In zahlreichen NRW-Städten ist das Baden im Rhein schon seit vergangenem Sommer verboten. Nachdem die Stadt Düsseldorf am 14. August ein offizielles Badeverbot verhängt hatte, zogen Städte wie Neuss, Meerbusch und Krefeld schnell nach. Jetzt gibt es das nächste Badeverbot: Ab Freitag, 15. Mai, ist das Baden im Rhein im Kreis Wesel verboten.

Die Rheinanliegerkommunen hätten in den vergangen Jahren bereits einiges unternommen, um auf die Gefahren des Rheins aufmerksam zu machen, heißt es in einer Mitteilung. Jetzt habe der Kreis mit den entsprechenden Kommunen eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. Konkret heißt das: In Xanten, Wesel, Voerde, Rheinberg und Dinslaken ist „das Baden und mehr als knöcheltiefe Betreten des Rheins offiziell verboten“. Wie auch schon in anderen Städten, die an der Wasserstraße liegen, wird bei einem Verstoß ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro fällig.

Auch in Duisburg und Köln hatte man im Sommer 2025 ein offizielles verbot erlassen. In Köln schwächte der Stadtrat in seinem Beschluss das Badeverbot noch etwas ab: Wasserkontakt bis Knöchelhöhe wurde – anders als von der Stadtverwaltung vorgeschlagen – vom Badeverbot ausgenommen.

Badeverbote im Rhein: Ins Wasser höchstens „knöcheltief“!

Die Stadt Düsseldorf lässt zwar auch das Betreten des Rheins bis zur Knöchel-Tiefe zu; „Waten oder Spielen im Wasser“ fallen dort jedoch bereits unter das Badeverbot – wie das „planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils Knöcheltiefem Wasser zu Erholungs-, Spiel- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen“, gab die Stadt bekannt.

Wer künftig in den Städten im Rhein baden geht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen. Der Grund für das strikte Verbot: In Flüssen und Schiffskanälen NRWs starben allein bis Ende Juli 2025 zehn Menschen, doch trotz eindringlicher Warnungen suchen viele weiterhin die Abkühlung im Rhein. Besonders problematisch war die Lage immer wieder in Düsseldorf. Nach mehreren tödlichen Unfällen hatte die Stadt ein Badeverbot verhängt.

Wer darf Bußgelder verhängen – Stadt? Schifffahrtsamt?

Unklar war bislang, welche Behörde ein solches Verbot verhängen darf. Zuständig ist dafür eigentlich das Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) sagte dem WDR, das NRW-Innenministerium habe der Stadt mitgeteilt, dass Düsseldorf in diesem Fall eigenständig handeln könne.

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Seit dem 26. August, gilt das Badeverbot auch am gesamten Krefelder Rheinufer. Zuvor hat es nur in bestimmten Abschnitten ein Badeverbot gegeben. Um das auszuweiten, habe dazu eine „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Badeverbot im Rhein auf dem Gebiet der Stadt Krefeld“ erlassen. Damit sei eine rechtliche Grundlage für „ordnungsbehördliche Kontrollen und ein Einschreiten“ geschaffen. Die Stadt Duisburg hatte bereits nach dem Beschluss in Düsseldorf auf NRZ-Anfrage signalisiert, die Initiative mit großem Interesse zu verfolgen.

Duisburg hat sein Rhein-Badeverbot erweitert

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Per Dringlichkeitsbeschluss durch Oberbürgermeister Sören Link (SPD) hat nun auch Duisburg ein eigenes Badeverbot für den Rhein, es gilt seit dem 6. September. Auch wenn hier, ähnlich wie in Krefeld, wegen der vielen Hafen- und Industrieanlagen durch die Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen bereits ein großflächiges Badeverbot existierte.

Badeverbot in Düsseldorf: Welche Städte ziehen nach?

Im Kreis Wesel hatte die Kreisverwaltung im vergangenen Sommer mit der DLRG Hinweis- beziehungsweise Verbotsschilder an den Rheinufern aufgestellt. Die Schilder dienten der Sensibilisierung, ein Verbot gab es im Sommer 2025 noch nicht.

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Die Stadt Voerde sah seinerzeit keinen aktuellen Bedarf für ein generelles Badeverbot: „Bislang haben sich keinerlei Zwischenfälle ereignet, die ein solches Badeverbot erforderlich machen würden“, sagte ein Sprecher. In Wesel halte man das Verbot zwar für sinnvoll, jedoch sei fraglich, wie das Ganze in der Praxis umgesetzt und kontrolliert werden soll. Ein knappes Jahr später gibt es das offizielle Verbot und damit eine Grundlage für das Einschreiten der Ordnungsbehörden und das Ahnden von Verstößen.