Es waren zähe Monate voller Diskussionen. Weidetierhalter klagten immer wieder über Risse und die Angst vor weiteren Wolfsangriffen. Tierschützer plädierten indes für mehr und besseren Herdenschutz. Lange ging es hin und her, jetzt ist es beschlossene Sache: Der Wolf wurde als jagdbare Tierart ins Bundesjagdgesetz aufgenommen.

Nachdem vor drei Wochen bereits der Bundestag der umstrittenen Nouvelle zugestimmt hat, hat der Bundesrat am Freitag schließlich den Deckel draufgemacht. Die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz ist damit offiziell beschlossen und muss im nächsten Schritt von den Ländern in ihr jeweiliges Jagd- und Naturschutzgesetz integriert werden werden.

In diesen Monaten darf gejagt werden

Die Änderung sieht sowohl den Schutz der Menschen und ihrer Tiere aber auch die Sicherung eines günstigen Erhaltungszustand des Wolfs als Grundlage für künftiges Handeln. So werden Behörden in die Pflicht genommen, einen Managementplan aufzustellen, „der darauf auszurichten ist, die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands zu gewährleisten.“

Die Jagd kann deshalb laut Gesetz jederzeit zeitlich und räumlich eingeschränkt oder ganz verboten werden, sobald der Erhaltungszustand gefährdet ist. Wenn jedoch genug Wölfe unterwegs sind und ein Managementplan erstellt wurde, „darf die Jagd auf den Wolf jeweils vom 1. Juli bis zum 31. Oktober ausgeübt werden“. Dabei sollen allerdings stets die Vorgaben des Managementplans eingehalten werden.

Wolf darf bejagt werden: So reagieren Tierschützer

Der Naturschutzbund (Nabu) NRW kritisiert die Änderung scharf und richtet sich in einem offenen Brief an die Landesregierung. Darin fordert er von der Politik, eine anlasslose Jagd auf Wölfe in NRW zu verhindern. Eine Bejagung könne den wirksamen Herdenschutz nicht ersetzen und berge neue rechtliche und gesellschaftliche Risiken.

Nabu-Wolfsexperte Thomas Pusch hält die Änderung deshalb für reine Symbolpolitik. „Getötete Wölfe lernen nichts mehr. Tiere hingegen, die funktionierende Elektrozäune erleben, geben das erlernte Meideverhalten ans Rudel weiter“, so Pusch. Außerdem sei weniger die Anzahl der Wölfe in einer Region maßgeblich für das Rissgeschehen als die Tatsache, ob Herdenschutz angewandt wird oder nicht.

Getötete Wölfe lernen nichts mehr. Tiere, die Elektrozäune erleben, geben das erlernte Meideverhalten ans Rudel weiter.

Thomas Pusch
 Thomas Pusch, Wolfsexperte beim Nabu NRW

Ähnliches fordert auch der Deutsche Tierschutzbund mit Sitz in Bonn. Für den Verband markiert die Abstimmung einen schwarzen Tag für den Tier- und Artenschutz. „Die Länder müssen bei der Aufnahme des Wolfs in ihre Landesjagdgesetze nun höchste Sorgfalt walten lassen. Pauschale Tötungen und tierschutzwidrige Jagdmethoden müssen verhindert werden“, fordert Präsident Thomas Schröder.

Wolf im Bundesjagdrecht: Jäger begrüßen Änderung

Andere Ansichten kommen vonseiten der Jäger: „Ich sehe die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz durchaus positiv“, sagt Werner Schulte, stellvertretender Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel. „Oft wird außer Acht gelassen, dass das Jagdrecht auch Schutz bedeutet.“ Gemeint ist: Jäger dürfen zwar Wölfe bejagen, sind mit dem Jagdrecht aber zugleich zur Hege verpflichtet.

„Das heißt: erst hegen, dann ernten. Diese Hegeverpflichtung ist bindend. Wenn dagegen verstoßen wird, wird das sanktioniert – bis hin zum Verlust des Jagdscheins.“ Den Wolf außerhalb der Jagdzeiten zu bejagen, wäre beispielsweise nicht nur ein Verstoß gegen das Jagdrecht, sondern eine Straftat. Auch der Schutz von Wölfinnen während der Aufzucht gehört dazu.

„Entgegen anderslautender Darstellungen war der Wolf für die Jäger nie ein Problem“, meint Schulte. „Es gab von Anfang an keinen Beuteneid oder Ähnliches. Wir haben nur früh darauf hingewiesen, dass es einen Plan B geben muss, um bei auffälligen Tieren eingreifen zu können. Den gab es bisher nicht.“ Künftig erhofft sich die Jägerschaft einen solchen Plan B.

Wann kommt die Änderung nach NRW?

Was die kurzfristigen Auswirkungen der Gesetzesänderung angeht, bleibt Schulte jedoch zurückhaltend. „Es sind noch ein paar Hausaufgaben zu machen. Zuerst müssten das jeweilige Landesjagdgesetz und auch das Landesnaturschutzgesetz angepasst werden“, erklärt er. Er vermutet, dass der Wolf in NRW vorerst keine Jagdzeiten erhalten wird. Vor den nächsten Landtagswahlen im kommenden Jahr rechnet er nicht mit einer Änderung. Außerdem geht er davon aus, dass das Ende der Klagewelle gegen die Bejagung des Wolfs noch nicht erreicht ist.

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Aktuell sei die Lage hierzulande eher ruhig – anders als im Sauerland, wo derzeit eine starke Zuwanderung zu verzeichnen ist. „Das hängt auch mit den Borkenkäferschäden und der damit einhergehenden Waldverjüngung zusammen. Dadurch hat sich dort viel Rehwild eingestellt, und der Wolf folgt nun einmal seiner Nahrung.“

Wolf seit einem Jahr nicht mehr „streng geschützt“

Möglich wurde die Gesetzesänderung des Jagdgesetzes und des Naturschutzgesetzes durch die Herabstufung seines Schutzstatus gemäß der Berner Konvention am 7. März 2025. Seitdem gilt der Wolf nur noch als „geschützt“ und nicht mehr als „streng geschützt“. Anschließend wurde auch in der EU die entsprechende Richtlinie geändert, damit die Mitgliedsstaaten ihre Gesetze ändern können.