Amira B. ist 69 Jahre alt. Die Iranerin reiste Anfang November 2025 nach Nordrhein-Westfalen, um ihre beiden Töchter zu besuchen, die in der Rhein-Ruhr-Region leben. Ursprünglich wollte sie nur wenige Wochen bleiben und dann zu ihrer im Iran gebliebenen Tochter zurückkehren. „Meine Mutter sollte am 13. Januar zurückfliegen, aber der Flug wurde wegen der Lage abgesagt“, berichtet die Tochter. Zunächst hoffte die Familie, dass sich die Situation im Iran und in der Region schnell beruhigen würde und ein neuer Rückflug möglich wäre. Alles andere erschien ihnen zu riskant.

Doch während Amira B. (Name aus Sicherheitsgründen geändert) bei ihrer Tochter blieb, lief im Hintergrund eine Frist gnadenlos ab: ihr Besuchsvisum. Als dieses auslief, beantragte die Familie eine Verlängerung. Die zuständige Ausländerbehörde lehnte den Antrag jedoch mit der Begründung ab, es gebe keinen wichtigen Grund für eine Verlängerung.

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300 Schengen-Visa von der Botschaft in Teheran erteilt

Stattdessen erhielt Amira B. eine Duldung. Das bedeutet: Ihre Abschiebung wird vorübergehend ausgesetzt, sie gilt aber weiterhin als ausreisepflichtig. Für die Iranerin kam diese Entwicklung völlig unerwartet. „Ich denke, es gibt einen Verfahrensfehler. Deshalb wollen wir bald mit einem Anwalt sprechen, um zu klären, was schiefgelaufen ist“, sagt sie.

In der Regel erhalten iranische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die Deutschland besuchen wollen, ein Schengen-Visum. Dieses wird von der deutschen Botschaft in Teheran ausgestellt und erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Laut Angaben des Auswärtigen Amts wurden allein in diesem Jahr mehr als 300 solcher Schengen-Visa von der Botschaft in Teheran an iranische Staatsangehörige zu Besuchszwecken erteilt. Viele von ihnen reisen zu Familienbesuchen nach Deutschland – so wie Amira B.

Meine Gedanken sind bei den Menschen im Iran, die Opfer eines brutalen Regimes geworden sind und unter massiven Menschenrechtsverletzungen leiden.

Verena Schäffer, NRW-Flüchtlingsministerin (Grüne)

Iran-Krieg verhindert Rückkehr vieler Menschen

Unter normalen Umständen wäre Amira rechtzeitig zurückgeflogen. Doch der Krieg, die Proteste im Iran und die Sperrung des Luftraums haben aus einem geplanten Kurzbesuch eine ungewollte, unbefristete Reise gemacht. Zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 gingen im Iran viele Menschen auf die Straße, um gegen das Mullah-Regime zu protestieren. Dabei wurden zahlreiche Menschen getötet und festgenommen. Am Samstag (28. Februar) erlebte das Land die nächste Eskalation, nachdem Israel und die USA den Iran angegriffen hatten.

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In der Folge wurde der Luftraum gesperrt, sodass zahlreiche deutsche Staatsbürger im Nahen Osten festsitzen. Für sie hat die Bundesregierung bereits Evakuierungsflüge organisiert. Allein am Mittwoch, dem 4. März, kamen rund 350 Deutsche aus Dubai in Düsseldorf an. Auch in NRW sitzen iranische Staatsbürger fest. Sie können nicht zurückkehren und sind auf das Wohlwollen der Ausländerbehörde angewiesen.

Iran-Krieg - Teheran
Wegen des amerikanisch-israelischen Militärschlags auf den Iran wurde der Luftraum für Linienflüge gesperrt. © picture alliance/dpa/AP | Vahid Salemi

Schengen-Visum kann bis zu 180 Tage verlängert werden

Nach Angaben des NRW-Flüchtlingsministeriums haben die Ausländerbehörden der Länder im Rahmen des Aufenthaltsrechts einen Ermessensspielraum. Sie können im Einzelfall entscheiden, ob ein auslaufendes Schengen-Visum verlängert wird. Eine Verlängerung ist demnach möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen, etwa höhere Gewalt oder humanitäre Gründe.

Als höhere Gewalt gelten unter anderem Kriegshandlungen, Naturkatastrophen oder gesperrte Lufträume, die es Reisenden unmöglich machen, ihr Herkunftsland zu erreichen. Dass genau dies aktuell vielen Iranerinnen und Iranern widerfährt, ist unstrittig. Allerdings setzt das Gesetz eine Grenze: „Durch eine Verlängerung darf der betreffende Zeitraum von 180 Tagen jedoch nicht überschritten werden“, teilt das Ministerium auf Anfrage mit.

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NRW-Flüchtlingsministerin zeigt sich besorgt über Lage im Iran und Israel

Die Entwicklungen im Iran und in der Region beschäftigen auch die Politik in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der Proteste und der harten Reaktion des Regimes hat die NRW-Landesregierung bereits im Januar einen Abschiebungsstopp in den Iran erlassen. Die Anordnung gilt zunächst für drei Monate und ist bis zum 14. April befristet.

In NRW leben aktuell mehr als 44.000 iranische Staatsangehörige. Davon besitzen über 10.200 Personen ein Aufenthaltsrecht aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen. Außerdem besitzen mehr als 3400 Personen eine Aufenthaltsgestattung. „Meine Gedanken sind bei den Menschen im Iran, die Opfer eines brutalen Regimes geworden sind und unter massiven Menschenrechtsverletzungen leiden. Sie haben ein Recht auf Freiheit, Sicherheit und ein Leben ohne Angst. Unsere Gedanken sind zugleich bei den Menschen in Israel und in der gesamten Region, die angesichts der aktuellen Entwicklungen um ihre Sicherheit bangen“, sagte NRW-Flüchtlingsministerin Verena Schäffer (Grüne) unserer Redaktion.

Das NRW-Ministerium betont, dass die Landesregierung die Lage genau beobachte. „Die Einschätzung der politischen Lage im Iran und ihrer möglichen Folgen obliegt der Bundesregierung. Bund und Länder sind zu den unterschiedlichen geopolitischen Entwicklungen, auch in Bezug auf das Fluchtgeschehen, im kontinuierlichen Austausch.“