auch ohne Vorstrafen
Von Januar bis Ende Juni schob die Bundespolizei insgesamt 9663 Menschen in ihre Herkunftsländer ab. Was Qasem I. aber beunruhigt: Ende Juli hob erstmals ein Sammelflug nach Afghanistan ab, in dem auch ein ausreisepflichtiger Afghane ohne Vorstrafen saß. Insgesamt 31 Menschen brachte die Bundesregierung nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf diesem Weg zurück in ihr Heimatland. Bei den Abgeschobenen habe es sich „überwiegend um schwerste und schwere Straftäter, die mit Tötungsdelikten, Vergewaltigungen und Gewalttaten auffällig geworden sind“, gehandelt, sagte Dobrindt. An Bord sei aber auch eine Person gewesen, die nicht vorbestraft, aber zwingend ausreisepflichtig war. Sie habe versucht, in einem anderen europäischen Land Unterschlupf zu finden, sei dann aber nach Deutschland zurückgekehrt.
Damit weitet die Bundesregierung ihre Abschiebepraxis aus: Künftig sollen auch Menschen ohne Verurteilung abgeschoben werden können. Dobrindt verteidigte diesen Schritt gegen Kritik. „Wer ein Asylverfahren negativ durchlaufen hat und ausreisepflichtig ist, muss natürlich auch damit rechnen, dass die Ausreise erwirkt wird, wenn sie nicht freiwillig vollzogen wird“, sagte der CSU-Politiker. Betroffen sind laut der Bundesregierung vor allem erwachsene Männer. Um diesen Prozess zu beschleunigen, hat die Bundesregierung Ende Juni Gespräche mit den Taliban auf „technischer Ebene“ gestartet.

Abschiebung nach Afghanistan: 1562 Ausreisepflichtige in NRW
In Nordrhein-Westfalen leben derzeit 1562 ausreisepflichtige afghanische Staatsbürger. Zwischen Januar und Juli schob NRW zwölf Menschen nach Afghanistan ab, bundesweit waren es im ersten Halbjahr 87. Zu den Straftaten der aus NRW Abgeschobenen zählen laut Flüchtlingsministerium neben gefährlicher Körperverletzung auch schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes und versuchter Mord. „NRW beteiligt sich konsequent an der Rückführung straffällig gewordener ausländischer Staatsangehöriger nach Afghanistan“, teilt das Ministerium auf Anfrage mit.
Gleichzeitig betont das Ministerium, NRW stehe zu seiner „humanitären Flüchtlingspolitik“, priorisiere aber Abschiebungen von Straftätern. An Entscheidungen des Bamf und der Verwaltungsgerichte sei das Land aber bei Abschiebungen nach Afghanistan gebunden.
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„Wer soll für mich garantieren, dass sie mich dort nicht töten?“
Bei Afghaninnen und Afghanen in Deutschland, von denen viele vor den Taliban geflohen sind, herrscht nun große Angst, zurückkehren zu müssen. Für Qasem I. bedeutet all das: kein Zur-Ruhe-Kommen. Er wolle sich auf sein Leben in Krefeld konzentrieren, sagt er, „aber wie eine normale Person, ohne immer diese Angst zu haben“. Als Angehöriger einer persischsprachigen Minderheit fühle er sich von den Islamisten besonders bedroht. „Wer soll für mich garantieren, dass sie mich dort nicht töten?“
Trotzdem hält er die Abschiebung von Straftätern für richtig – unabhängig davon, ob sie aus Syrien, Afghanistan oder anderen Ländern kommen. „Deutschland ist unser Gastgeberland und hier müssen wir uns alle an die Gesetze halten. Wer eine Straftat begeht, muss deshalb abgeschoben werden.“
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Flüchtlingsrat NRW kritisiert Abschiebung nach Afghanistan
Der Flüchtlingsrat NRW kritisiert die Pläne der Bundesregierung scharf. „Wir stehen Abschiebungen nach Afghanistan generell äußerst kritisch gegenüber, weil wir der Meinung sind: Nach Afghanistan kann unter dieser Taliban-Herrschaft nicht abgeschoben werden“, sagt Geschäftsführerin Birgit Naujoks dieser Redaktion. Hinzu komme die schwierige wirtschaftliche und humanitäre Lage. „Da droht jedem Menschen auch Verelendung.“
Absehbar sei die Ausweitung gewesen: Der Koalitionsvertrag nenne zunächst Straftäter und Gefährder und Dobrindt habe, so Naujoks, angekündigt, die Vereinbarung mit den Taliban auf 100 Abzuschiebende pro Monat zu erweitern. Die Debatte versetze die afghanische Community in Angst – ähnlich wie zuvor bei Diskussionen um den Irak, um Jesidinnen und Jesiden oder um Syrien.
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Dass NRW zuerst nur Straftäter zurückführen wolle, begrüßt Naujoks. Doch die Beschränkung sei nicht nachvollziehbar: Entweder seien Abschiebungen zu vertreten oder eben nicht. Zwar könne NRW Abschiebungen im Einzelfall nicht per Erlass verbieten. Möglich sei aber, den Spielraum für die Prüfung einzelner Fälle zu erweitern, wie es ihn bei anderen Personengruppen bereits gegeben habe. Konkret schlägt Naujoks vor, die Ausländerbehörden sollten Fälle zurückstellen, jeden Einzelfall erneut prüfen und Betroffene auf Bleibeoptionen hinweisen.







