• Der Schutzstatus des Wolfs wurde herabgesenkt.
  • Um Weidetiere zu schützen und den Bestand moderat zu halten, wollen Jäger ihn schon lange ins Jagdrecht aufnehmen.
  • Das könnte bald passieren – wenn die notwendigen Bedingungen erfüllt werden.

Es ist schon fast ein halbes Jahr her, dass Vertreter der EU-Staaten für einen abgesenkten Schutz des Wolfs gestimmt haben. Jetzt tritt die Änderung offiziell in Kraft: Ab dem 7. März ist der Wolf nach EU-Recht nicht mehr streng geschützt, sondern nur noch geschützt. Ziel ist es laut der Europäischen Kommission, die lokalen Wolfspopulationen flexibler zu bewirtschaften. Was bedeutet das für NRW? Und was ändert sich jetzt für Weidetierhalter und Jäger am Niederrhein?

„Erstmal nichts“, antwortet Werner Schulte auf Nachfrage der NRZ lachend. „Die Abstufung war zwar ein erster Schritt, aber für eine Veränderung müssen noch weitere Schritte folgen“, holt der stellvertretende Vorsitzende der Kreisjägerschaft Wesel aus. Bisher stand der Wolf mit anderen streng geschützten Tierarten im Anhang II der Berner Konvention. Für diese Arten gilt ein grundsätzliches Tötungsverbot. Jetzt wird das Raubtier aber im Anhang III gelistet und das Tötungsverbot damit aufgehoben.

Gesenkter Schutzstatus gilt noch nicht in NRW

Der Artenschutz auf EU-Ebene untersteht allerdings auch der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtline). Hiernach gilt der Wolf derzeit weiterhin als streng geschützt. Das müsse sich noch ändern, um überhaupt eine entsprechende Änderung im Bundes- und Landesnaturschutzgesetz möglich zu machen, sagt Schulte. Erst dann könne man aktiv eingreifen und die Wolfspopulation regulieren. „Trotzdem gilt der Wolf ja immer noch als geschützt – und das ist auch gut so“, findet Schulte.

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Es gehe bei den aktuellen Plänen vor allem darum, die Anzahl der Wölfe in NRW adäquat zu halten und im Fall der Fälle Problemwölfe zu entnehmen, um auch die Weidetiere zu schützen. „Dafür ist eine Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht notwendig. Sonst könnten wir in NRW bald Verhältnisse wie in Niedersachsen haben, wo inzwischen über 50 Wolfsrudel ansässig sind.“

Welche Wölfe sollen entnommen werden?

Wie viele Wölfe die Jäger dann genau entnehmen dürfen, würde die zuständige Hegegemeinschaft in Zusammenarbeit mit der Jagdbehörde im Rahmen eines Abschussplans festlegen, der auch den aktuellen Bestand berücksichtigt. „Es wäre also von Region zu Region unterschiedlich. Aber wo es keine Probleme und nur wenige Wölfe gibt, da wird auch nicht gejagt“, ist sich Schulte sicher. Die Absenkung des Wolfsschutzes sei zwar ein wichtiger Schritt, bis ein Wolf in NRW aber tatsächlich entnommen werden darf, würden noch viele Monate vergehen, schätzt er.

Die Landesregierung befürwortet eine rechtlich erleichterte Entnahme von Wölfen mit auffälligem Rissverhalten. „Bisher sind entsprechende Vereinfachungen wie das Schnellabschussverfahren immer wieder von Gerichten gestoppt worden. Das gilt auch für die in NRW erteilte Abschussgenehmigung“, erklärt Rosali Kurtzbach, Sprecherin des Landesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, auf Anfrage der NRZ. Das Land setze sich außerdem für praktikable und rechtssichere Lösungen ein, um zügig den Weg für Veränderungen frei zu machen.

Geld für den Herdenschutz, der von Naturschutzorganisationen immer wieder hervorgehoben wird, soll es aber weiterhin geben. Die Europäische Kommission schreibt dazu in einer Mitteilung: „Investitionen in geeignete Schadensverhütungsmaßnahmen sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung, um die Beutegreifung von Nutztieren zu verringern.“

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